Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Ampeln): Störung melden
Leistungsbeschreibung
Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen an Verkehrszeichen (beispielsweise beschädigte oder nicht mehr vorhandene Verkehrsschilder oder Straßennamensschilder) können Sie unter Angabe der Störung beziehungsweise des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (Straße, Hausnummer) melden.
Teaser
Defekte Ampelanlagen oder beschädigte Verkehrszeichen können unter Angabe des Standortes der betreffenden Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung gemeldet werden.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung in deren/dessen Bezirk sich die defekte Ampelanlage oder das beschädigte Verkehrszeichen befindet.
Spezielle Hinweise für Stadt Reinbek
Rechtsgrundlage
- § 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- § 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Stadt Reinbek - Fachbereich - Stadtentwicklung
Hamburger Straße 5 - 7
21465 Reinbek
Stadt Reinbek - Öffentlicher Raum (Straßen, Wege, Tiefbau)
Hamburger Straße 5-7
21465 Reinbek
Frau Barczynski
Herr Vogt
- 040 72750-286
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Mitarbeiter/in
Mitarbeiter/in
- 040 72750-298
Mitarbeiter/in
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Mitarbeiter/in
Herr Hofmann
- 040 72750-348
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