Leistungen von A – Z
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Bescheinigung darüber, dass Wohnungs-(teil-)eigentum baulich hinreichend von anderen Wohnungen / Räumen abgeschlossen ist.
Informationen
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist zusammen mit den Aufteilungsplänen Grundlage für die rechtliche Verankerung von Wohnungseigentum durch das Grundbuchamt im Grundbuchblatt (Grundbucheintrag). Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wird für jeden Miteigentumsanteil ein besonderes Grundbuchblatt angelegt. Der Eintragungsbewilligung ist eine Bescheinigung der unteren Baubehörde beizufügen, nachdem Sondereigentum dann eingeräumt wird, wenn die Wohnungen abgeschlossen sind. Abgeschlossenheitsbescheinigungen erstellen die unteren Bauaufsichtsbehörden der Kreise, kreisfreien Städte sowie der in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten Städte
Notwendige Unterlagen / Voraussetzungen
§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG / WoEigG)
Angeboten von
|
Bauaufsicht Hamburger Straße 5 -7 21465 Reinbek |
|
| Ansprechpartner | Frau Ute Hinrichs |
|---|---|
| Telefon | 040 / 727 50 290 040 727 50 291 |
| Fax | 040 / 727 50 297 |
| Bauamt@reinbek.landsh.de | |
| Internet-Adresse | http://www.reinbek.de |

