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Kommunalpolitik online

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Abfallgebühren

Leistungsbeschreibung

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kreise und kreisfreien Städte oder Zweckverbände) Gebühren oder privatrechtliche Nutzungsentgelte zur Deckung der damit verbundenen Kosten. Zum Teil erfolgt das Gebühreninkasso durch die beauftragten Abfallwirtschaftsgesellschaften.

Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

  • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
  • die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
  • die Abfallberatung,
  • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
  • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig sind die Kreise und kreisfreie Städte. Den jeweiligen Ansprechpartner finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR):
Ansprechpartner der Abfallwirtschaft in Schleswig-Holstein

Welche Gebühren fallen an?

Einzelheiten zur Bemessung der Gebühr oder des privatrechtlichen Nutzungsentgelts finden Sie in der Abfallgebührensatzung beziehungsweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers oder beauftragten Dritten.

Rechtsgrundlage

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von

Landschafts- und Umweltschutz
Hamburger Straße 5 - 7
21465 Reinbek
Ansprechpartner Herr Eduard Balzasch
Telefon 040 727 50 287
Fax 040 / 727 50 315
Email Umwelt-Verkehr@reinbek.landsh.de
Internet-Adresse http://www.reinbek.de