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Altlastenkataster - Auskunft

Leistungsbeschreibung

Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit, ausgehen kann oder zu erwarten ist. Dies sind zum Beispiel verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.

Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Unteren Bodenschutzbehörden sind Ansprechpartner im Bereich des nachsorgenden Bodenschutzes. Untere Bodenschutzbehörden sind die Landrätinnen und Landräte der Kreise sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • als Eigentümer: Eigentumsnachweis (Eigentumserklärung oder Kopie Grundbuchauszug)
  • als Nichteigentümer: Vollmacht oder Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers; dies erspart die Anhörungspflicht des Eigentümers
  • sofern vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte
  • Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück

Welche Gebühren fallen an?

Für Auskünfte werden je nach Aufwand Gebühren erhoben.

Rechtsgrundlage

Zuständige Stellen in der Region