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Kommunalpolitik online

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Leistungen von A – Z

Arbeitsvermittlung/ Personalbeschaffung

Leistungsbeschreibung

Wer gewerbsmäßig Arbeitssuchende und Arbeitgeber zur Begründung von Arbeitsverhältnissen zusammenführt, betreibt Arbeitsvermittlung bzw. Personalbeschaffung.
Wenn Sie diese Tätigkeit ausüben wollen, müssen Sie dies als Gewerbe anmelden.
 

Spezielle Hinweise - Bundesland Schleswig-Holstein

Wichtig: Die redaktionelle Überprüfung dieser Leistungsbeschreibung wird zur Zeit noch von den zuständigen Stellen vorgenommen. Sie ist damit noch nicht rechtlich verbindlich.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

die Zentralredaktion

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie als Arbeitgeber gewerbsmäßig Ihre Arbeitnehmer Dritten zur Arbeitsleistung überlassen (Leiharbeit), betreiben Sie Arbeitnehmerüberlassung.

Zuständige Stellen in der Region

Zurzeit ist diese Leistung online keinem Anbieter zugeordnet. Bitte rufen Sie uns an.