Leistungen von A – Z
Abwassergebühren (Alt-Reinbek, Krabbenkamp)
Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.
Informationen
Abwassergebühren werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.
Notwendige Unterlagen / Voraussetzungen
Verantwortlich für die Abwasserbeseitigung sind im Regelfall die Gemeinden. Sie können sich zur Erfüllung dieser Aufgabe privater Unternehmen bedienen, sie auf den örtlichen Wasser- und Bodenverband übertragen oder sich mit anderen Gemeinden zu Zweckverbänden zusammenschließen. Eine Adressübersicht der speziell fachlich zuständigen Behörden finden Sie auf den Internetseiten des Landesportals Schleswig-Holstein ► Bereich \"Wasser\" Im Gegensatz zur Abwassergebühr ist der Abwasserbeitrag einmalig zu leisten. Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Angeboten von
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Stadtbetrieb - Abwasserbeseitigung Hamburger Straße 5 - 7 21465 Reinbek |
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| Sachgebietsleiter/In | Herr Sven Rosenbaum |
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| Telefon | 040 / 727 50 301 |
| Fax | 040 / 727 50 399 |
| Stadtbetrieb@reinbek.landsh.de | |
| Internet-Adresse | http://www.reinbek.de |
| Sachbearbeiter/In | Janka Cindy Howe |
| Telefon | 040/727 50 279 |
| Fax | 040/727 50 399 |
| Stadtbetrieb@reinbek.landsh.de | |
| Zuständigkeit | Finanzen im Stadtbetrieb |
| Sachbearbeiter/In | Herr Muchow |
| Telefon | 040/727 50 299 |
| Fax | 040/727 50 399 |
| Stadtbetrieb@reinbek.landsh.de | |
| Zuständigkeit | Technischer Angestellter im Stadtbetrieb |
