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Leistungen von A – Z

Abmeldung bei der Meldebehörde

Wer ins Ausland verzieht und keine festen Wohnsitz im Inland besitzt, hat sich innerhalb von zwei Wochen abzumelden. Auch die Abmeldung einer Nebenwohnung muss schriftlich oder persönlich erfolgen.

Informationen

Im Regelfall ziehen Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland um und brauchen sich nicht mehr abmelden. Gehen Sie einfach zu Ihrer neuen Gemeinde-/Stadtverwaltung und melden sich dort an. Diese teilt uns dann automatisch mit, dass Sie aus Reinbek verzogen sind.

Vergessen Sie nicht Ihr Fahrzeug um-/abzumelden bzw. Ihren Fahrzeugschein/Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 umschreiben zu lassen.

Denken Sie auch daran Strom, Wasser und Heizung rechtzeitig zu kündigen, da die Zähler abgelesen werden müssen. Ihre Krankenkasse, Bank, Versicherungen, Ihr Telefonanbieter und die GEZ warten ebenfalls auf Ihre neue Anschrift. Ggf. sollten Sie einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post AG stellen und Ihre Freunde, Bekannten und Verwandten benachrichtigen.

Notwendige Unterlagen / Voraussetzungen

  • Bei einer persönlichen Abmeldung ins Ausland oder der Abmeldung einer Nebenwohnung legen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
  • Die Abmeldung nehmen wir sofort am PC entgegen und drucken das Formular, bereits mit Ihren Daten gefüllt, aus.
  • Eine Abmeldung per Fax und auf dem Postwege ist ebenfalls möglich (nicht E-Mail).
  • Wir bitten um formlose schriftliche Mitteilung und Beilage einer lesbaren Kopie des Personalausweises oder Reisepasses.
  • Die Abmeldebestätigung übersenden wir dann an Ihre neue Adresse im Ausland oder an Ihre Hauptwohnsitzadresse.

Angeboten von

Bürgerbüro
Hamburger Straße 5 - 7
21465 Reinbek
Telefon 040/727 50 251 - Fr. Borrmann
040/727 50 252 - Fr. Köhler
040/727 50 249 - Fr. Mull
040/727 50 250 - Fr. Costa
040/727 50 248 - Fr. G. Lange
040/727 50 327 - Fr. Saggau
040/727 50 327 - Fr. Kähler
040/727 50 327 - Fr. Prade
Fax 040 / 727 50 240
Email Hauptamt@reinbek.landsh.de
Internet-Adresse http://www.reinbek.de