Schriftgröße: normal mittel groß

Kommunalpolitik online

Sitzungskalender, Vorlagen und Niederschriften finden Sie hier Zur Kommunalpolitik online

Unsere Partnerstädte

Städtepartnerschaften

Leistungen von A – Z

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Bescheinigung darüber, dass Wohnungs-(teil-)eigentum baulich hinreichend von anderen Wohnungen / Räumen abgeschlossen ist.

Informationen

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist zusammen mit den Aufteilungsplänen Grundlage für die rechtliche Verankerung von Wohnungseigentum durch das Grundbuchamt im Grundbuchblatt (Grundbucheintrag). Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wird für jeden Miteigentumsanteil ein besonderes Grundbuchblatt angelegt. Der Eintragungsbewilligung ist eine Bescheinigung der unteren Baubehörde beizufügen, nachdem Sondereigentum dann eingeräumt wird, wenn die Wohnungen abgeschlossen sind. Abgeschlossenheitsbescheinigungen erstellen die unteren Bauaufsichtsbehörden der Kreise, kreisfreien Städte sowie der in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten Städte

Notwendige Unterlagen / Voraussetzungen

§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG / WoEigG)

Angeboten von

Bauaufsicht
Hamburger Straße 5 -7
21465 Reinbek
Ansprechpartner Frau Ute Hinrichs
Telefon 040 / 727 50 290
040 727 50 291
Fax 040 / 727 50 297
Email Bauamt@reinbek.landsh.de
Internet-Adresse http://www.reinbek.de