Nachbarrecht / Nachbarschutz: Schiedsverfahren (Streitschlichtung)
Leistungsbeschreibung
Bäume und Sträucher, Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: es gibt viele Anlässe, damit aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird. Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen.
Zur Streitschlichtung in nachbarrechtlichen Angelegenheiten (das heißt bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) ist das Schiedsamt - als ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit - eingerichtet. Das Schiedsamt sollte immer dann eingeschaltet werden, wenn die Regelungen, die das zuständige Fachamt (beispielsweise Bauordnungsamt, Ordnungsamt) ergriffen hat, nicht ausreichen und die nachbarliche Situation zu eskalieren droht.
Das schleswig-holsteinische Landesschlichtungsgesetz bestimmt darüber hinaus, dass in nachbarrechtlichen Streitigkeiten eine gerichtliche Klage nur erhoben werden kann, wenn die Beteiligten zuvor eine so genannte Gütestelle aufgesucht haben und dort versucht haben, eine Einigung zu finden. Gütestellen in diesem Sinne sind zum einen die Schiedsämter. Zum anderen können sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Gütestelle anerkennen lassen. Sie können in einer nachbarrechtlichen Streitigkeit natürlich nur als Gütestelle tätig werden, wenn sie nicht selbst einen der Beteiligten anwaltlich vertreten.
Weiterführende Informationen (extern):
Schiedsverfahren (Streitschlichtung)
Teaser
Kann die zuständige Stelle einen nachbarschaftlichen Streit nicht schlichten, sollte das Schiedsamt (Gütestelle) eingeschaltet werden.
An wen muss ich mich wenden?
An die als Schiedsfrau / Schiedsmann eingesetzte Person in Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Spezielle Hinweise für Stadt Reinbek
- Bezirk Reinbek I
Bereich Alt-Reinbek, Schönningstedt und Krabbenkamp
Schiedsperson: Schiedsfrau Birgit Lebedicker, Gergenbusch 1, 21465 Reinbek
Träger: Stadtverwaltung Reinbek, Postfach 14 09, 21462 Reinbek
Kontaktdaten:
Telefon (privat):040 - 7 22 87 55
Telefon (Schiedsamt): 040 - 72 75 02 14
E-Mail (Schiedsamt): Birgit.Lebedicker@Schiedsfrau. de
- Bezirk Reinbek II
BereichNeuschönningstedt, Ohe und Büchsenschinken
Schiedsperson: Schiedsfrau Katrin Schnack, Gergenbusch 18 B, 21465 Reinbek
Träger: Stadtverwaltung Reinbek, Postfach 14 09, 21462 Reinbek
Kontaktdaten:
Telefon (Schiedsamt): 040 - 72 75 02 14
Mobilfunk: 0170 - 52 35 287
E-Mail (Schiedsamt): Katrin.Schnack@Schiedsfrau.de
Weiterführende Informationen (extern):
Gütestellen in Schleswig-Holstein
Was sollte ich noch wissen?
Schiedspersonen (Schiedsfrauen / Schiedsmänner) werden je nach Region auch als Friedensrichterin / Friedensrichter oder Schlichterin / Schlichter bezeichnet.
Nähere Informationen zum Thema Streitschlichtung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Hamburger Straße 5-7
21465 Reinbek
Hamburger Straße 5-7
21465 Reinbek
Frau Bruns
- 040 72750-280
- E-Mail senden
Frau Lebedicker
- 040 72750214
- E-Mail senden
Frau Schnack
- 040 72750214
- E-Mail senden