Leistungen von A – Z
Aufenthalts- / Meldebescheinigung 
Leistungsbeschreibung
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, d.h., sie beinhaltet lediglich, wer, wo gemeldet ist. Einzelheiten wie zum Beispiel Konfession werden nicht aufgeführt. Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
Eine Aufenthaltsbescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen bei Pass-Angelegenheiten ihren Konsulaten eine Aufenthaltsbescheinigung vorlegen. Sie enthält im Gegensatz zur reinen Meldebestätigung auch Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit.
Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellt Ihnen auf Wunsch eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung aus, sofern Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind. Sie sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro oder Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter: Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
- ggf. Vollmacht
Rechtsgrundlage
Zuständige Stellen in der Region
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