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Verpflichtung der Grundstückseigentümer zur Rattenbekämpfung

In den vergangenen Jahren wurde die Rattenbekämpfung auf privaten und landwirtschaftlichen Grundstücken durch die Stadt Reinbek veranlasst. Dazu hatte die Stadt Reinbek eine vertragliche Vereinbarung mit einer Schädlingsbekämpfungsfirma. Da auch die Stadt Reinbek von der anhaltenden schlechten Haushaltslage betroffen ist, muss diese freiwillige Leistung nunmehr eingestellt werden. Deshalb wurde der Vertrag zum Ende des Jahres 2010 gekündigt.

Der Kreis Stormarn hat mit einer Rundverfügung aus dem Jahre 2004 nach dem Infektionsschutzgesetz verfügt, dass Grundstückseigentümer eigenverantwortlich für die Bekämpfung der Ratten auf ihrem Grundstück sorgen müssen. Für die Grundstückseigentümer hat das zur Folge, dass die Rattenbekämpfung auf privaten und landwirtschaftlichen Grundstücken ab dem 01.01.2011 zukünftig eigenverantwortlich erfolgen muss.

Da Ratten auch Überträger vieler Krankheiten sind, muss eine konsequente Bekämpfung vorgenommen werden. Es können z. B. Rattenfallen aufgestellt werden oder aber Ködermaterial ausgelegt werden, welches in jedem Baumarkt erhältlich ist.

Jeder Bürger und jeder Grundstückseigentümer kann dazu beitragen, dass einer Vermehrung der Ratten entgegen gewirkt wird, in dem z. B. keine Essensreste auf dem Kompost entsorgt werden.

Um eine Vermehrung von Ratten zu verhindern, werden alle Grundstückseigentümer gebeten, nach Sichtung von Ratten, umgehend Bekämpfungsmaßnahmen zu ergreifen.

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