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Abfallentsorgung

Leistungsbeschreibung

Die kommunale Abfallentsorgung umfasst das Sammeln, Befördern, Behandeln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen.

Die Kreise und kreisfreien Städte sind in Schleswig-Holstein als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zuständig für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten sowie von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen, die beseitigt werden.

Die meisten Kreise und kreisfreien Städte haben die Aufgaben und Pflichten der Abfallentsorgung teilweise auf Abfallwirtschaftsgesellschaften oder Zweckverbände übertragen und/oder Dritte mit wesentlichen Aufgaben beauftragt.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig sind die Kreise und kreisfreie Städte. Den jeweiligen Ansprechpartner finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR):
Ansprechpartner der Abfallwirtschaft in Schleswig-Holstein

Welche Gebühren fallen an?

Für die Abfallentsorgung sind grundsätzlich Gebühren beziehungsweise Nutzungsentgelte nach den örtlichen Abfallgebührensatzungen beziehungsweise Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entrichten.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Abfallentsorgung finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR):
Abfallwirtschaft

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von

Landschafts- und Umweltschutz
Hamburger Straße 5 - 7
21465 Reinbek
Ansprechpartner Herr Eduard Balzasch
Telefon 040 727 50 287
Fax 040 / 727 50 315
Email Umwelt-Verkehr@reinbek.landsh.de
Internet-Adresse http://www.reinbek.de