Bauaufsicht
Leistungsbeschreibung
Die Bauaufsichtsbehörden haben gemäß § 58 Absatz 2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) bei der
- Errichtung,
- Änderung,
- Nutzungsänderung,
- Beseitigung,
- Nutzung und
- Instandhaltung
von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Sie haben die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Teaser
Die Bauaufsicht überwacht die Einhaltung von Vorschriften zum Beispiel bei der Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen.
An wen muss ich mich wenden?
- An die Kreise, kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS).
Weiterführende Informationen (extern):
Informationen zum Bauordnungsrecht
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Stadt Reinbek - Planung und Bauordnung (untere Bauaufsicht)
Hamburger Straße 5-7
21465 Reinbek
Herr Urban
- 040 72750-291
- E-Mail senden
Frau Ziegmann
- 040 72750-292
- E-Mail senden
Frau Sahin
- 040 72750-290
- E-Mail senden