9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren

  • Amtliche Bekanntmachungen

Vom 17. Dezember 2001

9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Reinbek vom 17. Dezember 2001

Aufgrund der §§ 4 und 17 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10. Januar 2005 (GVOBL. 2005, S. 27), des § 45 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25. November 2003 (GVOBL. 2003, S. 631) und des § 8 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Reinbek vom 17. Dezember 2001 in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vom 10. Dezember 2020 folgende Satzung erlassen:

Artikel I
Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Reinbek (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 17. Dezember 2001

Die Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Reinbek vom 17.Dezember 2001(Straßenreinigungsgebührensatzung) wird wie folgt geändert:

Der § 3 Absatz 4 wird wie folgt gefasst:
„Die jährliche Straßenreinigungsgebühr beträgt je Meter Straßenfrontlänge 1,32 Euro.“

Artikel II
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2021 in Kraft.


Reinbek, den 11.12.2020


Björn Warmer
Bürgermeister


Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentliche bekanntgegeben.

 

Reinbek, den 11.02.2021 Stadt Reinbek
Der Bürgermeister
(Siegel)
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Björn Warmer

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