Leistungen von A – Z
Ausländer - Freizügigkeitsbescheinigung (Bescheinigung über Aufenthaltsrecht) 
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als EU-Ausländer in Deutschland ein Gewerbe ausüben möchten, benötigen Sie hierfür eine Freizügigkeitsbescheinigung (Bescheinigung über Aufenthaltsrecht).
Spezielle Hinweise - Bundesland Schleswig-Holstein
Wichtig: Die redaktionelle Überprüfung dieser Leistungsbeschreibung wird zur Zeit noch von den zuständigen Stellen vorgenommen. Sie ist damit noch nicht rechtlich verbindlich.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
► die Zentralredaktion
An wen muss ich mich wenden?
an das für den Ort der Gewerbeanmeldung zuständige Ausländeramt
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Reisepass oder Personalausweis
- neues Lichtbild
Welche Gebühren fallen an?
Die Ausstellung der Freizügigkeitsbescheinigung ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlage
Bemerkungen
Die Freizügigkeitsbescheinigung wird unbefristet ausgestellt.
Zuständige Stellen in der Region
Zurzeit ist diese Leistung online keinem Anbieter zugeordnet. Bitte rufen Sie uns an.

