Änderung der Hauptsatzung

  • Amtliche Bekanntmachungen

1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Reinbek

Aufgrund des § 4 Abs. 1 S. 2, 3 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. für Schleswig-Holstein Nr. 3, S. 49 ff.), in der derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2020 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Reinbek erlassen:


Artikel I


Folgende Regelung wird als neuer § 11a eingefügt:

§ 11a
Sitzungen in Fällen höherer Gewalt
(§ 35a GO)


(1) Bei Naturkatastrophen, aus Gründen des Infektionsschutzes oder vergleichbaren außergewöhnlichen Notsituationen, die eine Teilnahme der Stadtverordneten an Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung oder eine Teilnahme der Mitglieder an Sitzungen der Ausschüsse oder Beiräte erschweren oder verhindern, können die notwendigen Sitzungen der genannten Gremien ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum als Videokonferenz durchgeführt werden, um die Teilnahme an Beratungen und Abstimmungen und Kenntnisnahme von Beratungen und Beratungsergebnissen zu ermöglichen. Es ist auch möglich, eine Präsenzsitzung durchzuführen mit der Möglichkeit, einzelne Mitglieder mit Teilnahmerechten in einen Sitzungsraum zuzuschalten. Die Entscheidung über die Durchführung trifft die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Gremiums in Abstimmung mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister.


(2) Wahlen nach § 40 GO dürfen in einer Sitzung nach Absatz 1 nicht durchgeführt werden.


(3) Es wird ein Verfahren entwickelt, wie Einwohnerinnen und Einwohner im Fall der Durchführungen von Sitzungen im Sinne des Absatzes 1 Fragen zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft stellen und Vorschläge und Anregungen unterbreiten können. Das Verfahren wird mit der Tagesordnung zur Sitzung im Sinne des Absatzes 1 bekanntgemacht.


(4) Die Öffentlichkeit im Sinne des § 35 Absatz 1 Satz 1 GO wird durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einem öffentlich zugänglichen Raum und durch eine Echtzeitübertragung über Internet hergestellt.


Artikel II


§ 16 wird wie folgt gefasst und ersetzt die bisherige Fassung:


§ 16
Veröffentlichungen
(Bekanntmachungsverordnung, §§ 4a und 10a BauGB)


(1) Neuerstellungen, Änderungen und Aufhebungen von Satzungen und Verordnungen werden im Internet auf der Reinbek-Seite (www.reinbek.de) bekannt gegeben. Die örtliche Bekanntmachung ist bewirkt mit Ablauf des Tages, an dem sie im Internet verfügbar ist. Satzungen, Verordnungen und andere Bekanntmachungen können auf Wunsch kostenpflichtig versandt werden. Die Textfassung wird in den Diensträumen der Stadt Reinbek (Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek) zur Mitnahme bereitgehalten.


(2) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 Satz 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken.


(3) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1 Satz 1, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Örtliche Bekanntmachungen nach dem BauGB erfolgen zusätzlich zu dem in Absatz 1 genannten Verfahren in vollständiger Form in der "Bergedorfer Zeitung". In diesen Fällen entfällt der Hinweis auf die Bekanntmachung im Internet.


(4) Örtliche Bekanntmachungen über Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung gelten im Falle der Bereitstellung im Internet mit Ablauf des Tages der Bereitstellung als bewirkt. Die Bekanntmachung im Internet muss bis zum Ablauf des Tages nach der Sitzung verfügbar sein.


Artikel III


Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde nach § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung wurde durch Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein vom 06.01.2021 erteilt.


Stadt Reinbek
Björn Warmer, Bürgermeister


Reinbek, den 13.01.2021


Stadt Reinbek
Der Bürgermeister


(Siegel)


gez.
Björn Warmer

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