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Städteverband Schleswig-Holstein - Berücksichtigung von Belangen der Bundeswehr -
Anlage zu Rundschreiben Nr. 44/2011 vom 16.03.2011
Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein bittet um Veröffentlichung des nachstehenden Textes:
Berücksichtigung von Belangen der Bundeswehr
Aus gegebenem Anlass weist das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein darauf hin, dass gemäß § 13 Abs. 1 Landesentwicklungsgrundsätzegesetz (GVOBI. Schl.-H. 1995 S. 364) die Erfordernisse der zivilen und militärischen Verteidigung zu beachten und sorgfältig mit zivilen Nutzungen und Umweltbelangen abzustimmen sind. Das Gesetz gibt damit allen Trägern der öffentlichen Verwaltung sowie Personen des Privatrechts in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben die Beachtung der Belange der Bundeswehr bei ihren Planungen und Maßnahmen auf.
Vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Vorschrift enthält der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 (Amtbl. Schl.-H. 2010 S. 719) keine textlichen und zeichnerischen Festlegungen. Darüber hinaus sind die zahlreichen „Sondergebiete-Bund“ und Schutzbereiche um Verteidigungsanlagen, Richtfunkstrecken sowie Bauschutzbereiche um Flugplätze auf der Maßstabsebene des Landesentwicklungsplans nicht darstellbar. Ihre großräumige Überplanung durch Räume mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft, für Tourismus und Erholung oder einer anderen Raumkategorie steht jedoch ihrer weiteren bestimmungs-gemäßen Nutzung für Zwecke der Verteidigung nicht entgegen.
Großflächige „Sondergebiete-Bund“ und Bauschutzbereiche nach dem Luftverkehrsgesetz werden in den Karten der Regionalpläne dargestellt. Sämtliche „Sondergebiete-Bund“, Schutzbereiche und Richtfunkstrecken sind darüber hinaus im Raumordnungskataster nach § 18 Landesplanungsgesetz (GVOBI. Schl.H. 1996 S. 232) enthalten.