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Grünabfälle in der Landschaft zu entsorgen, ist kein Kavaliersdelikt!

Grünabfälle in der Landschaft zu entsorgen, ist kein Kavaliersdelikt! Der Bürgermeister und der Revierförster weisen darauf hin, dass das Entsorgen von Gartenabfällen am Waldrand verboten ist!

Im Wald führt die Grünabfallablagerung zu einer Störung der vorhandenen Vegetation durch den Eintrag standortfremder Pflanzen und zu einer unerwünschten Eutrophierung (Nährstoffanreicherung). Den Waldbäumen wird damit nachhaltig geschadet!

Das Problem ist leider in allen Siedlungen zu beobachten: Gartenbesitzer gehen mit der Schubkarre „spazieren“ oder sie öffnen einfach das hintere Gartentor zum Wald ... Aktuelle  Hinweise gibt es aus dem Krähenwald, wo hinter einigen Gärten die Gartenabfälle lagern.

In einem dieser Haufen aus abgestorbenen Topfpflanzen fand sogar ein Igel einen tragischen Tod, der sich aus dem unnatürlichen Gestrüpp nicht mehr befreien konnte.

Herr Alpen / Revierförsterei Reinbek und Herr Bärendorf / Bürgermeister der Stadt, weisen darauf hin, dass das Entsorgen der Gartenabfälle in Wald und Landschaft verboten ist und nach dem Abfall- und Kreislaufwirtschaftsgesetz geahndet werden kann. Die Anwohner des Krähenwaldes werden in den nächsten Tagen ein Informationsschreiben erhalten.

In Reinbek gibt es ein gutes Entsorgungsangebot für Grünabfälle: Der Recyclinghof in Reinbek-Schönningstedt nimmt sie gegen Entgeld an und bringt sie zur Kompostierung. Für große Mengen kann beim Servicetelefon der Abfallwirtschaftsgesellschaft AWSH unter (0800) 29 74 001 ein Container geordert werden.

Kleinere Mengen werden in der Biotonne bzw. in dem Abfallsack für kompostierbare Abfälle abgefahren. Nähere Informationen enthält die Abfallfibel, die im Rathaus kostenlos erhältlich ist. 

Am kostengünstigsten ist die Kompostierung auf dem eigenen Grundstück - und liefert zugleich auch den Kompost als Bodenverbesserer für die Beete. Auch Broschüren über Kompostierung sind kostenlos im Rathaus erhältlich.