Amtliche Bekanntmachung

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Abstimmungsbekanntmachung

1. Am 08. Mai 2022 findet die Abstimmung über das Bürgerbegehren „Erhaltet das Holzvogtland" statt.

Die Abstimmung dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr.

2. Die Einteilung der Gemeinde in Abstimmungsbezirke ist aus dem Abstimmungsbenachrichtigungsbrief ersichtlich.


3. Abstimmungsberechtigte können nur in dem Abstimmungsraum des Abstimmungsbezirkes wählen, in dessen Abstimmungsverzeichnis sie eingetragen sind.

Die Abstimmerinnen und Abstimmer werden gebeten, die Abstimmungsbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Pass zur Abstimmung mitzubringen. Die Abstimmungsbenachrichtigung soli bei der Abstimmung abgegeben werden. Abgestimmt wird mit amtlichen Abstimmungszetteln, die im Abstimmungsraum ausgegeben werden. Jede Abstimmerin und jeder Abstimmer hat bei der Abstimmung über das
Bürgerbegehren eine Stimme. Die Abstimmerin oder der Abstimmer gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Abstimmungszettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welchen Willen sie gelten soll. Der Abstimmungszettel muss von der Abstimmerin oder dem Abstimmer in einer Abstimmungskabine des Abstimmungsraumes so zusammengefaltet werden,
dass sein lnhalt verdeckt ist.

4. Die Abstimmungshandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses im Abstimmungsbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Abstimmungsgeschäftes möglich ist.

5. Abstimmerinnen und Abstimmer, die einen Abstimmungsschein haben, können an der Abstimmung
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Abstimmungsbezirk der Gemeinde oder
b) durch Briefabstimmung

teilnehmen.

Wer durch Briefabstimmung abstimmen will, muss sich vom

Wahlbüro der Stadt Reinbek, Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek

den amtlichen Abstimmungszettel für den Bürgerentscheid, einen amtlichen Abstimmungsumschlag sowie einen amtlichen Abstimmungsbriefumschlag beschaffen und den Abstimmungsbrief mit dem Abstimmungszettel und dem unterschriebenen Abstimmungsschein (im verschlossenen Abstimmungsumschlag) so rechtzeitig an die Abstimmungsleiterin absenden, dass er dort spätestens am Abstimmungstag bis 18:00 Uhr eingehen kann. Der Abstimmungsbrief kann auch im Rathaus abgegeben werden. Wer erst am Abstimmungstag den Abstimmungsbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18:00 Uhr dem Briefabstimmungsvorstand, Rathaus Reinbek, Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek, zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefabstimmung, das jede Briefabstimmerin und jeder Briefabstimmer mit den Briefabstimmungsunterlagen erhält.

6. Jede abstimmungsberechtigte Person kann ihr Abstimmungsrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).

7. Barrierefreier Zugang zu den Abstimmungslokalen
Gemäß §35 Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) sind von der Gemeindeabstimmungsleiter die Abstimmungsräume nach den örtlichen Verhältnissen so auszuwählen, dass allen Abstimmungsberechtigten,
insbesondere behinderten und anderen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung, die Teilnahme an der Abstimmung möglichst erleichtert wird.

Für Abstimmungsberechtigte besteht zudem die Möglichkeit, am Abstimmungstag mit Abstimmungsschein (bitte bei der Gemeindebehörde beantragen) auch in jedem anderen Abstimmungslokal der Stadt Reinbek, direkt abzustimmen.

Wer sich diesen Weg am Abstimmungstag ersparen möchte, kann bereits jetzt die Briefabstimmungsunterlagen im Rathaus, Wahlbüro, Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek beantragen.

Reinbek, 04. April 2022

Der Gemeindeabstimmungsleiter
Björn Warmer

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