Nachrichten https://www.reinbek.de/ News-Feed der GemeindedeGemeinde Wed, 04 Oct 2023 00:15:17 +0200 Wed, 04 Oct 2023 00:15:17 +0200 NewsTYPO3news-1308 Fri, 29 Sep 2023 16:17:59 +0200 Die Sachsenwaldschule freut sich über ihr neues Cross Fit-Gerät https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/die-sachsenwaldschule-freut-sich-ueber-ihr-neues-cross-fit-geraet-1308 Reinbek, 29.09. 2023 - Am 29.09.2023 konnte das lang ersehnte Sportgerät von Herrn Stemmler, dem Schulleiter der Sachsenwaldschule, Herrn Bürgermeister Warmer und Frau Dr. Albers, 1. Vorsitzende des Fördervereins (Verein der Freunde, Förderer und Ehemaligen der Sachsenwaldschule Gymnasium Reinbek e.V.) eingeweiht werden. Nach einigen einführenden Worten in denen zum Ausdruck gebracht wurde, dass dieses Projekt ein gutes Beispiel für die Zusammenarbeit von Schule, Schulträger und Förderverein ist, führten die Schülerinnen und Schüler des Sportprofils Q2 unter Anleitung von Herrn Sosna, der seitens der Fachschaft Sport maßgeblich an der Realisierung des Projekts beteiligt war, die vielfältigen Möglichkeiten des Geräts vor. Die Idee zum Bau eines zusätzlichen Sportgerätes insbesondere für bewegungsfreudige, ältere Kinder und Jugendliche wurde erstmalig aus der Schulgemeinschaft im Planungsjahr 2020/21 an den Förderverein herangetragen.  Da es das Ziel des Vereins ist, die Schülerinnen und Schüler der Sachsenwaldschule in ihrem Schulalltag zu fördern und die Gemeinschaft zu stärken, bot diese Idee vor dem Hintergrund des inzwischen umgesetzten Ausbauvorhabens für einen Pausenhof für die jüngeren Jahrgänge eine tolle Möglichkeit für das Engagement des Vereins.  Um allen Auflagen bezüglich der Nutzung und Sicherheit gerecht werden zu können, war es unabdingbar, die Stadt als Schulträgerin für dieses Projekt gewinnen zu können und so war die Freude groß, als die Stadt Reinbek 2022 beschloss, das Projekt in den Haushalt 2023 aufzunehmen. Nach umfangreichen Planungen und Ortsbegehungen mit Herstellerfirmen wurde nun endlich im September 2023 das favorisierte Gerät auf dem als Standort besonders geeigneten Sportplatz installiert. Diesem aufwändigen Prozess gingen ausgedehnte Planungs- und Erdarbeiten voran, nun aber steht die Anlage und wartet darauf, in Betrieb genommen zu werden.  Sowohl die Sportkurse und Sportprofile der Sachsenwaldschule als auch die jüngeren Schülerinnen und Schüler werden auf vielfältige Art und Weise von dieser Neuanschaffung profitieren. Ergänzend wird die Anlage auch in den aktiven Pausen für alle zugänglich sein und hoffentlich die Fitness der gesamten Schulgemeinschaft stärken.      news-1307 Fri, 29 Sep 2023 12:04:13 +0200 Amtl. Bekanntmachung zum Schutze des Baumbestandes https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/amtl-bekanntmachung-zum-schutze-des-baumbestandes-1307 Im folgenden finden Sie eine amtliche Bekanntmachung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Reinbek. Für eine übersichtlichere Darstellung laden Sie gerne das vorhandene .pdf herunter. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Reinbek SATZUNG DER STADT REINBEK zum Schutze des Baumbestandes (Baumschutzsatzung)   Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H., 2003, S. 57) und des § 18 Abs. 3 Satz 1 Alt. 1. des Gesetzes zum Schutz der Natur des Landes Schleswig-Holstein (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG) in der Fassung vom 24. Februar 2010 (GVOBl. Schl.-H. 2010, S. 301, ber. S. 486) und der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Satz 1, 5 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. 2005, S. 27) und der Satzung des Stadt Reinbek über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 01.01.2002 [(Gebührensatzung) die Gebührenerhebung richtet sich nach Nr. 8 der Gebührentabelle] in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinbek folgende Satzung erlassen. Die untere Naturschutzbehörde (uNB) hat nach § 18 Abs. 1 LNatSchG bis zu diesem Zeitpunkt keine flächendeckende Erklärung zum Naturschutz abgegeben. Die uNB hat kreisweit einzelne Landschaftsbestandteile durch Verordnungen geschützt, ansonsten handelt die uNB nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und LNatSchG. Es war und ist der Wille der Stadt Reinbek, den vorhandenen Baumbestand im Stadtgebiet gem. § 18 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 LNatSchG SH zu regeln.   § 1 Schutzzweck   (1) Nach Maßgabe dieser Satzung wird der Baumbestand zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, Gestaltung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes, zur Sicherung der Naherholung, zur Abwehr schädlicher Einwirkungen auf Menschen und auf Stadtbiotope, zur Erhaltung und Verbesserung des Stadtklimas und zur Sicherstellung eines artenreichen Baumbestandes gegen schädliche Einwirkungen geschützt. Zudem soll die Naturverbundenheit und das Baumschutzbewusstsein gefördert und der wichtigste und das Stadtbild prägende Bestand erhalten werden.   (2) Die geschützten Bäume sind durch artgerechte Pflege und Erhaltung ihrer Lebensbedingungen in ihrer gesunden Entwicklung langfristig zu sichern.   § 2 Geltungsbereich (1) Diese Satzung regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 Baugesetzbuch) und in verbindlich überplanten Gebieten (§ 30 Baugesetzbuch) der Stadt Reinbek nach Maßgabe des § 3 dieser Satzung.       (2) Diese Satzung gilt nicht, 1. für den Geltungsbereich von Bebauungsplänen, in denen land- oder forstwirtschaftliche Nutzung oder öffentliche Grünflächen festgelegt sind. 2. für Wald im Sinne des Gesetzes zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz) in der jeweils zurzeit gültigen Fassung.   § 3 Schutzgegenstand (1) Geschützt nach dieser Satzung sind: 1. alle Bäume mit einem Stammumfang ab 100 cm, 2. mehrstämmige Bäume, wenn die Summe der Stammumfänge mindestens 100 cm beträgt und wenigstens ein Stamm einen Stammumfang von mindestens 50 cm aufweist. Maßgebend ist der Stammumfang in 100 cm Höhe über dem Erdboden gemessen. Liegt der Kronenansatz tiefer als 100 cm Höhe über dem Erdboden gemessen, ist der Stammumfang unterhalb des Kronenansatzes entscheidend. 3. Ersatzpflanzungen nach § 10, unabhängig vom jeweiligen Stammumfang. 4. Bäume, die im Reinbeker Baumkataster aufgeführt sind. (2) Diese Satzung gilt zudem für Bäume, die aufgrund von Festsetzungen eines Bebauungsplanes zu erhalten sind, unabhängig von den nachfolgend genannten Voraussetzungen des Absatzes (3). (3) Nicht unter den Schutz dieser Satzung fallen: 1. Scheinzypressen (Gattung Chamaecyparis), Lebensbäume (Gattung Thuja), Fichten (Gattung Picea), Tannen (Gattung Abies) und Douglasfichten (Gattung Pseudotsuga), 2. Bäume auf Friedhöfen, wenn in deren Wurzelbereich Beisetzungen und Beerdigungen vorgenommen werden müssen, 3. Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes, 4. Erwerbsmäßig genutzte Baumbestände, insbesondere Baumschulen, Obstbaubetriebe und Gärtnereien, 5. Bäume (Überhälter) auf Knicks im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch, 6. Unberührt von dieser Satzung bleiben Schutzbestimmungen anderer Gesetze und Verordnungen, u.a. zum Schutz von Alleen und Knicks.   § 4 Zulässige Handlungen ¹ (1) Als zulässige Handlungen sind erlaubt 1. fach- und baumartgerechte Pflege-, Erhaltungsmaßnahmen und fachgerechte Sicherung geschützter Bäume, insbesondere: 1.1. die Beseitigung abgestorbener Äste und Bäume, 1.2 die Behandlung von Wunden, 1.3 die Beseitigung von Krankheitsherden, 1.4 gegen Krankheiten vorbeugende und unabwendbare Maßnahmen, 1.5 die Belüftung und Bewässerung des Wurzelwerkes, 1.6 Pflegehieb (Beseitigung einzelner Bäume im Interesse der Erhaltung des übrigen Baumbestandes), 1.7 die Herstellung des Lichtraumprofils über Straßen und Wegen und der Schnitt an Formgehölzen, 1.8 Maßnahmen zur Gestaltung, Pflege und Sicherung von öffentlichen Grünflächen und Wasserläufen. 2. Maßnahmen wie: 2.1 der Einsatz von Streusalz zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht im öffentlichen Straßenbereich, wenn der Einsatz sachlich geboten ist und die Verwendung anderer Streumittel zur Verkehrssicherung nicht ausreicht und der Einsatz auf das unvermeidbare Maß beschränkt wird, 2.2 Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen an öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sowie an öffentlichen Straßen (Fahrbahn, Bankette). Wobei diese nur dann zulässig sind, wenn vom Träger fachlich ausreichende Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen getroffen werden und der Erhalt der Bäume gesichert ist. Die Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen (DIN 18920 und RAS LP 4 der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen) sind einzuhalten, ggf. ist auf Verlangen der Stadt Reinbek eine Umweltbaubegleitung durchzuführen. 2.3 unaufschiebbare Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherungspflicht bzw. Abwehr einer Gefahr für Personen und/oder zur Vermeidung bedeutender Sachschäden, 2.4 Maßnahmen an Bäumen im Rahmen der Gewässerunterhaltung gemäß §§ 38 ff. des Landeswassergesetzes. (2) Maßnahmen nach Abs. 1, Nr. 1, 1.1 bis 1.6, 1.8 und 2.4 sind der Stadt Reinbek schriftlich vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen. Mit der Maßnahme darf zwei Wochen nach Eingang der Anzeige bei der Stadt Reinbek begonnen werden, sofern die Stadt Reinbek keine Einwände erhebt. (3) Maßnahmen nach Abs. 1 Nr. 2, 2.2 sind bei der Stadt Reinbek zu beantragen. (4) Maßnahmen nach Abs. 1 Nr. 2, 2.3 sind der Stadt Reinbek unverzüglich anzuzeigen.   § 5 Verbotene Handlungen¹ (1) Im Geltungsbereich dieser Satzung ist es verboten, geschützte Bäume zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen sowie zu beeinträchtigen oder ihren Aufbau/arttypische Erscheinungsform wesentlich zu verändern. Eine wesentliche Veränderung des Aufbaus liegt vor, wenn an geschützten Bäumen Eingriffe vorgenommen werden, die auf das charakteristische Aussehen erheblich einwirken oder das weitere Wachstum beeinträchtigen. Zerstörungen sind Eingriffe im Wurzel-, Stamm- und Kronenbereich¹ des Baumes, die das Absterben bewirken. Schädigungen und Beeinträchtigungen im Sinne dieser Satzung sind insbesondere Maßnahmen, die zum Absterben oder zu einer nachhaltigen oder erheblichen Einschränkung des Wachstums oder der Lebensfähigkeit des Baumes sowie seiner Bedeutung für das Ortsbild führen können. (2) Unter die Verbote des Absatzes 1 fallen auch Einwirkungen auf den Raum (Wurzel- und Kronenbereich¹), den die geschützten Bäume zur Existenz benötigen und die zur Schädigung oder zum Absterben des Baumes führen oder führen können, insbesondere durch: 1. das nicht art- und erscheinungsbildgerechte Beschneiden, insbesondere das Kappen und starkes Aufasten, 2. das Anbringen von Verankerungen und Gegenständen, die Stamm, Rinde, Krone und Wurzeln des Baumes gefährden oder schädigen können, 3. Abgrabungen, Ausschachtungen, Aufschüttungen oder Verdichtungen im Wurzelbereich (Traufbereich des Baumes zuzüglich 1,5 m nach allen Seiten¹), 4. Neuversiegelungen des Wurzelbereiches (Traufbereich des Baumes zuzüglich 1,5 m nach allen Seiten¹) mit wasser- und luftundurchlässigen Materialien (z.B. Asphalt, Beton oder Ähnlichem), 5. das unsachgemäße Ausbringen von Pestiziden und Düngemitteln, 6. das Lagern, Ausschütten oder Ausgießen sonstiger Materialien, die durch Abgabe von Stoffen in fester, gasförmiger oder flüssiger Form schädigend wirken oder zu einer Verdichtung des Bodens, Behinderung des Gasaustausches oder Gefährdung der Wasserversorgung der Bäume führen können wie z.B. Salze, Säuren, Laugen, Öle, Farben oder Abwässer, Baumaterialien, 7. das Befahren des Wurzelbereiches (Traufbereich des Baumes zuzüglich 1,5 m nach allen Seiten¹), soweit dieser nicht zur befestigten Fläche gehört, 8. Grundwasserabsenkungen oder –anstauungen im Zuge von Baumaßnahmen.   § 6 Ausnahmen und Befreiungen (1) Ausnahmen zu den Verboten des § 5 sind zu genehmigen, wenn 1. vom Baum ausgehende Gefahren (z.B. Absterben oberirdischer Baumteile, Gefährdung der Standsicherheit) für Personen und Sachen zu verhindern sind und die Gefahren nicht auf andere Weise mit zumutbarem Aufwand beseitigt werden können, 2. der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstückes aufgrund von Vorschriften des öffentlichen Rechts verpflichtet ist, geschützte Bäume zu entfernen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern und er sich nicht in anderer zumutbarer Weise von dieser Verpflichtung befreien kann, 3. der geschützte Baum krank ist und die Erhaltung auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist, 4. bei der Durchführung eines Bauvorhabens, auf das bauplanungs- und bauordnungsrechtlich ein Anspruch besteht, im Bereich des Baukörpers und der erforderlichen Abstandsflächen (Landesbauordnung in der jeweils geltenden Fassung) geschützte Bäume vorhanden sind und die Bäume auch bei einer zumutbaren Verschiebung oder Veränderung des Baukörpers nicht erhalten werden können, 5. die Beseitigung des Baumes aus überwiegendem, auf andere Weise nicht zu verwirklichendem öffentlichen Interesse dringend erforderlich ist, 6. der geschützte Baum nachweislich auf natürliche Weise ohne den unsachgemäßen Einfluss Dritter abgestorben oder irreparabel geschädigt ist (durch Blitzschlag, Sturm, Alter, Krankheit), 7. der geschützte Baum einen anderen wertvollen Landschaftsbestandteil wesentlich beeinträchtigt. Die Erlaubnisvoraussetzungen gemäß Absatz 1 sind vom Antragsteller nachzuweisen. (2) Von den Verboten des § 5 können unabhängig von Abs.1 im Einzelfall Befreiungen erteilt werden, wenn das Verbot zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und eine Befreiung mit den öffentlichen Interessen vereinbar ist. Eine Befreiung kann auch aus Gründen des allgemeinen Wohls erfolgen. (3) Befreiungen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken. Der Artenschutz ist zu beachten. Ausnahmen dürfen nur in der Zeit vom 01. Oktober bis zum letzten Tag im Februar durchgeführt werden.   § 7 Antragsverfahren (1) Ausnahmen und Befreiungen nach § 6 sind vom Eigentümer oder dem Nutzungsberechtigten eines Grundstückes mit der Zustimmung des Eigentümers oder eines Bevollmächtigten bei der Stadt Reinbek schriftlich mit Begründung zu beantragen. (2) Dem Antrag ist ein Lageplan beizufügen, aus dem der auf dem Grundstück befindliche geschützte Baum hinsichtlich seines Standortes ersichtlich ist. Baumart, grobe Angabe zur Höhe und der Stammumfang in 100 cm Höhe, vom Erdboden gemessen, sind zu benennen. Im Einzelfall können weitere Angaben und Unterlagen auf Kosten des Antragstellers verlangt werden. (3) Die Stadt Reinbek kann die Beibringung eines Gutachtens (Zustand des Baumes) für einen zur Beseitigung beantragten Baum verlangen.   (4) Anträge auf Entnahme von landschaftsbildprägenden Einzelbäumen und Baumgruppen gem. Bestimmungen auf Landesebene bedürfen des Einvernehmens der unteren Naturschutzbehörde. (5) Entscheidungen über Ausnahmen und Befreiungen ergehen schriftlich. Sie ergehen unbeschadet privater Rechte Dritter. Die Genehmigung ist auf ein Jahr nach der Erteilung zu befristen. Auf Antrag kann die Frist um jeweils ein Jahr verlängert werden.   § 8 Anordnung von Maßnahmen Die Stadt kann anordnen, dass der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstückes bestimmte Maßnahmen zur Pflege, zur Erhaltung und zum Schutze von gefährdeten Bäumen im Sinne des § 1 dieser Satzung trifft.     § 9 Baumschutz im Zusammenhang mit Bauvorhaben (1) Wird für ein Grundstück im Geltungsbereich dieser Satzung eine Baugenehmigung beantragt, so sind im Lageplan die auf dem Baugrundstück vorhandenen geschützten Bäume im Sinne des § 2, ihr Standort, die Art, der Stammumfang und der Kronendurchmesser einzutragen.   (2) Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Bäume können angeordnet werden, hierzu zählen auch Auflagen zu Baugenehmigungen. (3) Absatz 1 gilt auch für Bauvoranfragen. Die Darstellung der Bäume kann in diesem Fall maßstabsgerecht auf einer Abzeichnung der Flurkarte erfolgen.   § 10 Ersatzpflanzungen ¹ (1) Die Ausnahme und Befreiung nach § 6 sind mit der Verpflichtung verbunden, für jeden entfernten geschützten Baum, mindestens zwei Ersatzpflanzungen gleicher oder einer von der Stadt Reinbek zu bestimmenden standortgerechten Art, auf seinem Grundstück im Geltungsbereich dieser Satzung zu pflanzen und zu erhalten. Bei allen Ersatzpflanzungen ist für einen ausreichenden Wurzelraum zu sorgen. Bemessungsgrundlage ist der Stammumfang (Summe aller Stammumfänge) des zu beseitigenden Baumes in 100 cm Höhe vom Erdboden gemessen. Sofern eine Bestimmung des Stammumfanges nach dem Entfernen eines Baumes durchgeführt werden muss, ist der Umfang aus dem Stubbenumfang zu ermitteln und mit 90 % des durchschnittlichen Baumscheibendurchmessers anzunehmen. Die Anzahl der neu zu pflanzenden heimischen Bäume bemisst sich am Stammumfang des beseitigten Baumes. Hierbei sind folgende Mindestausgleichswerte einzuhalten: Für zu fällende Bäume mit mindestens 100 cm Stammumfang (gemessen in 100 cm Höhe) sind zwei Ersatzbäume mit einem Mindeststammumfang von 14 cm, in 100 cm Höhe, zu pflanzen. Danach ist für jede weitere 50 cm Stammumfang des zu fällenden Baumes, ein weiterer Ersatzbaum gleicher Qualität vorzusehen. Wachsen die zu pflanzenden Bäume nicht an, ist die Ersatzpflanzung zu wiederholen. (2) Die Ersatzpflanzung hat gem. Abs. 1 auf dem betroffenen Grundstück zu erfolgen. Sollte das nicht möglich sein, so ist ein geeigneter Standort im Nahbereich der Fällung anzustreben. Sollte auch diese Möglichkeit nicht gegeben sein, ist ein adäquater Ersatz im Gebiet der Stadt Reinbek vorzunehmen. Die Stadt Reinbek bestimmt in diesen Fällen den Standort der Ersatzpflanzung. Als Ersatzpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden. Wenn die Grundstückgegebenheiten dies nicht zulassen, können im Ermessen der Genehmigungsbehörde auf die jeweiligen Verhältnisse angepasste Ersatzpflanzungen bestimmt werden. (3) Die erfolgte Ersatzpflanzung ist der Stadt Reinbek schriftlich anzuzeigen. Sie ist innerhalb eines Jahres nach Festsetzung vorzunehmen. Sofern von der erteilten Ausnahmegenehmigung noch kein Gebrauch gemacht worden ist, hat innerhalb der vorstehenden Frist eine Fehlanzeige zu erfolgen.   (4) Die Verpflichtung zu einer Ersatzpflanzung entfällt, wenn eine Ausnahme bzw. Befreiung nach § 6 Abs. 1, Nr. 1 und 3 erteilt wurde und für den Zustand, der den Ausnahmetatbestand ausgelöst hat, ein natürlicher Umstand (Blitzschlag, Sturm, Alter, Krankheit), ohne den unsachgemäßen Eingriff Dritter, ursächlich ist. Die Verpflichtung zur Ersatzbepflanzung entfällt ebenfalls für Bäume, die im Rahmen des Pflegehiebes gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1.6 (Beseitigung einzelner Bäume im Interesse der Erhaltung des übrigen Baumbestandes) entfernt werden müssen oder die Auflage für den Eigentümer oder Nutzungsberechtigten im Einzelfall eine unbillige Härte darstellt und unzumutbar ist. (5) Die Verpflichtung zur Ersatzpflanzung gilt erst dann als erfüllt, wenn die Gehölze angewachsen sind. Sie sind dauerhaft zu unterhalten und unterliegen sofort dem Schutz dieser Satzung.   § 11 Ausgleichszahlung (1) Eine Ausgleichszahlung ist zu leisten, wenn nach dieser Satzung eine Ersatzpflanzung festzusetzen ist, die Ersatzpflanzung jedoch weder auf dem betreffendem Grundstück noch auf einem anderen Grundstück im Geltungsbereich der Satzung möglich ist oder eine Ersatzpflanzung auf dem betreffendem Grundstück in absehbarer Zeit erneut zu einem der Ausnahme oder Befreiungstatbeständen nach dieser Satzung führen würde. Der Antragsteller muss diese Umstände glaubhaft machen. (2) Die Höhe der Ausgleichszahlung wird entsprechend der Ersatzpflanzung festgesetzt und bemisst sich nach dem Wert der Bäume, mit denen ansonsten eine Ersatzpflanzung erfolgen müsste. Hinzugerechnet wird anschließend eine Pauschale für Pflanzkosten und ersparte Pflegemaßnahmen in Höhe von 30 % des Nettoerwerbspreises, der eigentlich zu pflanzenden Bäume, zzgl. einmaliger Transportkosten. (3) Die nach Abs. 1 zu entrichtende Ausgleichszahlung ist an die Stadt Reinbek zu leisten. Sie ist zweckgebunden für Ersatzpflanzungen und nach Möglichkeit in der Nähe des Standortes der entfernten oder zerstörten Bäume zu verwenden. (4) Die Ausgleichszahlung wird spätestens einen Monat nach ihrer Festsetzung fällig.       § 12 Folgenbeseitigung   (1) Werden vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten des Grundstückes mit geschützten Bäumen - entgegen den Verboten des § 5 und ohne dass die Voraussetzungen für eine Ausnahme oder Befreiung nach § 6 vorliegen - geschützte Bäume entfernt oder zerstört, so hat der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte des Grundstückes für jeden entfernten oder zerstörten geschützten Baum nach Maßgabe des Abs. 4 gleichwertige Bäume zu pflanzen und zu erhalten (§ 10 Ersatzpflanzung). (2) Werden vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten des Grundstückes mit geschützten Bäumen - entgegen den Verboten des § 5 und ohne dass die Voraussetzungen für eine Ausnahme oder Befreiung nach § 6 vorliegen - geschützte Bäume geschädigt, beeinträchtigt oder wird ihr Aufbau wesentlich verändert, so hat der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte des Grundstückes, soweit dies möglich ist, Schäden, Beeinträchtigungen oder Veränderungen zu beseitigen oder zu mildern. Ist dies nicht möglich, hat der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte des Grundstückes eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. (3) Ist in den Fällen der Absätze 1 und 2 eine Ersatzpflanzung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ganz oder teilweise nicht möglich, so ist eine Ausgleichszahlung für jeden geschützten Baum zu leisten, der zu ersetzen ist. (4) Für die Ersatzpflanzung nach Abs. 1 und 2 sowie die Ausgleichszahlung nach Abs. 3 sind die Bestimmungen des § 10 sinngemäß anzuwenden. (5) Hat ein Dritter geschützte Bäume ohne Berechtigung entfernt, zerstört, beeinträchtigt, geschädigt oder ihren Aufbau wesentlich verändert, so entstehen die Verpflichtungen für den Eigentümer oder Nutzungsberechtigten des Grundstückes nach den Abs. 1 bis 4 nur bis zur Höhe des Ersatzanspruches gegenüber dem Dritten, wenn der Ersatzanspruch geringer ist als die Aufwendungen, die bei Erfüllung der Verpflichtungen nach den Abs. 1 bis 4 zu erbringen wären. (6) Im Fall des Absatzes 5 haften der Eigentümer bzw. der Nutzungsberechtigte des Grundstückes und der Dritte gesamtschuldnerisch bis zur Höhe des Schadensersatzanspruches des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten des Grundstückes gegenüber dem Dritten; darüber hinaus haftet der Dritte allein.   § 13 Betreten von Grundstücken (1) Der Beauftragte der Stadt Reinbek ist bei Vorliegen eines Antrags auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung berechtigt, nach angemessener Vorankündigung zum Zweck der Durchführung dieser Satzung Grundstücke zu betreten. Er ist verpflichtet, sich auf Verlangen des Eigentümers oder des Nutzungsberechtigten des Grundstückes auszuweisen.   (2) Bei Gefahr im Verzuge ist eine Vorankündigung nicht erforderlich.   (3) Verweigert der Eigentümer oder der Nutzungsberechtigte des Grundstückes dem Beauftragten der Stadt den Zutritt, entscheidet die Stadt Reinbek über Anträge nach dieser Satzung nach Aktenlage.   § 14 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig nach § 57 Abs. 2 Nr. 4 des LNatSchG handelt, wer ohne das eine Ausnahme zugelassen oder eine Befreiung nach § 6 erteilt wurde, vorsätzlich oder fahrlässig verbotene Handlungen nach § 5 anordnet oder vornimmt. (2) Ordnungswidrigkeiten können gemäß § 57 Abs. 5 des LNatSchG mit einer Geldbuße bis zu € 50.000,-- geahndet werden.   § 15 Gebührenerhebung (1) Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung oder Befreiung gemäß § 6 dieser Baumschutzsatzung ist gebührenpflichtig. Die Gebührenpflicht entfällt, wenn ein natürlicher Umstand (Blitzschlag, Sturm, Alter, Krankheit) ohne den unsachgemäßen Eingriff Dritter ursächlich ist.   (2) Die Gebührenerhebung richtet sich nach Nr. 8 der Gebührentabelle der Satzung der Stadt Reinbek über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der jeweils aktuellen Fassung. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Anzahl der Bäume für die eine Ausnahmegenehmigung/Befreiung gemäß § 6 erteilt wurde und den damit erhöhten Verwaltungsaufwand: Anzahl der Bäume Höhe der Gebühr: bis zu zwei Bäume 30,00 € bis zu vier Bäume 50,00 € ab fünf Bäume 65,00 €. (3) Bei Ablehnung eines Antrags wird keine Gebühr erhoben.   (4) Zwecks Gebührenbefreiung findet § 3 der Satzung der Stadt Reinbek über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der jeweils aktuellen Fassung Anwendung. (5) Die Gebühr wird mit Erteilung der Ausnahmegenehmigung oder Befreiung fällig.       § 16 Datenverarbeitung (1) Die Stadt Reinbek ist zur Verarbeitung von erforderlichen personenbezogenen- und beziehbaren Daten berechtigt, soweit dies zur Regelung des Baumschutzes und rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben und Einhaltung dieser Satzung, insbesondere für eine Ausnahmegenehmigung, Versagung, Befreiung, Ahndung von Verstößen gegen diese Satzung, Gebührenerhebung usw., erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. e) i.V.m. Abs. 3 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO- Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG) vom 27.04.2016 (Amtsblatt L 119 vom 4.5.2016, S. 1, ber. Amtsblatt L 314 vom 22.11.2016, S. 72, Amtsblatt L 127 vom 23.5.2018, S. 2) in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf Grundlage der in dieser Satzung genannten Zwecke. Folgende Daten des Antragstellers dürfen durch die zuständigen Stellen verarbeitet werden: - Name, Vorname(n), Anschrift, Telefon-/Handynummer, E-Mail-Adresse, Eigentumsverhältnis des Grundstücks/Standort des Baumes, - Name, Vorname(n), Firmenbezeichnung, Telefon-/Handynummer, Anschrift, E-Mail-Adresse, einer/eines Bevollmächtigten. (2) Die personenbezogenen Daten werden erhoben durch Mitteilung bzw. Übermittlung a. aus den Unterlagen des Genehmigungsverfahrens, digital und schriftlich, b. aus den Grundstücksakten, c. aus dem Einwohnermelderegister, d. aus den beim Fachbereich Umwelt, Klimaschutz, Innere Dienste geführten Akten, und den im Einsatz befindlichen Programmen zur Bestimmung des Grundstückes und des Eigentümers, e. aus den beim Fachbereich Stadtentwicklung geführten Akten. (3) Die Stadt Reinbek hat bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Sinne dieser Satzung die Anforderungen der DSGVO in geeigneter Form umzusetzen. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung ihrer Informationspflichten gegenüber den Betroffenen (Art. 13, 14 DSGVO) sowie der weiteren Betroffenenrechte gemäß Kap. 3 DSGVO sofern zutreffend. (4) Die Stadt Reinbek ist berechtigt, personenbezogene Daten im Einzelfall zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit an Dritte (Polizei, Ordnungsbehörden, Straßenbaulastträger usw.) weiterzuleiten, sofern diese erforderlich sind. Weiterhin ist die Stadt zur Weitergabe personenbezogener Daten an Beauftragte der Stadt gemäß § 9 und 11 dieser Satzung und die untere Naturschutzbehörde gemäß § 7 dieser Satzung berechtigt.   (5) Personenbezogene Daten dürfen nur so lange von den zuständigen Stellen gespeichert werden, wie dies zur Erfüllung der sich aus dieser Satzung ergebenden Aufgaben erforderlich ist. Nicht mehr erforderliche Daten sind daher unverzüglich zu löschen, wenn nicht andere Rechtspflichten, der die zuständigen Stellen unterliegen, eine weitere Speicherung erforderlich machen.   § 17 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01.10.2023 in Kraft. Die Satzung vom 16.06.2005 tritt gleichzeitig außer Kraft. Die 1. Änderungssatzung vom 29.06.2012 tritt gleichzeitig außer Kraft. Die 2. Änderungssatzung vom 30.09.2021 tritt gleichzeitig außer Kraft. Reinbek, den STADT REINBEK   Björn Warmer Bürgermeister   Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgegeben. Reinbek, den                                                                                                    Stadt Reinbek                                                                                                                                 Der Bürgermeister                                                                (Siegel)                                                                                                                                                                              ________________                                                                                                                               Björn Warmer                 ¹ZTV-Baumpflege (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege), DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen“, RAS – LP 4 (Richtlinien für die Anlage von Straßen und Verkehrswegen) in den zurzeit gültigen Fassungen. Diese können bei Bedarf bei der Stadt Reinbek eingesehen werden. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. news-1306 Thu, 28 Sep 2023 17:09:32 +0200 Erneute Sperrung Völckers Park https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/erneute-sperrung-voelckers-park-1306 Die Straße Völckers Park muss aufgrund von Arbeiten an der Wasserleitung erneut voll gesperrt werden. Die Sperrung erfolgt vom 4.10. bis 11.10.2023. Eine Durchfahrt ist in dem Zeitraum nicht möglich. Die Einbahnstraßenregelung wird aufgehoben, sodass die Grundstücke anfahrbar sind. news-1305 Wed, 27 Sep 2023 09:45:13 +0200 Rathaus am 2. und 30. Oktober geschlossen https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/rathaus-am-2-und-30-oktober-geschlossen-1305 Das Rathaus Reinbek bleibt am 02.10.2023 aus innerbetrieblichen Gründen und am 30.10.2023 aus technischen Gründen geschlossen. news-1304 Tue, 26 Sep 2023 10:48:45 +0200 Einweihung Calisthenics-Anlage an der Sachsenwaldschule https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/einweihung-calisthenics-anlage-an-der-sachsenwaldschule-1304 Das Reinbeker Sachsenwaldgymnasium hat seit neuestem eine Calisthenics-Anlage, die am 29. September offiziell eingeweiht wird. Die Planungen für die Anlage laufen seit Februar 2022. Ursprungsidee war es einen Outdoor-Fitnessparcour zu schaffen, welcher in den Pausen als auch im Sportunterricht genutzt werden kann. Nach der Ausschreibung wurde zwischen den drei eingegangen Angeboten eine herstellerneutrale Schülerbefragung in den Sportprofilen des Gymnasiums durchgeführt, welche als Kriterium bei der finalen Vergabeentscheidung eingeflossen ist.   Einladung zur Einweihung der neuen Calisthenics-Anlage an der Sachsenwaldschule Reinbek   Der Förderverein der Sachsenwaldschule hat sich mit Begeisterung und einem hohen vierstelligen Betrag an den Kosten der neuen Fitness-Anlage (offizieller Name „Calisthenics-Gerät“) der Firma eibe aus Röttingen/Bayern beteiligt.    Wir freuen uns sehr, Sie zur offiziellen Einweihung der Anlage am    Freitag, 29.09., um 10.00 Uhr   begrüßen zu können. Die Anlage wurde vor Kurzem mit erheblichen Mitteln der Stadt Reinbek auf dem Gelände neben dem Sportplatz der Sachsenwaldschule errichtet (s. Foto) und darf nach einer Trocknungszeit (Fundament) ab dem 28.09.23 benutzt werden.    Sport-Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler freuen sich riesig über diese Anlage, auf die sie seit Jahren hingearbeitet haben. In Pausen und im Sportunterricht werden Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen auf dieser Anlage Koordination, Körperbewusstsein, und Fitness trainieren können und sich so richtig auspowern.   news-1303 Thu, 21 Sep 2023 12:45:57 +0200 Krabbenkampfest zum 45-jährigen Jubiläum https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/krabbenkampfest-zum-45-jaehrigen-jubilaeum-1303 45 Jahre Krabbenkamp   Das 45-jährige Bestehen des Krabbenkamps wird gefeiert am Samstag, den 23.September, am und im Holzhaus Krabbenkamp  ab 14.00 Uhr.  Es gibt viele Angebote für Groß und Klein:   Kaffee und Kuchen,  Würstchen und Salat,  Wasser und Wein, u.a., eine Hüpfburg,  ein Glücksrad,  eine Rollrutsche,  eine Bewegungswerkstatt,  eine Fotoausstellung mit Fotobuchgewinn.  ein Angebot der Feuerwehr Ohe und Musik aus den letzten Jahrzehnten.    Wir freuen uns auf ihren Besuch!  news-1302 Thu, 14 Sep 2023 15:14:34 +0200 Waldbaden: Entschleunigung und Energie tanken https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/waldbaden-entschleunigung-und-energie-tanken-1302 Reinbek, 14. September 2023 - Wir entspannen uns vom Alltag und konzentrieren uns im Wald auf die eigene Wahrnehmung, indem wir bewusst unsere Aufmerksamkeit auf uns und die Natur lenken. Dadurch erfahren wir Entspannung, Gelassenheit, innere Ruhe und Wohlbefinden. Die natürlichen Heilkräfte des Waldes wirken sich umfassend positiv auf unsere psychische und physische Gesundheit aus. In Japan ist das Waldbaden - Shinrin Yoku genannt - ein fester Bestandteil der Gesundheitsprävention und wird als Anti-Stress-Methode auch bei uns immer beliebter. Verschiedene Studien beweisen, dass sich Aufenthalte im Wald positiv auf Psyche, Stressempfinden und Immunsystem auswirken. Wir verbringen zwei effektive Stunden im Wald, in denen wir leichtes und wirksames Achtsamkeitstraining in Verbindung mit der Natur praktizieren, welches neue Kraft und Energie in den Alltag zaubert. Datum: Samstag, 16.09.2023, 10:00-12:15 Uhr Ort: Treffpunkt ist der Reinbek, Wald-Parkplatz/Bismarckstraße Die Veranstaltung kostet 10,50 EUR. Weitere Angebote können alle Interessierten unter www.vhs-sachsenwald.de sehen. Informationen gibt es auch telefonisch unter 040 727 50580. news-1301 Thu, 14 Sep 2023 12:41:34 +0200 Finnisch - Puhutteko suomea? - Sprechen Sie Finnisch? https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/finnisch-1301 Workshop mit Alexander Holtmann Reinbek, 14. September 2023 - Puhutteko suomea? - Sprechen Sie Finnisch? Die Finnen oder „suomalaiset“ sprechen eine Sprache, die für uns ganz besonders klingt. Warum? Sie gehört zu den sogenannten finno-ugrischen Sprachen. Ein neues Erlebnis für Ihre Ohren also! Nur etwa fünf Millionen Menschen sprechen Finnisch, doch es ist eine Amtssprache in der Europäischen Union und in Schweden als Minderheitensprache anerkannt. Interessant: Finnische Nomen brauchen keinen Artikel und haben kein Genus, dafür gibt es viele Kasus. Und was fällt Ihnen zum schönen Wort Vokalharmonie ein? Lassen Sie uns das gemeinsam herausfinden! Rahmenbedingungen Kursdaten: Freitag 06.10.2023, 18:00-20:30 und Samstag 07.09.2023, 10:00-15:00Uhr, 2 Termine Kursort: VHS, Reinbek Kurgebühr: 40,50 Euro Für diesen aber auch weitere Kurse können sich alle Interessierten unter www.vhs-sachsenwald.de anmelden. Informationen gibt es auch telefonisch unter 040 727 50580. Auf der Webseite ist außerdem auch das ausführliche Programm zu finden. news-1300 Thu, 14 Sep 2023 10:10:05 +0200 Teilsperrung Völckers Park https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/teilsperrung-voelckers-park-1300 Aufgrund einer Kranaufstellung in Höhe Völkers Park 13 muss die Straße Völkers Park teilgesperrt werden. Die Durchfahrt ist von Donnerstag, 21.9.23, 7 Uhr bis Freitag 22.9.23, 18 Uhr nicht möglich. Die Einbahnstraßenregelung wird entsprechend aufgehoben, sodass die Straße jeweils aus Richtung Bahnhofstraße und aus Richtung Hamburger Straße bis zur Mitte befahrbar ist. Nichtanwohner meiden den Bereich bitte. news-1299 Wed, 13 Sep 2023 16:11:55 +0200 Infostand zur Seniorenbeiratswahl https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/infostand-zur-seniorenbeiratswahl-1299 In Reinbek findet dieses Jahr wieder die Seniorenbeiratswahl statt. Bis zum 13. Oktober müssen Wahlvorschläge eingegangen sein. Der Seniorenbeirat ist ein elfköpfiges Gremium, welches bereits seit 1991 die besonderen Interessen und Anliegen der älteren Einwohnerinnen und Einwohner Reinbeks vertritt. Die Arbeit im Seniorenbeirat steht und fällt jedoch mit der Bereitschaft möglichst vieler Bewerberinnen und Bewerber zur ehrenamtlichen Mitarbeit. Der Seniorenbeirat veranstaltet deswegen am 16. September einen Infostand zu diesem Thema auf dem Reinbeker Täbyplatz. Interessierte Reinbeker:innen sind herzlich dazu eingeladen, in der Zeit von 10 bis 13 Uhr vorbeizuschauen und sich über die Arbeit des Seniorenbeirats und die anstehende Wahl zu informieren. Für Vertreter:innen der Presse wird es am selben Tag ein Pressegespräch um 11 Uhr geben. Bitte melden Sie sich bei uns (presse(at)reinbek.de), wenn Sie an diesem Pressegespräch teilnehmen können. news-1298 Tue, 12 Sep 2023 17:06:38 +0200 Einladung zur Veranstaltung „Migrantinnen treffen Politikerinnen“ https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/einladung-zur-veranstaltung-migrantinnen-treffen-politikerinnen-1298 Mittwoch, 4. Oktober 2023, von 19:00 – 21:00 Uhr, Rathaus in Reinbek, Hamburger Str. 5-7, 21465 Reinbek Die Integration von Migrantinnen ist eine wichtige gesellschaftliche und politische Aufgabe. Als Grundelement unserer Demokratie kommt ihrer politischen Partizipation und (ehrenamtlichen) Mitwirkung eine besondere Bedeutung zu. Doch manche Migrantinnen haben gar keine Vorstellung von dem politischen System in dem Land, in dem sie hier leben. Die Veranstaltung möchte sie informieren und Möglichkeiten der Teilhabe aufzeigen. Auftakt hierzu bietet die direkte Begegnung mit Politikerinnen. Ziel ist es, das Potential der Zielgruppe sichtbar zu machen, Barrieren beim Zugang zum zivilgesetzlichen Engagement abzubauen und Impulse für eine gemeinsame Gestaltung kommunaler Anliegen zu schaffen. Veranstalter*innen sind die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Reinbek und die Koordinierungsstelle für Integration und Teilhabe (KIT). Durch die Veranstaltung führt Shamsia Azarmehr, Referentin für politische Bildung in Kiel. Sie gewährt auch sprachliche Unterstützung. Die Teilnahme ist kostenfrei. Wir freuen uns auf die Teilnahme aller interessierten einheimischen und zugezogenen Reinbekerinnen sowie die von zahlreichen Kommunalpolitikerinnen. Aufgrund des Feiertags bitten wir um Anmeldung bis zum 25. September 2023 bei Ursula Frömming-Gallein, E-Mail. u.froemming-gallein@kreis-stormarn.de, Tel. 04531 160-1145. news-1296 Mon, 11 Sep 2023 16:03:25 +0200 Amtl. Bekanntmachung & Tagesordnung Stadtverordnetenversammlung https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/amtl-bekanntmachung-tagesordnung-stadtverordnetenversammlung-1296 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Reinbek: Am Donnerstag, dem 28.09.2023 um 19:30 Uhr findet die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Rathaus Reinbek, Hamburger Straße 5 - 7, 1. OG, Sitzungssaal statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Sitzung 2 Beschlussfassung über evtl. Einwendungen zur Niederschrift vom 3 Kommunalpolitische Fragestunde gem. 16 c GO 4 Mitteilungen 4.1 der Bürgervorsteherin 4.2 des Bürgermeisters 5 Anfragen gem. § 21 GeschO 6 Umbesetzung von Ausschüssen 7 Fa. LimeBike Germany GmbH - E-Scooter in Reinbek 8 Wahl der Mitglieder der ständigen Ausschüsse und der Stellvertreter/innen Stadt Reinbek Die Bürgervorsteherin 9 Wahl der Ausschussvorsitzenden und der Stellvertreter/innen der ständigen Ausschüsse 10 Erlass der Satzung der Stadt Reinbek zum Schutze des Baumbestandes (Baumschutzsatzung) 11 1. Nachtrag zum Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 und Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 12 Amalie-Sieveking-Schule - Einrichtung einer FSJ-Stelle 13 Gesamtabschluss der Stadt Reinbek zum 31.12.2019 gem. § 93 GO 14 Mobilitätsmanagement Mittelzentrum 15 Finanzierungsvertrag für die schulische Ganztagsbetreuung in den Offenen Ganztagsschulen und der Betreuten Grundschule ab 01.01.2024 16 Sportstättenentwicklung - Sportzentrum Reinbek 17 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Reinbek über die Benutzung und Gebühren der Stadtbibliothek (Benutzungs- und Gebührensatzung) 18 Bebauungsplan Nr. 106 "nördliche Lohbrügger Straße" Abwägung und erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss 19 Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum III 20 Genehmigung über-/außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 82 GO hier: Bauliche Unterhaltung der Unterkünfte für Aussiedler und Ausländer 21 Bebauungsplan Nr. 118 - Erweiterung Gewerbegebiet Haidland - Aufstellungsbeschluss 22 50. Änderung des Flächennutzungsplanes zum Bebauungsplan Nr. 118 Aufstellungsbeschluss 23 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 93 - Fürst Bismarck Quelle - Aufstellungsbeschluss 24 Bebauungsplan Nr. 108 "Prahlsdorf", hier: 45. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägung und abschließender Beschluss 25 Bebauungsplan Nr. 108 "Prahlsdorf", hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss 26 Bebauungsplan Nr. 113 "Stemwarde Siedlung - westlicher Teil" 1. Verlängerung der Veränderungssperre 27 Bebauungsplan Nr. 114 "Stemwarde Siedlung - östlicher Teil" 1. Verlängerung der Veränderungssperre 28 Antrag zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses "Papierloser Sitzungsdienst" 29 Antrag zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses "Personalgewinnung" 30 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Reinbek vom 17. Dezember 2001 31 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse news-1295 Mon, 11 Sep 2023 15:37:16 +0200 Akute Sperrung Klosterbergenstraße https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/akute-sperrung-klosterbergenstrasse-1295 Die Klosterbergenstraße musste zwischen Schulstraße und Jahnstraße voll gesperrt werden. Die Umleitung erfolgt über die Schulstraße, Jahnstraße und umgekehrt. Die VHS und der Niels-Stensen-Weg sind weiterhin anfahrbar. Die Maßnahme ist erforderlich, weil am Samstag in Höhe Nr. 14 die Straße in der Mitte eingebrochen ist. Seitens der Stadt Reinbek wurden die Reparaturmaßnahmen sofort eingeleitet. Da allerdings auch ein Schaden an der Schmutzwasserleitung wahrscheinlich ist, können die Arbeiten und somit die Vollsperrung ca. 14 Tage dauern. news-1294 Mon, 11 Sep 2023 15:24:37 +0200 Amtliche Bekanntmachung zur Vergabe von Aufträgen https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/amtliche-bekanntmachung-zur-vergabe-von-auftraegen-1294 Bekanntmachung erteilter Aufträge bei Vergaben nach § 20 (3) VOB/A bzw. § 30 (1) UVgO     Auftraggeber:                          Stadt Reinbek - Der Bürgermeister Anschrift:                                Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek Telefon:                                   040 / 727 50 - 0 Telefax:                                   040 / 727 50 - 379 E-Mail:                                    Stadtentwicklung@reinbek.de Vergabeverfahren:                   Beschränkte Ausschreibung   Auftragsgegenstand:                Ausbau der Radwegeverbindungen in 21465 Reinbek; Radwegtrasse Steinerei – Ba 3 (Steinerei bis Hermann-Körner-Straße) Verkehrswegebauarbeiten nach DIN einschl. Straßenbeleuchtung Ausführungsort:                       Stadtgebiet - Steinerei Auftragnehmer:                        KLT Verkehrswegebau GmbH in 21521 Dassendorf     Auftraggeber:                          Stadt Reinbek - Der Bürgermeister Anschrift:                                Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek Telefon:                                   040 / 727 50 - 0 Telefax:                                   040 / 727 50 - 379 E-Mail:                                    Stadtentwicklung@reinbek.de Vergabeverfahren:                   Freihändige Vergabe   Auftragsgegenstand:                Unterhaltung der Straßen, Wege, Plätze und Brücken in Reinbek;                                                Haidkoppelweg – Austausch von Gehwegplatten gegen Betonpflaster                                                Verkehrswegebauarbeiten nach DIN Ausführungsort:                       Stadtgebiet - Haidkoppelweg Auftragnehmer:                        E. & D. GmbH in 22848 Norderstedt     Auftraggeber:                          Stadt Reinbek - Der Bürgermeister Anschrift:                                Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek Telefon:                                   040 / 727 50 - 0 Telefax:                                   040 / 727 50 - 379 E-Mail:                                    Stadtentwicklung@reinbek.de Vergabeverfahren:                   Freihändige Vergabe   Auftragsgegenstand:                Feuerwehrgerätehaus Reinbek in 21465 Reinbek, Mühlenredder 45; Beseitigung eines Leitungswasserschadens – Demontage-, Entsorgungs- und Reinigungsarbeiten Ausführungsort:                       Ortsfeuerwehr Reinbek, Mühlenredder 45 Auftragnehmer:                         Siccum Trocknungs GmbH in 21220 Seevetal     Auftraggeber:                          Stadt Reinbek - Der Bürgermeister Anschrift:                                Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek Telefon:                                   040 / 727 50 - 0 Telefax:                                   040 / 727 50 - 379 E-Mail:                                    Stadtentwicklung@reinbek.de Vergabeverfahren:                   Beschränkte Ausschreibung   Auftragsgegenstand:                Kindertagesstätte Eggerskoppel in 21465 Reinbek, Eggerskoppel 25;                                                 Aufstellung einer Containeranlage zur vorübergehenden Unter- bringung der Kindertagesstätte –                                                Lieferung und Montage von 39 Raumzellen 1-geschossig Ausführungsort:                       Stadtgebiet – Freizeit-/Spielfläche Eggerskoppel Auftragnehmer:                        Siloco GmbH & Co. KG in 21035 Hamburg     Auftraggeber:                          Stadt Reinbek - Der Bürgermeister Anschrift:                                Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek Telefon:                                   040 / 727 50 - 0 Telefax:                                   040 / 727 50 - 379 E-Mail:                                    Stadtentwicklung@reinbek.de Vergabeverfahren:                   Freihändige Vergabe    Auftragsgegenstand:                Grundschule Schönningstedt in 21465 Reinbek, Königstraße 1b;                                                Erneuerung der Laufbahn einschließlich Anlauf Sprunggrube – Erneuerung des Tartanbelages der Sportanlage einschließlich Anlauf Sprunggrube Ausführungsort:                       Stadtgebiet – Grundschule Schönningstedt Auftragnehmer:                         Joachim Ehmcke & Söhne oHG in 21039 Börnsen news-1292 Fri, 08 Sep 2023 10:25:46 +0200 Freie Stelle als Baumkontrolleur:in https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/freie-stelle-als-baumkontrolleurin-1292 Die Stadt Reinbek, gelegen im östlichen Teil der Metropolregion direkt an der Landesgrenze zur Stadt Hamburg, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Baumkontrolleur:in (m./w./div.) für die Ab-teilung Umwelt und Klimaschutz. Die Stadtverwaltung Reinbek ist ein „mittelständischer Betrieb“ mit über 250 Kolleginnen und Kolle-gen. Unter unserem Dach vereinen wir 80 verschiedene Lehrberufe und 11 Muttersprachen. Wir orga-nisieren das Zusammenleben, unsere Arbeit ist Dienstleistung an unseren Bürgerinnen und Bürgern. Besonders gerne wirken wir mit den Akteurinnen und Akteuren unseres Stadtlebens zusammen. Und auch wenn’s mal länger dauert, Stillstand ist nicht unsere Sache. Auch wir wollen immer besser werden und verbinden dabei Bewährtes mit völlig Neuem. Einige Ihrer zukünftigen Kolleginnen und Kollegen sowie unseren Bürgermeister können Sie schon heute auf www.reinbek.de/filme digital kennenlernen. Ihre Aufgaben: Fachliche Begutachtung der städtischen Bäume in Grünanlagen und im Straßenbereich Aufbau und Pflege eines Baumkatasters für öffentliche Flächen (Grünanlagen, Straßen) Ausführung Baumpflegemaßnahmen vergeben, begleiten und überwachen Bauarbeiten im Einflussbereich der Bäume bzgl. Einhaltung von Baumschutzmaßnahmen überwa-chen Das bringen Sie mit: Sie verfügen über einen Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Forstwirtschaft oder Aboristik. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass Sie eine Ausbildung als Gärtner:in in der Fachrichtung Baum-schule oder eine vergleichbare Ausbildung abgeschlossen haben oder über eine zusätzliche Qualifika-tion und Erfahrungen im Bereich Baumpflege/-kontrolle verfügen. Der Umgang mit gängiger Bürosoftware bereitet Ihnen keine Probleme, Sie zeichnen sich durch Ihre sorgfältige und strukturierte Arbeitsweise aus und verfolgen Ihre Ziele mit Eigeninitiative und Einsatz-freude. Mit Aufgeschlossenheit und Kooperationsbereitschaft passen Sie bestens in unser Team. Der Besitz des Führerscheines der Klasse B ist erforderlich. Wir bieten Ihnen: anspruchsvolle und vielseitige Aufgaben eine unbefristet zu besetzende Vollzeitstelle (39h/Woche), EG 9 b TVöD. Sofern der Wunsch nach Teilzeittätigkeit besteht, sollte dies in der Bewerbung vermerkt sein. 30 Tage Urlaub und eine betriebliche Zusatzversorgung für Tarifbeschäftigte einen Arbeitsplatz, der 5 Gehminuten von der S-Bahn entfernt ist - wenn Sie bummeln! flexible Arbeitszeiten und auf Wunsch Arbeiten im Homeoffice Deutschlandticket für 21,55 € statt 49 € - oder wahlweise einen monatlichen Zuschuss von 25 € zu einem ÖPNV-Ticket umfangreiche Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements, darunter z.B. die kos-tenfreie Nutzung unseres Freizeitbades und des Tonteichs (Freibad) vielfältige Möglichkeiten zu themenorientierten Fortbildungen Chancengleichheit von Frauen und Männern, Menschen mit Behinderungen, Bewerberinnen und Bewerbern mit Migrationshintergrund sind für die Stadt Reinbek selbstverständlich. Schwerbe-hinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Stadtverwaltung Reinbek fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht das Angebot der Stiftung Beruf und Familie im HanseBelt gGmbH (www.buf-ih.de) zur Verfügung, das von der Notfallbetreuung von Kindern bis zu Beratungsleistungen im Pfle-gebereich reicht. Bewerbungsverfahren: Bitte senden Sie Ihre Bewerbung per E-Mail mit dem Betreff 1218 Baumkontrolle an karri-ere@reinbek.de. Aus Sicherheitsgründen werden nur PDF-Formate berücksichtigt. Sollte Ihnen eine Übersendung per E-Mail nicht möglich sein, so können Sie Ihre Bewerbung auch ausnahms-weise per Post an die Stadt Reinbek – Organisation und Personalentwicklung, Hamburger Straße 5 – 7, 21465 Reinbek senden. Denken Sie bitte insbesondere an Ihr Prüfungszeugnis und ggf. vorliegende Beurteilungen und/ oder Arbeitszeugnisse. Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen aus Kostengründen nicht zurückgeschickt werden. Verzich-ten Sie daher bitte auf das Einreichen von Schnellheftern oder Bewerbungsmappen und reichen Sie keine Originale ein. Die Unterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.   Kontakt: Auf Ihren Anruf freut sich Frau Richter aus dem Team Umwelt und Klimaschutz, Tel. 040/727 50 303. news-1291 Thu, 07 Sep 2023 15:42:32 +0200 Gesucht: Gärtner:in für den städtischen Betriebshof https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/gesucht-gaertnerin-fuer-den-staedtischen-betriebshof-1291 Sie scheuen körperliche Belastung nicht und haben Lust das Reinbeker Stadtgebiet winterfest zu machen? Die Stadt Reinbek stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Gärtner*in (m/w/d) für den städtischen Betriebshof ein. Einige Ihrer zukünftigen Kolleginnen und Kollegen sowie unseren Bürgermeister können Sie schon heute auf www.reinbek.de/filme digital kennenlernen. Als Gärtnerin oder Gärtner sind Sie an der Pflege und Unterhaltung der unterschiedlichen Grünanla-gen, sowie bei der Knick-und Gehölzpflege beteiligt. Im Winter tragen Sie bei Eis und Schnee auch außerhalb der regulären Arbeitszeit sowie auch an Wochenenden und Feiertagen zur Sicherheit auf Straßen und Wegen bei. Wir erwarten von Ihnen: Ausbildung zur/zum Gärtner/-in oder mehrjährige, nachweisbare Erfahrungen in der Pflege der Grünanlagen einen Führerschein Klasse BE und T wünschenswert ist der Führerschein Klasse C, oder die Bereitschaft, diesen zu machen Kenntnisse im Umgang mit im Gartenbau üblichen Maschinen (z.B. Rasenmäher, Kleintraktoren mit Anbaugeräten und auch der Einsatz mit Schneeschild/Streuer) Kenntnisse im Umgang mit Kleingeräten (z.B. Ast- und Heckenscheren, Laubgebläse) Kenntnisse Unfallverhütung für gärtnerische Tätigkeiten und im Umgang mit Werkzeug und Maschinen körperliche Belastbarkeit und Stabilität, sowie eigeninitiatives Arbeiten und Einsatzbereitschaft außerhalb der regulären Arbeitszeit, auch für den Winterdienst die Bereitschaft zum Erwerb weiterer fachlicher Qualifikationen (z.B. Erste-Hilfe-Kurse, Fahrsi-cherheitstraining, Baustellenabsicherung, Flurfördermittel-Schein, Motorsägenlehrgang) Zudem wäre die Bescheinigung über die Teilnahme am Motorsägenlehrgang (AS Baum I) inkl. praktischer Erfahrung wünschenswert.   Wir bieten Ihnen: einen kreativen Arbeitsbereich eine unbefristet zu besetzende Vollzeitstelle (39 h/Woche). Sofern der Wunsch nach Teilzeitbe-schäftigung besteht, sollte dies in der Bewerbung vermerkt sein. Feste Kernarbeitszeiten Montag, Dienstag u. Donnerstag 07:00 bis 16:30 Uhr Mittwoch u. Freitag 07:00 bis 13:00 Uhr In den Sommermonaten (01.06.-15.09.) Arbeitsbeginn um 06:00 Uhr möglich In den Wintermonaten (15.11.-31.03.) Winterdienstrufbereitschaft außerhalb der Dienstzeit, an Wochenenden und an Feiertagen je nach Qualifikation eine Vergütung bis zur Entgeltgruppe 5 TVöD-VKA 30 Tage Urlaub und eine betriebliche Zusatzversorgung für Tarifbeschäftigte ein erwartungsvolles Team, das Sie herzlich aufnehmen wird und sich bereits jetzt schon sehr auf Sie freut Deutschlandticket für 21,55 € statt 49 € - oder wahlweise einen monatlichen Zuschuss von 25 € zu einem ÖPNV-Ticket umfangreiche Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements, darunter z.B. die kos-tenfreie Nutzung unseres Freizeitbades und des Tonteichs (Freibad) vielfältige Möglichkeiten zu themenorientierten Fortbildungen Chancengleichheit von Frauen und Männern, Menschen mit Behinderungen, Bewerberinnen und Bewerbern mit Migrationshintergrund sind für die Stadt Reinbek selbstverständlich. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Gestaltung der Ar-beitszeit kann in vielen Fällen flexibel vereinbart werden. Bei gleicher Eignung werden Frauen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Die Mitgliedschaft in einer der drei Ortswehren in Reinbek (Reinbek, Schönningstedt und Ohe) wird sehr begrüßt und unterstützt Die Stadt Reinbek bildet mit der Stadt Glinde und der Gemeinde Wentorf ein Mittelzentrum, so dass der Einsatzbereich auch in diesen Kommunen liegen könnte. Die Stadtverwaltung Reinbek fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht das Angebot der Stiftung Beruf und Familie im HanseBelt gGmbH (www.buf-ih.de) zur Verfügung, das von der Notfallbetreuung von Kindern bis zu Beratungsleistungen im Pflegebereich reicht. Bewerbungsfrist: Bitte senden Sie Ihre Bewerbung bis zum 02.10.2023 per Email mit dem Betreff 6756 Gärtner*in an karriere@reinbek.de. Aus Sicherheitsgründen werden nur PDF-Formate berücksichtigt. Sollte Ihnen eine Übersendung per Email nicht möglich sein, so können Sie Ihre Bewerbung ausnahmsweise auch per Post an die Stadt Reinbek – Organisation und Personalentwicklung, Hamburger Straße 5 – 7, 21465 Reinbek senden. Bewerbungsunterlagen: Denken Sie bitte an vorliegende Beurteilungen und/oder Arbeitszeugnisse. Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen aus Kostengründen nicht zurückgeschickt werden. Verzichten Sie daher bitte auf das Einreichen von Schnellheftern oder Bewerbungsmappen und reichen Sie keine Originale ein. Sollten Sie eine Rücksendung der Unterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Ver-fahrens vernichtet. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Kontakt: Für Auskünfte steht Herr Schwarze, Tel. 040 / 727 50 630 zur Verfügung. news-1290 Thu, 07 Sep 2023 09:56:48 +0200 Bundesweiter Warntag am 14. September https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/bundesweiter-warntag-am-14-september-1290 Ob Überschwemmung, Waldbrand, terroristischer Angriff, Chemieunfall, Stromausfall oder Radioaktivität: Die Liste der möglichen Gefahren für die Bevölkerung ist lang. Um Bürger*innen für das Thema „Warnung“ zu sensibilisieren, den Ablauf von Warnungen verständlicher zu machen und um auf Warnmittel wie Apps hinzuweisen, findet am 14. September 2023 ein bundesweiter Warntag statt. Er richtet sich an die Bevölkerung, an Behörden und die Medien. Bei einem Probealarm im Rahmen des Bundesweiten Warntages werden am 14.09.2023 in allen Kommunen in Deutschland am 14. September um 11:00 Uhr zeitgleich sämtliche Warnmittel wie Sirenen, Warnungen über das Mobiltelefon (WarnApps, Cellbroadcast/SMS) ausgelöst werden. Im Kreis Stormarn werden die vorhandenen Sirenen ausgelöst. Um 11:00 Uhr wird der Warnton der Bevölkerung und um 11:45 Uhr der Ton für die Entwarnung ertönen. Derzeit arbeiten Kommunen und Kreis gemeinsam an dem Ausbau eines flächendencken Sirenennetzes im Kreisgebiet Stormarn. Die Warnung der Bevölkerung über Sirenen wurde nach Ende des Kalten Krieges durch den Bund aufgegeben und die vorhandenen Sirenen wurden an die Kommunen übergeben. Diese haben die Sirenen seither größtenteils nur noch für die Alarmierung der Feuerwehr genutzt. In einigen Kommunen wurden die Sirenen auch zurückgebaut. Durch die Hochwasserkatastrophe im Ahrtal hat der Bund beschlosssen das Warnsystem im der Bundesrepubik wieder zu optimieren. Weiter findet am 14. September eine vom Bund gesteuerte Probewarnung an alle sogenannten Warnmultiplikator*innen geschickt, die an das Modulare Warnsystem (MoWaS) des Bundes angeschlossenen sind. Dazu gehören zum Beispiel alle Leitstellen in Schleswig-Holstein, Rundfunksender und App-Server. Diese Warnmultiplikator*innen versenden die Probewarnung dann in ihren Systemen bzw. Programmen an Endgeräte wie Radios, Fernseher und Handys. Zu den Multiplikator*innen gehört auch die kostenfreie Notfall-Informationsund Nachrichten-App des Bundes, kurz NINA. Wer sie sich über iTunes oder den Google-Play-Store herunterlädt, erhält wichtige Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes für unterschiedliche Gefahrenlagen aktuell und bequem auf sein Mobiltelefon, zum Beispiel bei Großbränden oder Überschwemmungen. Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen sind ebenfalls in die Warn-App integriert. Nutzer*innen können Gebiete und Orte, für die sie gewarnt werden möchten, selber auswählen: Kreise, Gemeinden oder bestimmte Umkreise um einen frei wählbaren Ort sind möglich. NINA steht für die Betriebssysteme Android und iOS zur Verfügung. Alle, die NINA installiert haben, werden am 10. September über das Warnsystem MoWas bzw. die Leitstelle eine oder mehrere Probe-Warnungen erhalten. Wie im vergangenen Jahr wird der Bund auch über das Warnsystem Cell Broadcast die Probewarnung „Probewarnung für Deutschland – Es besteht keine Gefahr“ via SMS versenden. Bund und Länder bereiten den bundesweiten Warntag in Abstimmung mit kommunalen Vertreter*innen gemeinsam vor. Zuständig sind auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), auf Ebene der Länder das jeweilige Innenministerium und auf Ebene der Kommunen die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden – wie der Kreis Stormarn. Der Bundesweite Warntag soll dazu beitragen, dass die Bevölkerung für die aktuellen Warnmittel sensibilisiert wird und das Wissen der Menschen um die Warnung in Notlagen zu erhöht. Auf diese Weise soll auch die Selbstschutzfähigkeit unterstützt werden.in Gefahrensituationen werden Bürger*innen schnellstmöglich über Radio, Fernsehen, Internet, soziale Medien, Apps oder Lautsprecherdurchsagen gewarnt. Eine Website mit weiterführenden Informationen zum bundesweiten Warntag finden Sie hier: www.bundesweiter-warntag.de.   Pressemitteilung zum bundesweiten Warntag Infoflyer für Bürger:innen Barrierefreier Infoflyer für Bürger:innen Infoflyer für Kriegsgeflüchtete Barrierefreier Infoflyer für Kriegsgeflüchtete news-1289 Wed, 06 Sep 2023 16:06:51 +0200 Amtl. Bekanntmachung: Seniorenbeiratswahl 2023 - Kandidat:innen gesucht! https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/amtl-bekanntmachung-seniorenbeiratswahl-2023-kandidatinnen-gesucht-1289 Für die Seniorenbeiratswahl am 7. Dezember 2023 werden Kandidat:innen gesucht. Im folgenden finden Sie eine amtliche Bekanntmachung zum Thema sowie die Eckdaten zur Wahl und einen Bewerbungsbogen, falls Sie im Seniorenbeirat aktiv werden möchten. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Reinbek Der Seniorenbeirat der Stadt Reinbek wird am 7. Dezember 2023 neu gewählt. Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Der Seniorenbeirat besteht aus 11 Mitgliedern. Männer und Frauen sollten im Seniorenbeirat angemessen vertreten sein. Es müssen mindestens 12 Wahlvorschläge gemacht werden. Wahlberechtigt sind alle Reinbeker Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben oder im Jahr der Wahl vollenden werden, in Reinbek ihren Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Wochen haben und nicht nach § 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wählbar sind alle Reinbeker Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben oder im Jahr der Wahl vollenden werden, in Reinbek ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten haben und nicht nach § 6 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. Nicht wählbar sind Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Reinbek, Vorstandsmitglieder der Wohlfahrtsverbände auf Ort- und Kreisebene und bürgerliche Mitglieder der Ausschüsse. Die Reinbeker Seniorinnen und Senioren werden aufgerufen, sich als Kandidatin/Kandidat zur Verfügung zu stellen bzw. Wahlvorschläge zu machen. Die Wahlvorschläge mussen bis spatestens 13.10.2023, 18.00 Uhr bei der Stadt Reinbek, Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Abteilung Soziale Leistungen, Zimmer 41, Hamburger Straße 5-7,Rathaus, 21465 Reinbek eingereicht werden.  Vordrucke können von der Homepage der Stadt Reinbek heruntergeladen (www.reinbek.de/lebenund- erleben/angebote-fuer-senioren/seniorenbeiratswahl) oder beim Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Abteilung Soziale Leistungen (Tel. 72750264) angefordert werden. Reinbek, den 05.09.2023 Stadt Reinbek Der Bürgermeister Björn Warmer news-1288 Wed, 06 Sep 2023 10:03:00 +0200 Kinder- und Jugendbeiratswahl 2023 https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/kinder-und-jugendbeiratswahl-2023-1288 In diesem Jahr wird in Reinbek ein neuer Kinder- und Jugendbeirat gewählt, da die Wahlzeit des bisherigen Beirates im November abläuft. Der Jugendbeirat hat die Aufgabe, den Interessen und Ideen junger Menschen in Reinbek ein Gehör zu verschaffen, und setzt sich aus bis zu fünfzehn Jugendlichen im Alter von 12 bis 20 Jahren zusammen. Welche Themen das Gremium bearbeitet, können die beteiligten Jugendlichen dabei selbst entscheiden. Zu den möglichen Arbeitsfeldern gehören zum Beispiel die Situation an den Schulen, in den Jugendeinrichtungen, oder den Spiel- und Freiflächen. Interessierte Jugendliche, die gerne im Jugendbeirat mitwirken möchten, können sich bis zum 06.10.23 für die Wahl bewerben. Am 28.09. gibt es hierzu eine Informationsveranstaltung im Jugendzentrum (JUZ) Reinbek, die um 18 Uhr beginnen wird. Flyer mit Informationen rund um die Wahl werden in den weiterführenden Reinbeker Schulen verteilt; außerdem liegen diese in den Reinbeker Jugendeinrichtungen, der Bibliothek sowie dem Rathaus aus. Auf der Homepage der Stadt Reinbek (reinbek.de/leben-und-erleben/jugendbeirat) sind ebenfalls alle erforderlichen Informationen sowie Ansprechpartner zu finden. news-1297 Fri, 01 Sep 2023 10:23:00 +0200 13. Reinbeker Ausbildungsmarkt https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/13-reinbeker-ausbilungsmarkt-1297 Es ist wieder soweit: Beim alljährlichen Reinbeker Ausbildungsmarkt können sich junge Menschen, die kurz vor dem Schulabschluss stehen, über die Ausbildungsmöglichkeiten in unserer Region informieren und vielleicht sogar schon einen Praktikums- oder Ausbildungsplatz ergattern. Zu den Unternehmen und Betrieben, die bei diesem Ausbildungsmarkt mitmachen, gehören Firmen aus allen Branchen und Wirtschaftsbereichen, so etwa aus dem Handwerk, der Dienstleistungsbranche, dem Gesundheits- und Pflegebereich, aus der IT und Kommunikationstechnik, oder dem Versicherungsgewerbe. Der Ausbildungsmarkt wird von der Stadt Reinbek und dem VSW (Verband und Serviceorganisation der Wirtschaftsregionen Holstein und Hamburg e.V.) organisiert und findet von 9 bis 16 Uhr im Sachsenwaldforum statt.