Wohnsitz Abmeldung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

 

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

 

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

An wen muss ich mich wenden?

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

Spezielle Hinweise für Stadt Reinbek

Sie können die Abmeldung online vornehmen oder einen Termin vereinbaren.

Zuständige Stelle

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)

Fachlich freigegeben am

17.11.2015

Was sollte ich noch wissen?

Spezielle Hinweise für Stadt Reinbek

Im Regelfall ziehen Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland um und müssen sich nicht mehr abmelden. Gehen Sie einfach zu Ihrer neuen Gemeinde-/Stadtverwaltung und melden sich dort an. Der Wegzug aus Reinbek wird uns dann elektronisch mitgeteilt.


Vergessen Sie nicht Ihr Fahrzeug um-/abzumelden bzw. Ihren Fahrzeugschein/Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 umschreiben zu lassen.


Denken Sie auch daran Strom, Wasser und Heizung rechtzeitig zu kündigen, da die Zähler abgelesen werden müssen. Ihre Krankenkasse, Bank, Versicherungen, Ihr Telefonanbieter und der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln warten ebenfalls auf Ihre neue Anschrift. Ggf. sollten Sie einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post AG stellen und Ihre Freunde, Bekannten und Verwandten benachrichtigen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bestätigung des Wohnungsgebers

Spezielle Hinweise für Stadt Reinbek

  • Die Abmeldung einer Nebenwohnung soll bei der Hauptwohnsitzgemeinde vorgenommen werden. Sie können Ihren Personalausweis oder Reisepass auch im Bürgerbüro vorlegen. Wir leiten die Abmeldung an die Hauptwohnsitzgemeinde weiter. Eine Abmeldung schriftlich, per Fax oder E-Mail ist bei der Hauptwohnsitzgemeinde ebenfalls möglich. Schicken Sie bitte eine formlose schriftliche Mitteilung (bitte das Auszugsdatum nicht vergessen) einschließlich einer gut leserlichen Kopie des Personalausweises oder Reisepasses. 

 

Sie können die Abmeldung online vornehmen oder einen Termin vereinbaren.

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für Stadt Reinbek

Abmeldung einer Nebenwohnung

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