Leistungen von A – Z
Baugenehmigungen
Mit Erteilung der Baugenehmigung können die Bauherrinnen und Bauherren davon ausgehen, dass die genehmigten Bauvorhaben – soweit sie zu prüfen sind – den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.
Informationen
Die Baugenehmigung stellt also den Schlusspunkt des Baugenehmigungsverfahrens, beginnend mit dem Bauantrag, dar.
Eine Teilbaugenehmigung kann vor endgültiger Ausstellung der Baugenehmigung erteilt werden. Diese gestattet den Beginn der Bauarbeiten für einzelne Bauteile.
Für Bauvorhaben (ausgenommen Sonderbauten) kann ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 69 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) beantragt werden.
Es gibt verfahrensfreie Bauvorhaben. Verfahrensfreie Bauvorhaben sind in § 63 Abs. 1 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) geregelt.
Dazu gehören zum Beispiel Bauvorhaben für Gewächshäuser, Gartenlauben, Brunnen, Schwimmbecken, vorübergehend aufgestellte Gerüste oder Fahrradabstellanlagen.
Bei diesen handeln die Bauherrinnen und Bauherren eigenverantwortlich. Sie haben daher von sich aus sicherzustellen, dass auch eine Nutzungsänderung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, zum Beispiel den Festsetzungen eines Bebauungsplanes, nicht widerspricht.
Von den verfahrensfreien Bauvorhaben ist die Genehmigungsfreistellung nach § 68 LBO zu unterscheiden.
Notwendige Unterlagen / Voraussetzungen
Baugenehmigungen erteilen die unteren Bauaufsichtsbehörden
der Kreise,
kreisfreien Städte sowie
der in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten Städte
Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Bauvorlagen entsprechend der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) einzureichen.
Statistikbogen für Baustatistik
Der ausgefüllte Erhebungsbogen für die Baustatistik ist mit dem Bauantrag zusammen einzureichen.
Den Erhebungsbogen für die Baustatistik finden Sie nun auch online.
Formulare und Informationen zur Bautätigkeitsstatistik finden Sie unter folgendem Link:
http://www.statistik-bw.de/baut/html/index.htm
Gebühren
gemäß Baugebührenverordnung (BauGebVO)
Angeboten von
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Bauaufsicht Hamburger Straße 5 -7 21465 Reinbek |
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| Sachgebietsleiter/In | Frau Jutta Zengeley |
|---|---|
| Telefon | 040 / 727 50 331 |
| Fax | 040 / 727 50 379 |
| Stadtentwicklung-Umwelt@reinbek.landsh.de | |
| Internet-Adresse | http://www.reinbek.de |
| Sachbearbeiter/In | Ute Hinrichs |
| Telefon | 040/727 50 292 |
| Fax | 040/727 50 379 |
| Stadtentwicklung-Umwelt@reinbek.landsh.de | |
| Zuständigkeit | Bauaufsicht |
