Reisepass: Verlustanzeige
Leistungsbeschreibung
Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.
Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.
Teaser
Ist der Reisepass unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, muss der Verlust unverzüglich bei der Passbehörde angezeigt werden.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Spezielle Hinweise für Stadt Reinbek
Vereinbaren Sie hier für Ihr Anliegen einen Termin.
Was sollte ich noch wissen?
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen
- ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
- ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)
ausgestellt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Stadt Reinbek - Bürgerbüro und Wahlen
Hamburger Straße 5-7
21465 Reinbek
Pohl, Simon
- 040 72750-333
- E-Mail senden
Frau Borrmann
- 040 72750-333
- E-Mail senden
Frau Settgast
- 040 72750-333
- E-Mail senden
Frau Kröger
- 040 72750-333
- E-Mail senden
Frau Peters
- 040 72750-333
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Frau Saggau
- 040 72750-333
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Frau Kähler
- 040 72750-333
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Frau Prade
- 040 72750-333
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