Amtliche Bekanntmachung der Stadt Reinbek über die Aufhebung Richtlinie zur Förderung von Kindern in Tagespflege
Die Richtlinien der Stadt Reinbek zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach § 23 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII werden mit Wirkung vom 01.08.2020 aufgehoben.