Nachrichten https://www.reinbek.de/ News-Feed der GemeindedeGemeinde Sat, 27 Apr 2024 00:15:10 +0200 Sat, 27 Apr 2024 00:15:10 +0200 NewsTYPO3news-1466 Fri, 26 Apr 2024 16:24:32 +0200 Reinbeker Mieterqualifikation https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/reinbeker-mieterqualifikation-1466 Kurs für Geflüchtete Reinbek, 26.04.2024 - Eine Wohnung zu finden ist schwierig. Marina Umlauff gibt Tipps zur Wohnungssuche und erklärt Regeln, die für alle Mieter wichtig sind: Wohnungsanzeigen finden und mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen Verhalten und Kommunikation bei Besichtigungsterminen Mietvertrag, Übergabeprotokoll und Hausordnung Mülltrennung und Ruhestörung Am Ende gibt es einen Test und die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat. Das kann die Chancen auf dem Wohnungsmarkt in Reinbek erhöhen. Rahmenbedingungen Termin: Samstag 18.05.2024 und Samstag 25.05.2024 jeweils von 10:00 – 15:00 Uhr Ort: Reinbek, VHS, Raum 002 Kosten: 10,00 Euro Weitere Angebote können alle Interessierten unter www.vhs-sachsenwald.de sehen. Informationen gibt es auch telefonisch unter 040 727 50 580.   news-1465 Fri, 26 Apr 2024 16:23:26 +0200 Nähatelier https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/naehatelier-1465 Nähkurs für Anfänger:innen und Fortgeschrittene Reinbek, 26.04.2024 - Die Bekleidungsingenieurin Ariane Wiegel vermittelt neben Material- und Stoffkunde praktische Informationen zu den grundlegenden Nähtechniken, zu Schnittmustern und dem Zuschnitt. Näheinsteiger:innen erhalten vor der Umsetzung des Nähprojektes eine kurze Einführung in die Funktionsweise der Nähmaschine. Fortgeschrittene vertiefen ihre Nähkenntnisse durch professionelle Hilfestellung und gezielte Tipps und Tricks zum ausgewählten Designstück. Je nach Kenntnisstand können Taschen, Stoffpuppen, Wohnaccessoires oder Bekleidungsstücke Ihrer Wahl genäht werden. Rahmenbedingungen Termin: Freitag, 24.05.2024, 18:30 bis 21:30 Uhr und Samstag, 25.05.2024, 9:30 bis 17:30 Uhr Ort: Reinbek, VHS, Raum 111 Kosten: 63,00 Euro Weitere Angebote können alle Interessierten unter www.vhs-sachsenwald.de sehen. Informationen gibt es auch telefonisch unter 040 727 50 580. news-1464 Fri, 26 Apr 2024 16:20:44 +0200 Easy Blues Guitar https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/easy-blues-guitar-1464 Workshop Reinbek, 26.04.2024 - "Blues is the roots, everything else is the fruits“ In diesem Workshop geht es um das 12-Bar-Blues-Schema mit seinen typischen Akkorden, Riffs, Licks, Turnarounds und Anschlagsmustern. Außerdem zeigt die erfahrene Diplomgitarristin, wie man mit der Blues Scale ganz einfach Melodien improvisiert. Schneller als gedacht gelingt das freie Spiel im Blues-Stil! Karima Meziani studierte Popularmusik an dem renommierten Musicians Institute in Los Angeles, USA. Von 2001 bis 2003 leitete sie die Gitarrenabteilung der Schlagwerkstatt in Köln und von 2006 bis 2008 unterrichtete sie an der Modern Music School in Brühl. Seit 2018 lebt sie wieder in ihrer Heimatstadt Hamburg, wo sie privaten Gitarrenunterricht in Hamburg-Nord und online anbietet. Als freiberufliche Musikerin und Songwriterin arbeitet sie an diversen Studio- und Liveprojekten in Deutschland und Los Angeles mit. Rahmenbedingungen Termin: Samstag, 25.05.2024, 14:30 bis 19:45 Uhr und Sonntag, 26.05.2024, 14:30 bis 17:30 Uhr Ort: Reinbek, VHS, Raum 101 Kosten: 82,50 Euro Weitere Angebote können alle Interessierten unter www.vhs-sachsenwald.de sehen. Informationen gibt es auch telefonisch unter 040 727 50 580. news-1463 Thu, 25 Apr 2024 16:44:33 +0200 Alles blau: Grenzenloses Experimentieren zu Kompositionen von Frédéric Chopin https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/alles-blau-grenzenloses-experimentieren-zu-kompositionen-von-frederic-chopin-1463 Reinbek, 25. April 2024 - Das Jahr 2024 steht in Reinbek im Zeichen der 25jährigen Städtepartnerschaft mit der polnischen Stadt Koło an der Warthe. Die KulturWerkStadt Reinbek e.V. veranstaltet aus diesem Anlass am 25.05.2024 von 10-18 Uhr einen Kunst-Workshop, der sich um die Kompositionen von F. Chopin und die Farbe Blau rankt. Birte Schlund von der Malschule Gärtnerhaus im WOODS ART INSTITUTE, Wentorf, führt Sie in ein altes fotografisches Verfahren, die CYANOTYPIE, ein. Das Aquarellpapier oder der Stoff werden mit einer lichtempfindlichen Lösung beschichtet, mit Schablonen, Naturmaterialien und kleineren Objekten Teile des Papiers abgedeckt und anschließend dem Sonnenlicht ausgesetzt. An den belichteten Stellen verändert sich die Beschichtung. Nach dem Oxidieren entsteht Berliner Blau. Inspiriert werden die Teilnehmer von Kompositionen des polnischen Komponisten Frédéric Chopin, die von Elias (11) und Erik Werner (16) sowie Elena Ignatieva gespielt werden. Mitglieder der KulturWerkStadt Reinbek e.V. tragen blaue Gedichte in Polnisch und Deutsch vor. Eine kleine kulinarische Köstlichkeit aus der polnischen Küche wird zu Mittag serviert. Diese Veranstaltung wird unterstützt von T.O.P. Partners Außenhandels GmbH, Glinde (www.top-partners.com), der Sparkasse Stormarn sowie dem Geschäft für polnische Spezialitäten „Kredens“ in Hamburg Lohbrügge. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Ein Accessoire in BLAU an Ihnen wird gern gesehen. Bitte um Anmeldungen bis 16.05.24 an kulturwerkstadt-reinbek(at)web.de. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt (12), eine Warteliste wird ggf. eingerichtet. Der Kostenbeitrag für Erwachsene beträgt 20,-- Euro + 5 Euro Material, für Kinder ab 8 Jahren und Jugendliche 5 Euro + 5 Euro Material. Der Veranstaltungsort: Jürgen-Rickertsen-Haus, Schulstraße 7 (hinter der VHS), 21465 Reinbek. news-1462 Thu, 25 Apr 2024 10:07:23 +0200 Kultur- und Sprachmittler:in gesucht https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/kultur-und-sprachmittlerin-gesucht-1462 Die Stadt Reinbek, gelegen in der Metropolregion direkt an der östlichen Landesgrenze zur Stadt Hamburg, sucht zu sofort eine/einen   Kultur- und Sprachmittler / Kultur- und Sprachmittlerin (m./w./div.) EG S 8 b TVöD-VKA.   Die Stadtverwaltung Reinbek ist ein „mittelständischer Betrieb“ mit über 250 Kolleginnen und Kollegen. Unter unserem Dach vereinen wir 80 verschiedene Lehrberufe und 11 Muttersprachen. Wir organisieren Zusammenleben, unsere Arbeit ist Dienstleistung an unseren Bürgerinnen und Bürgern. Besonders gern wirken wir mit den Akteurinnen und Akteuren unseres Stadtlebens zusammen. Und auch wenn’s mal länger dauert, Stillstand ist nicht unsere Sache. Auch wir wollen immer besser werden und führen dabei Altbewährtes und völlig Neugedachtes zusammen. Einige Ihrer zukünftigen Kolleginnen und Kollegen sowie unseren Bürgermeister können Sie schon heute auf www.reinbek.de/filme digital kennenlernen.     Zu Ihren Aufgaben zählen unter anderem: Unterstützung des sozialpädagogischen Dienstes bei der Beratung von Flüchtlingen und Obdachlosen Ansprechpartner*in für Asylbewerber:innen/Flüchtlinge der Gemeinschaftsunterkunft Bekanntmachung der Asylbewerber:innen/Flüchtlinge mit der Umgebung und Förderung der Eingewöhnung Unterstützung bei alltäglichen Herausforderungen z.B. Mülltrennung, sparsames Heizen, wie lüfte ich richtig etc. Hilfen im Umgang mit Behörden, z.B. Unterstützung bzw. Begleitung von Asylbewerber:innen/Flüchtlingen bei der Antragstellung, Unterstützung beim Zugang zu den Bildungs- und Unterstützungsangeboten für Kinder und Erwachsene Hilfestellungen für das Zusammenleben von Menschen verschiedener Kulturkreise Dolmetschen für die Kolleg:innen Ansprechpartner:in für die ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe der Stadt Reinbek beschäftigten Mitarbeiter:innen bei Neuzuweisungen   Wir erwarten von Ihnen:  Sprachkenntnisse in Arabisch Führerschein Klasse B Eine gute Kommunikationsfähigkeit und interkulturelle Kompetenz sowie Aufgeschlossenheit und Kooperationsbereitschaft Gewünscht wird eine professionelle Ausbildung zum/zur Sprach- und Integrationsmittler:in,   Wir bieten Ihnen: eine anspruchsvolle und vielseitige Aufgabe eine gründliche und umfassende Einarbeitung eine unbefristete Teilzeitzeitstelle (19,5 h) Woche. 30 Tage Urlaub und eine betriebliche Zusatzversorgung für Tarifbeschäftigte einen Arbeitsplatz, der 5 Gehminuten von der S-Bahn entfernt ist - wenn Sie bummeln! flexible Arbeitszeiten und auf Wunsch Arbeiten im Homeoffice und/oder mobil einen Zuschuss zu einem ÖPNV-Ticket in Höhe von 25 € monatlich umfangreiche Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements, darunter z.B. die kostenfreie Nutzung unseres Freizeitbades und des Tonteichs (Freibad) vielfältige Möglichkeiten zu themenorientierten Fortbildungen Chancengleichheit von Frauen und Männern, Menschen mit Behinderungen, Bewerberinnen und Bewerbern mit Migrationshintergrund sind für die Stadt Reinbek selbstverständlich. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Stadtverwaltung Reinbek fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht das Angebot der Stiftung Beruf und Familie im HanseBelt gGmbH (www.buf-ih.de) zur Verfügung, das von der Notfallbetreuung von Kindern bis zu Beratungsleistungen im Pflegebereich reicht.   Bewerbungsfrist: Bitte senden Sie Ihre Bewerbung bis zum 10.05.2024 per E-Mail mit dem Betreff 2419 Kultur- und Sprachmittler:in an karriere(at)reinbek.de. Aus Sicherheitsgründen werden nur PDF-Formate berücksichtigt. Sollte Ihnen eine Übersendung per E-Mail nicht möglich sein, so können Sie Ihre Bewerbung auch ausnahmsweise per Post an die Stadt Reinbek – Personalentwicklung, Hamburger Straße 5 – 7, 21465 Reinbek senden. Denken Sie bitte insbesondere an Ihr Prüfungszeugnis und ggf. vorliegende Beurteilungen und/oder Arbeitszeugnisse. Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen aus Kostengründen nicht zurückgeschickt werden. Verzichten Sie daher bitte auf das Einreichen von Schnellheftern oder Bewerbungsmappen und reichen Sie keine Originale ein. Die Unterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.   Kontakt: Für Auskünfte steht Herr Biedenweg, Tel. 040 / 727 50 264 zur Verfügung.   news-1461 Thu, 25 Apr 2024 09:33:59 +0200 Fahrradversteigerung vor dem Rathaus https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/fahrradversteigerung-vor-dem-rathaus-1461 Im Rahmen des Aktionstages "Gemeinsam für Natur- und Klimaschutz in Reinbek" Am Samstag, den 27. April, findet um 11 Uhr eine Fahrradversteigerung vor dem Rathaus statt. Die Versteigerung ist Teil des Aktionstags "Gemeinsam für Natur- und Klimaschutz in Reinbek," der von 10 bis 14 Uhr in der Stadtbibliothek stattfindet. Jung und Alt sind dazu eingeladen, diesen kostenlosen Thementag für die ganze Familie zu besuchen. Weitere Themenpunkte sind: Was Bäume alles können - finde es heraus! Male deinen Bauem oder baue einen Nistkasten, Erlebe Naturschutzgebiet Billetal und Sachsenwald, Infos zu Solar- und Dachbalkonanlagen, Bürgerenergie Bille eG stellt Mitmachprojekte vor, und: Codierung von Fahrrädern. news-1460 Wed, 24 Apr 2024 15:07:49 +0200 Land fördert kommunale Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete in Reinbek mit 1 Mio. Euro https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/land-foerdert-kommunale-gemeinschaftsunterkunft-fuer-gefluechtete-in-reinbek-mit-1-mio-euro-1460 Integrationsministerin Touré: „Das Land hält Wort. Wir unterstützen die Kommunen finanziell bei der Unterbringung von Geflüchteten.“ Reinbek, der 24. April 2024 - Das Land greift den Kommunen bei der Unterbringung von Geflüchteten finanziell weiter unter die Arme. Integrationsministerin Aminata Touré hat heute der Stadt Reinbek eine Förderzusage über rund 1 Million Euro überreicht. Mit dem Geld soll der Betrieb der bereits bestehenden kommunalen Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete in Reinbek finanziell abgesichert werden.  Es ist die erste bewilligte Förderung des Landes aus der neuen Richtlinie zur Beteiligung am Betrieb von temporären kommunalen Gemeinschaftsunterkünften, auf die sich Land und kommunale Spitzenverbände im November 2023 verständigt hatten. „Das Land hält Wort. Wir unterstützen die Kommunen finanziell bei der Unterbringung von Geflüchteten. Gemeinsam stehen wir in der Verantwortung, ausreichend Kapazitäten zu schaffen, um die Unterbringung und Versorgung schutzbedürftiger Menschen sicherzustellen“, sagte Ministerin Touré bei einem Besuch der Einrichtung vor Ort. Bürgermeister Björn Warmer: „Wie jede Kommune, stellt uns die Flüchtlingssituation vor große Herausforderungen. Da sind natürlich die Kapazitäten, die wir binnen kürzester Zeit schaffen müssen, um die große Zahl an Geflüchteten unterzubringen. Neben unserem ständigen Bemühen, die Menschen bestmöglich unterzubringen, ist eine weitere Herausforderung, den Zuzug in Einklang mit unseren Bürgerinnen und Bürgern zu bringen. Eine ähnlich wichtige Aufgabe ist es, die Nachbarn der Unterkünfte gut zu informieren und die Entscheidungen zu erläutern. Natürlich stellt uns die Sachlage vor große finanzielle Herausforderungen. Wir sind dankbar und froh, dass wir vom Land eine Förderung in dieser Höhe erhalten.“ Die Gemeinschaftsunterkunft verfügt über 65 Zimmer (Zwei-, Vier- und Sechsbettzimmer) von denen aktuell 61 Zimmer belegt sind. Somit ist die Unterkunft zu 94 Prozent ausgelastet. Mit der Landesförderung geht einher, dass dabei künftig auch erstmals ein Konzept zum Schutz vulnerabler Personengruppen realisiert wird. „Dieser Punkt ist mir besonders wichtig, weil die bestehenden Schutzmechanismen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes auch auf kommunaler Ebene gelten sollten. Hier sorgen wir für einen fließenden Übergang zwischen Land und Kommune.“ Die Mittel des Landes werden zudem für die Abdeckung der Personalkosten sowie die Kosten für den Einsatz des Sicherheitsdienstes eingesetzt. Geflüchtete mit Bleibeperspektive verbleiben im Durchschnitt drei Monate in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes, bevor sie auf die Kreise und Kreisfreien Städte weiterverteilt werden. An dieser Stelle greift des Konzept der vom Land geförderten temporären kommunalen Gemeinschaftsunterkünfte, in den Geflüchtete zunächst untergebracht werden können, bis dauerhafter kommunaler Wohnraum organisiert worden ist. „Das Ziel ist immer ein zügiger Übergang in eigenständiges Wohnen und damit in eine selbstbestimmte Lebensführung. Dazu kommen Erstintegrationsangebote und ein schneller Zugang zum Arbeitsmarkt. Nur so schaffen wir wirklich gute Voraussetzungen für Integration“, sagte Touré. Das Land unterstützt die Kommunen über die Richtlinie zur Beteiligung des Landes Schleswig-Holstein am Betrieb von temporären kommunalen Gemeinschaftsunterkünften mit insgesamt 24 Mio. Euro. Dabei profitieren sowohl bestehende als auch neu errichtete Einrichtungen. Derzeit liegen insgesamt 14 Förderanträge vor. Eine weitere Landesförderung erfolgt über die sogenannte Herrichtungsrichtlinie, mit der Kommunen Kosten für die Erschließung und Herrichtung von Liegenschaften zur Unterbringung von Geflüchteten geltend machen können. Schleswig-Holstein hat im Jahr 2023 insgesamt 16.500 Geflüchtete aufgenommen. Rund 6000 der Schutzsuchenden stammten aus der Ukraine. Rund 10.500 waren Asylsuchende aus anderen Ländern. In den ersten drei Monaten des Jahres 2024 kamen rund 2500 Geflüchtete nach Schleswig-Holstein, rund 1000 davon aus der Ukraine. news-1459 Wed, 24 Apr 2024 12:35:02 +0200 Bekanntgabe Vergabe Barrierefreier Umbau von 2 Bushaltestellen https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/bekanntgabe-vergabe-barrierefreier-umbau-von-2-bushaltestellen-1459 Bekanntmachung erteilter Aufträge bei Vergaben nach § 20 (3) VOB/A bzw. § 30 (1) UVgO   Auftraggeber:                          Stadt Reinbek - Der Bürgermeister Anschrift:                                Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek Telefon:                                   040 / 727 50 - 0 Telefax:                                   040 / 727 50 - 379 E-Mail:                                    Stadtentwicklung@Reinbek.de Vergabeverfahren:                   Beschränkte Ausschreibung     Auftragsgegenstand:                Barrierefreier Umbau von 2 Bushaltestellen an einem Standort im Stadtgebiet Reinbek; BA 11 Schulstraße/Mühlenredder Verkehrswegebauarbeiten nach DIN   Ausführungsort:                       Stadtgebiet Auftragnehmer:                        KLT Verkehrswegebau GmbH in 21521 Dassendorf news-1458 Mon, 22 Apr 2024 12:06:27 +0200 Vollsperrung Völckers Park https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/vollsperrung-voelckers-park-1458 Vom 22. bis 26. April ist die Straße Völckers Park wegen Bauarbeiten komplett gesperrt.  news-1457 Mon, 22 Apr 2024 11:34:56 +0200 Termine Spielmobil Husumer Straße https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/termine-spielmobil-husumer-strasse-1457 Das Elefanto-Spielmobil ist wieder in Reinbek unterwegs! Im folgenden die Daten für den Spieplatz Husumer Straße, jeweils von 15 bis 17 Uhr:   22. April 6. Mai 3. Juni 17. Juni 1. Juli 15. Juli   news-1456 Mon, 22 Apr 2024 09:06:12 +0200 Amtl. Bekanntmachung der Stadt Reinbek zur Genehmigung der 45. Änderung des FNP Prahlsdorf B-Plan 108 https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/amtl-bekanntmachung-der-stadt-reinbek-zur-genehmigung-der-45-aenderung-des-fnp-prahlsdorf-b-plan-108-1456 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Reinbek Genehmigung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Prahlsdorf“ zum Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Reinbek Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 09.11.2023 beschlossenen 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Reinbek mit der Gebietsbegrenzung - die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung entlang der Schönningstedter Straße (L222), - die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung entlang der Hermann-Löns-Straße im Westen, - die Kampstraße im Süden, - die Wohnsiedlung an der Fontanestraße nördlich der Bebauung entlang der Schützenstraße sowie der Schützenstraße im Norden   mit Bescheid vom 21.03.2024 Az.: IV 527 – 512.111-62060 (45. Ä.) nach § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht.       Alle Interessierten können die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung im Fachbereich Stadtentwicklung der Stadt Reinbek, Abteilung Planung und Bauordnung, Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek, Zimmer 36, während der Öffnungszeiten (Mo., Di. 08:00 - 13:00; Do., Fr. 08:00 – 12:00 Uhr und Do. 14:00 – 18:30) einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet eingestellt unter der Adresse „www.reinbek.de“. Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Reinbek geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).   Reinbek, den 16.04.2024                                                                              Stadt Reinbek                                                                                                                        Der Bürgermeister                                                                        (Siegel)                                                                                                                                                         Björn Warmer news-1455 Fri, 19 Apr 2024 18:04:54 +0200 Rathaus kurzzeitig am 25. April geschlossen https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/rathaus-kurzzeitig-am-25-april-geschlossen-1455 Am 25. April bleibt das Rathaus Reinbek wegen einer internen Veranstaltung von 10.30 bis 12 Uhr geschlossen. In dieser Zeit können wir leider auch keine Telefongespräche entgegennehmen. news-1454 Thu, 18 Apr 2024 12:05:05 +0200 Öffentliche Zustellung Hakbilen https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/oeffentliche-zustellung-hakbilen-1454 Folgendes Schriftstück:  Bescheid Aktenzeichen: 39492-500 vom 18.04.2024 für Hakbilen, Müjde letzte bekannte Anschrift Möllner Landstraße 68 a, 21465 Reinbek kann nicht zugestellt werden. Die Betroffenen werden hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ein an sie gerichteter Bescheid bei der Stadtverwaltung Reinbek (Aktenzeichen, Anschrift und Zimmernummer siehe oben) innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag des Aushanges gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch eine(n) bevollmächtigte(n) Vertreter(in) eingesehen bzw. in Empfang genommen werden kann. Von der Veröffentlichung in örtlichen und überregionalen Zeitungen / Zeitschriften wird abgesehen. Durch diese Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Aushangzeitraum: Einstellung in das Internet: von: 18.04.2024 bis: 02.05.2024 Öffentliche Zustellung Hamburger Str. 5-7 • 21465 Reinbek Fachbereich Zentrale Steuerung Finanzen Team Haushalt und Steuern Frau Schulte Rathaus • 2. Stock • Raum 246 Information 040 727 50 0 Durchwahl 040 727 50 233 Fax 040 727 50 227 finanzen@reinbek.de www.reinbek.de Reinbek, den 18.04.2024   t3://file?uid=5419 news-1453 Thu, 18 Apr 2024 10:10:42 +0200 Amtl. Bekanntmachung Genehmigung der 45. Änderung FNP Prahlsdorf https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/amtl-bekanntmachung-genehmigung-der-45-aenderung-fnp-prahlsdorf-1453 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Reinbek Genehmigung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Prahlsdorf“ zum Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Reinbek Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 09.11.2023 beschlossenen 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Reinbek mit der Gebietsbegrenzung - die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung entlang der Schönningstedter Straße (L222), - die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung entlang der Hermann-Löns-Straße im Westen, - die Kampstraße im Süden, - die Wohnsiedlung an der Fontanestraße nördlich der Bebauung entlang der Schützenstraße sowie der Schützenstraße im Norden   mit Bescheid vom 21.03.2024 Az.: IV 527 – 512.111-62060 (45. Ä.) nach § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht.       Alle Interessierten können die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung im Fachbereich Stadtentwicklung der Stadt Reinbek, Abteilung Planung und Bauordnung, Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek, Zimmer 36, während der Öffnungszeiten (Mo., Di. 08:00 - 13:00; Do., Fr. 08:00 – 12:00 Uhr und Do. 14:00 – 18:30) einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet eingestellt unter der Adresse „www.reinbek.de“. Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Reinbek geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).   Reinbek, den 16.04.2024                                                                              Stadt Reinbek                                                                                                                        Der Bürgermeister                                                                        (Siegel)                                                                                                                                                         Björn Warmer news-1452 Wed, 17 Apr 2024 10:43:41 +0200 Für die Verkehrssicherheit: Rückschnitt von Überhang https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/fuer-die-verkehrssicherheit-rueckschnitt-von-ueberhang-1452 Der Frühling ist längst da und weil Sträucher, Bäume und Hecken wieder frisches Grün austreiben, ist damit zu rechnen, dass der Bewuchs in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen kann. Es besteht die Gefahr, dass dadurch die Sicht aller Verkehrsteilnehmenden erheblich eingeschränkt wird. Deshalb weist die Stadt Reinbek alljährlich Grundstücksbesitzende auf die rechtlichen Bestimmungen hin und bittet sie, den Bewuchs entsprechend zurückzuschneiden.  Hinsichtlich des Rückschnitts von Hecken, überhängenden Ästen und Sträuchern ist darauf zu achten, dass über Fahrbahnen ein Lichtraumprofil (von Bewuchs freizuhaltender Bereich) von 4,50 m Höhe und über Gehwegen ein Lichtraumprofil von 2,50 m Höhe eingehalten werden muss. Auch dürfen Hecken und Bewuchs von Privatgrundstücken nicht seitlich in den öffentlichen Geh- oder Radweg hineinwachsen. Diese müssen bis an die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Für die Verkehrssicherheit ist es unumgänglich, dass alle Verkehrszeichen, Straßennamensschilder, Ampeln, Straßenlampen und Sichtdreiecke frei von Bewuchs sind. Bitte bedenken Sie auch, dass überhängender Bewuchs die Benutzung von Geh- und Radwegen einschränken oder gar verhindern kann, was beispielsweise auch die Schulwege der Kinder gefährlicher machen würde. news-1451 Wed, 17 Apr 2024 10:27:12 +0200 Stand Sanierungsarbeiten Spielplatz Wildkoppel https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/stand-sanierungsarbeiten-spielplatz-wildkoppel-1451 Liebe Anwohnerinnen und Anwohner des Spielplatz Wildkoppel! Sicherlich fragt ihr euch, wieso der Spielplatz nach wie vor eine Baustelle ist. Wir wollen hier eine tolle neue Doppelschaukel aufstellen, aber leider macht uns das Wetter immer wieder einen Strich durch die Rechnung, denn: die Fundamentlöcher sind mit Regen und Grundwasser vollgelaufen, sodass die Fundamente nicht gegossen werden können. Wir kontrollieren den Wasserstand täglich, damit die Arbeiten sobald es möglich ist wieder aufgenommen werden können. Hoffen wir also auf Sonnenschein! Sobald die Doppelschaukel dann aufgestellt ist, müssen die Fundamente noch 28 Tage lang aushärten. Danach kann die Schaukel benutzt werden. Vielen Dank für eure Geduld und euer Verständnis! Euer Ben Biber und Kolleg:innen von der Stadt Reinbek news-1450 Wed, 10 Apr 2024 11:16:54 +0200 Bekanntmachung Entwurf Bebauungsplan 108 - Prahlsdorf https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/bekanntmachung-entwurf-bebauungsplan-108-prahlsdorf-1450 Bekanntmachung der Stadt Reinbek Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 108 „Prahlsdorf“ der Stadt Reinbek gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinbek hat in ihrer Sitzung am 09.11.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 108 „Prahlsdorf“ der Stadt Reinbek für das Gebiet westlich der Schönningstedter Straße (L222), östlich der Klaus-Groth-Straße, nördlich und südlich der Schützenstraße und nördlich der Kampstraße in der Stadt Reinbek beschlossen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 108 ist der Erhalt des bestehenden Charakters des Wohngebietes unter Berücksichtigung einer maßvollen, dem aktuellen Quartier verträglichen Nachverdichtung. Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Prahlsdorf im nordöstlichen Bereich des Ortsteiles Reinbek gelegen. Der ca. 15,4 ha große Plangeltungsbereich wird begrenzt durch: - die rückwärtige Grundstücksgrenze der Bebauung entlang der Schönningstedter Straße (L222), - die Klaus-Groth-Straße im Westen, - die Kampstraße im Süden und - die nördliche Grundstücksgrenzen der Bebauung entlang der Schützenstraße. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 108 Stadt Reinbek ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen: Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung, des Umweltberichtes als gesonderter Teil der Begründung sowie die nachfolgend aufgeführten umweltrelevanten Informationen, Gutachten und der Inhalt dieser Bekanntmachung werden in der Zeit vom 15.04.2024 bis zum 17.04.2024 im Internet unter der Adresse www.reinbek.de (Stadt Reinbek > Reinbek - unsere Stadt > Bauen und Wohnen > Öffentlichkeitsbeteiligung) veröffentlicht und über den Digitalen Allas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Zusätzlich werden die genannten Unterlagen im Rathaus der Stadt Reinbek, Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek während der folgenden Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt: Mo, Di, Fr: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr Do: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen. Stellungnahmen können auf elektronischem Wege an die E-Mail Adresse stadtentwicklung@reinbek.de sowie schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und liegen mit aus: (1) Begründung mit Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung (2) Biotop- und Nutzungstypenkartierung (3) Bestandsanalyse (4) Schalltechnische Untersuchung (5) Faunistische Potenzialanalyse mit Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag (6) Untersuchungen zur Erstbewertung von Altlastenverdachtsflächen (7) Wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag mit A-RW-1 Nachweis (8) Umweltbezogene Stellungnahmen gemäß nachfolgender Auflistung Der Umweltbericht enthält die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen, welche die Planung auf die folgenden Schutzgüter haben kann: Mensch, Tiere, Pflanzen, Artenvielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, Kultur- und sonstige Sachgüter, Landschaft, Ortsbild, Schutzgebiete. Weiterhin enthält der Umweltbericht Informationen zu Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern, zu Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und/oder Nichtdurchführung der Planung, zu Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen, zu Planungsalternativen und zu Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen sowie die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung. Folgende umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB liegen ebenfalls mit aus: (a) Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Lübeck vom 19.01.2023 (b) Landrat des Kreises Stormarn, FD Planung und Verkehr vom 16.12.2022 (c) BUND e.V., Landesverband Schleswig-Holstein vom 09.12.2022 (d) Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Technischer Umweltschutz vom 15.12.2022 (e) Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Untere Forstbehörde vom 21.11.2022 (f) Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein vom 16.11.2022 (g) Wasser- und Bodenverband Glinder Au - Wandse vom 23.11.2022 (h) Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Landeskriminalamt vom 22.11.2022 (i) Stellungnahmen der Öffentlichkeit   Eine ausführliche Tabelle zu den vorliegenden Informationen finden Sie in dem unten verlinkten Dokument.   news-1449 Fri, 05 Apr 2024 21:12:02 +0200 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum beschlossenen Bebauungsplan Nr. 108 „Prahlsdorf“ https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/entwurfs-und-auslegungsbeschluss-zum-beschlossenen-bebauungsplan-nr-108-prahlsdorf-1449 Bürger:innen können Begründung vom 15. April bis zum 17. Mai einsehen Reinbek, 08. April 2024 – Der von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 09.11.2023 als Entwurfs- und Auslegungsbeschluss beschlossene Bebauungsplan Nr. 108 „Prahlsdorf“ der Stadt Reinbek für das Gebiet, das wie folgt begrenzt wird: Im Norden:        durch die nördlichen Grundstücksgrenzen der Bebauung entlang der Schützenstraße Im Osten:           durch die die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung entlang der Schönningstedter Straße (L222) Im Westen:        durch die Klaus-Groth-Straße Im Süden:           durch die Kampstraße Die Begründung liegt vom 15.April 2024 bis zum 17. Mai 2024 im Rathaus der Stadt Reinbek, Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek während der Öffnungszeiten (Mo., Di., Do., Fr. 08:30 - 12:00 Uhr und Do. 15:00 - 18:00 Uhr) öffentlich aus. Die Unterlagen sind zudem im Internet unter der Adresse https://www.reinbek.de/reinbek-unsere-stadt/bauen-und-wohnen/oeffentlichkeitsbeteiligung eingestellt. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die Gutachten einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Reinbek den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. news-1448 Fri, 05 Apr 2024 19:23:30 +0200 An der Seite der Kleinsten - verstärke unsere KiTa Schönningstedt als Erzieherin (m/d)und als sozialpädagogische Assistentin (m/d) https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/an-der-seite-der-kleinsten-verstaerke-unsere-kita-schoenningstedt-als-erzieherin-m-dund-als-sozialpaedagogische-assistentin-m-d-1448 Das Einsatzgebiet ist sowohl in der Krippe als auch im Elementarbereich möglich. Die Stadt Reinbek sucht für die Kindertagesstätte Schönningstedt   eine Erzieherin oder einen Erzieher (m./w./div.) und eine sozialpädagogische Assistentin oder einen sozialpädagogischen Assistenten (m./w./div.) Ihr Einsatz ist sowohl in der Krippe als auch im Elementarbereich unserer Kita möglich. Die Einrichtung bietet flexible Betreuungszeiten zwischen 7 und 15 Uhr für 60 Kinder in 4 Gruppen an. Als Verstärkung für unser Team suchen wir engagierte und emphatische Persönlichkeiten mit hoher Motivation und Teamfähigkeit, die Spaß an der pädagogischen Arbeit mit Kindern haben. Unsere Kita ist in zwei kleinen Häusern aufgeteilt und bietet mit dem sehr großen Außengelände viel Platz und Raum für Bewegung und Spielen in der Natur. Sie haben die Möglichkeit, Ihre eigenen Fähigkeiten und Talente in die Arbeit einzubringen und mit Kreativität und Einfühlungsvermögen den Kitaalltag der Kinder zu begleiten. Es besteht die Möglichkeit, in Teilzeit oder in Vollzeit mit 39 Wochenstunden unser Team zu unterstützen. Voraussetzung für die Einstellung ist eine abgeschlossene Ausbildung als Sozialpädagogischer Assistent / Sozialpädagogische Assistentin bzw. staatlich geprüfter Erzieher / staatlich geprüfte Erzieherin. Wir bieten Ihnen: Teilzeitstellen nach EG S 3 (befristet) und nach S 8a (unbefristet) TVöD/SuE, je nach Qualifikation 30 Tage Urlaub und eine betriebliche Zusatzversorgung 2 Regenerationstage einen Zuschuss zu einem ÖPNV-Ticket in Höhe von 25 € die kostenfreie Nutzung unseres Freizeitbades und des Tonteichs (Freibad) vielfältige Möglichkeiten zu themenorientierten Fortbildungen Chancengleichheit von Frauen und Männern, Menschen mit Behinderungen, Bewerberinnen und Bewerbern mit Migrationshintergrund sind für die Stadt Reinbek selbstverständlich. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Stadtverwaltung Reinbek fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht das Angebot der Stiftung Beruf und Familie im HanseBelt gGmbH (www.buf-ih.de) zur Verfügung, das von der Notfallbetreuung von Kindern bis zu Beratungsleistungen im Pflegebereich reicht. Bewerbungsfrist: Bitte senden Sie Ihre Bewerbung bis zum 25.04.2024 per E-Mail mit dem Betreff Kita an karriere(at)reinbek.de. Aus Sicherheitsgründen werden nur PDF-Formate berücksichtigt. Sollte Ihnen eine Übersendung per E-Mail nicht möglich sein, so können Sie Ihre Bewerbung auch ausnahmsweise per Post an die Stadt Reinbek – Personalentwicklung, Hamburger Straße 5 – 7, 21465 Reinbek senden. Denken Sie bitte insbesondere an Ihr Prüfungszeugnis und ggf. vorliegende Beurteilungen und/oder Arbeitszeugnisse. Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen aus Kostengründen nicht zurückgeschickt werden. Verzichten Sie daher bitte auf das Einreichen von Schnellheftern oder Bewerbungsmappen und reichen Sie keine Originale ein. Die Unterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Vorstellungsgespräche finden am 02.05.2024 statt. Kontakt: Für Auskünfte steht Ihnen Frau Gelzer, Tel. 040 / 727 50 680 zur Verfügung. news-1447 Fri, 05 Apr 2024 15:26:19 +0200 Aufhebung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan 116 https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/aufhebung-der-veraenderungssperre-zum-bebauungsplan-116-1447 Satzung der Stadt Reinbek über die Aufhebung der Satzung der Stadt Reinbek über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 116 „Gartensiedlung Großer Scharnhorst, Brunsbusch“ Auf Grund der §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert am 28.07.2023, in Verbindung mit den § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.01.2018, GVOBl. S. 6), hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 21.03.2024 folgende Satzung beschlossen. § 1 Gegenstand der Satzung Die Satzung der Stadt Reinbek über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 116 „Gartensiedlung Großer Scharnhorst, Brunsbusch“ vom 15.12.2023 wird aufgehoben. § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Ausgefertigt: Reinbek, den 04.04.2024 Stadt Reinbek In Vertretung Erster Stadtrat Mathias Happke Die Satzung wird hiermit bekanntgemacht. Hinweis: Unbeachtlich ist eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Reinbek unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.  Diese Bekanntmachung kann auch im Internet unter www.reinbek.de eingesehen werden. Reinbek, den 04.04.2024 (Siegel) Stadt Reinbek In Vertretung Erster Stadtrat Mathias Happke