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Abwassergebühren (Alt-Reinbek, Krabbenkamp)

Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.

Informationen

Abwassergebühren werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.

Notwendige Unterlagen / Voraussetzungen

Verantwortlich für die Abwasserbeseitigung sind im Regelfall die Gemeinden. Sie können sich zur Erfüllung dieser Aufgabe privater Unternehmen bedienen, sie auf den örtlichen Wasser- und Bodenverband übertragen oder sich mit anderen Gemeinden zu Zweckverbänden zusammenschließen. Eine Adressübersicht der speziell fachlich zuständigen Behörden finden Sie auf den Internetseiten des Landesportals Schleswig-Holstein ► Bereich \"Wasser\" Im Gegensatz zur Abwassergebühr ist der Abwasserbeitrag einmalig zu leisten. Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.

Angeboten von

Stadtbetrieb - Abwasserbeseitigung
Hamburger Straße 5 - 7
21465 Reinbek
Sachgebietsleiter/In Herr Sven Rosenbaum
Telefon 040 / 727 50 301
Fax 040 / 727 50 399
Email Stadtbetrieb@reinbek.landsh.de
Internet-Adresse http://www.reinbek.de
 
Sachbearbeiter/In Janka Cindy Howe
Telefon 040/727 50 279
Fax 040/727 50 399
Email Stadtbetrieb@reinbek.landsh.de
Zuständigkeit Finanzen im Stadtbetrieb
 
Sachbearbeiter/In Herr Muchow
Telefon 040/727 50 299
Fax 040/727 50 399
Email Stadtbetrieb@reinbek.landsh.de
Zuständigkeit Technischer Angestellter im Stadtbetrieb

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