Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl eintragen lassen
Leistungsbeschreibung
In jedem Wahlbezirk wird für bevorstehende Wahlen (Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen) ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Im Wählerverzeichnis sind alle Bürgerinnen und Bürger eingetragen, die voraussichtlich am Wahltag wahlberechtigt sind und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.
Wahlberechtigte, die am Stichtag (42. Tag vor der Wahl) in der Gemeinde angemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und spätestens drei Wochen vor dem Wahltag benachrichtigt (Wahlbenachrichtigung).
Haben Sie als Wahlberechtigte/Wahlberechtigter keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich umgehend mit Ihrer Gemeinde in Verbindung setzen.
Weiterführende Informationen (extern):
Wahlen
Teaser
Im Wählerverzeichnis sind die Bürgerinnen und Bürger eingetragen, die voraussichtlich am Wahltag wahlberechtigt sind und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeindewahlbehörde Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Was sollte ich noch wissen?
Das Wählerverzeichnis kann an Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl eingesehen werden.
Weiterführende Informationen (extern):
Wahlen in Schleswig-Holstein
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Wahlbenachrichtigung sollte den Wahlberechtigten bis zum 21. Tag vor der Wahl zugegangen sein. Sollten Sie versehentlich keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindebehörde (Rathaus, Amtsverwaltung).
Das Wählerverzeichnis steht vom 20.-16. Tag vor der Wahl zur Einsichtnahme in Ihrer Verwaltung bereit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Gegebenenfalls Beweismittel zum Nachweis der Voraussetzung für die notwendige Berichtigung des Wählerverzeichnisses (zum Beispiel Personalausweis).
Rechtsgrundlage
- §§ 14 ff. Europawahlordnung (EuWO),
- §§ 14 ff. Bundeswahlordnung (BWO),
- §§ 9 ff. Landesverordnung über die Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag (Landeswahlordnung - LWO),
- §§ 10 ff. Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Stadt Reinbek - Kommunalpolitik, Innere Dienste
Hamburger Straße 5 - 7
21465 Reinbek
Stadt Reinbek - Bürgerbüro und Wahlen
Hamburger Straße 5-7
21465 Reinbek
Frau Prade
- 040 72750-333
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Pohl, Simon
- 040 72750-333
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Frau Borrmann
- 040 72750-333
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Frau Settgast
- 040 72750-333
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Frau Kröger
- 040 72750-333
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Frau Peters
- 040 72750-333
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Frau Saggau
- 040 72750-333
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Frau Kähler
- 040 72750-333
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