Sonstige Städtebauliche Satzungen

Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind. Zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung kann eine Gemeinde weitere Satzungen nach dem Baugesetzbuch erlassen.

Veränderungssperre

Eine Veränderungssperre kann zur Sicherung der Planung als Satzung beschlossen werden. Rechtsgrundlage dafür sind die §§ 14 ff. des Baugesetzbuchs.

Mit der Veränderungssperre wird verhindert, dass in der Zeit bis zum Abschluss eines Bebauungsplanverfahrens Vorhaben oder Veränderungen im Planbereich vorgenommen werden, die die Verwirklichung der gemeindlichen Planungsabsichten erschweren oder verhindern würden.

Hier können Sie die Satzung herunterladen.

Hier finden Sie eine Übersichtskarte über die rechtskräftige Veränderungssperre in unserem Stadtgebiet.

Übersichtskarte

Erhaltungssatzung

Die Erhaltungssatzung ist ein eigenständiges Instrument, das der Bewahrung der städtebaulichen Gestalt eines Gebietes dient. Rechtsgrundlage dafür sind die §§ 172 ff. des Baugesetzbuchs.

In Gebieten, für die eine Erhaltungssatzung gilt, muss jedes geplante Vorhaben von der Stadt Reinbek auf Grundlage der Satzung genehmigt werden. Dabei wird am Maßstab der Erhaltungsziele der jeweiligen Satzung geprüft, ob die Maßnahme zulässig ist.

Hier finden Sie eine Übersichtskarte über die rechtskräftigen Erhaltungssatzungen in unserem Stadtgebiet. 

Außenbereichssatzung

Die Gemeinden können für bebaute Bereiche im Außenbereich durch Satzung bestimmen, dass Vorhaben, die Wohnzwecken dienen, nicht entgegengehalten werden kann, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen. Rechtsgrundlage dafür ist § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch.

 

Hier finden Sie eine Übersichtskarte über die rechtskräftige Außenbereichssatzung in unserem Stadtgebiet:

Übersichtskarte - Außenbereichssatzung Schönauer Weg