Leistungen von A – Z
Abfallrechtliches Nachweisverfahren 
Leistungsbeschreibung
Die Entsorgung, das heißt die Verwertung oder die Beseitigung einschließlich des Transports von gefährlichen Abfällen, unterliegt einem abfallrechtlichen Nachweisverfahren. Verpflichtet hierzu sind die Abfallerzeuger sowie die Besitzer, Beförderer, Einsammler und Entsorger gefährlicher Abfälle auf der Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.
Einzelheiten zur Nachweisführung bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen erhalten Sie auf den Internetseiten der GOES:
Überwachung
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich bezüglich Vollzug des abfallrechtlichen Nachweisverfahrens an:
GOES - Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH
oder an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Zu vielen grundsätzlichen Fragen des Nachweisverfahrens sowie weiterführende Informationen finden Sie unter:
Abfallwirtschaft (Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - MLUR)
Abfallwirtschaft (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - BMU)

