Schriftgröße: normal mittel groß

Kommunalpolitik online

Sitzungskalender, Vorlagen und Niederschriften finden Sie hier Zur Kommunalpolitik online

Unsere Partnerstädte

Städtepartnerschaften

Leistungen von A – Z

Ausländer - Freizügigkeitsbescheinigung (Bescheinigung über Aufenthaltsrecht)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als EU-Ausländer in Deutschland ein Gewerbe ausüben möchten, benötigen Sie hierfür eine Freizügigkeitsbescheinigung (Bescheinigung über Aufenthaltsrecht).

Spezielle Hinweise - Bundesland Schleswig-Holstein

Wichtig: Die redaktionelle Überprüfung dieser Leistungsbeschreibung wird zur Zeit noch von den zuständigen Stellen vorgenommen. Sie ist damit noch nicht rechtlich verbindlich.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

die Zentralredaktion

An wen muss ich mich wenden?

an das für den Ort der Gewerbeanmeldung zuständige Ausländeramt

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Reisepass oder Personalausweis
  • neues Lichtbild

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung der Freizügigkeitsbescheinigung ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlage

Bemerkungen

Die Freizügigkeitsbescheinigung wird unbefristet ausgestellt.

Zuständige Stellen in der Region

Zurzeit ist diese Leistung online keinem Anbieter zugeordnet. Bitte rufen Sie uns an.