Leistungen von A – Z
Abfallentsorgung 
Leistungsbeschreibung
Die kommunale Abfallentsorgung umfasst das Sammeln, Befördern, Behandeln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen.
Die Kreise und kreisfreien Städte sind in Schleswig-Holstein als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zuständig für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten sowie von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen, die beseitigt werden.
Die meisten Kreise und kreisfreien Städte haben die Aufgaben und Pflichten der Abfallentsorgung teilweise auf Abfallwirtschaftsgesellschaften oder Zweckverbände übertragen und/oder Dritte mit wesentlichen Aufgaben beauftragt.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig sind die Kreise und kreisfreie Städte. Den jeweiligen Ansprechpartner finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR):
Ansprechpartner der Abfallwirtschaft in Schleswig-Holstein
Welche Gebühren fallen an?
Für die Abfallentsorgung sind grundsätzlich Gebühren beziehungsweise Nutzungsentgelte nach den örtlichen Abfallgebührensatzungen beziehungsweise Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entrichten.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zur Abfallentsorgung finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR):
Abfallwirtschaft
Zuständige Stellen in der Region
Angeboten von
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Landschafts- und Umweltschutz Hamburger Straße 5 - 7 21465 Reinbek |
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| Ansprechpartner | Herr Eduard Balzasch |
|---|---|
| Telefon | 040 727 50 287 |
| Fax | 040 / 727 50 315 |
| Umwelt-Verkehr@reinbek.landsh.de | |
| Internet-Adresse | http://www.reinbek.de |

