Amtliche Bekanntmachung der Stadt Reinbek

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1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Reinbek für das Haushaltsjahr 2020

Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.09.2020 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:


§ 1


Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden                                                                                                                                                                                                           

 

 erhöht um                                  vermindert um             und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge
   gegenüber bishernunmehr festgesetzt auf
1. im Ergebnisplan der Gesamtbetrag der Erträge26.500 EUR 59.897.000 EUR59.923.500 EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen1.478.100 EUR 59.314.500 EUR60.792.600 EUR
Jahresüberschuss 582.500 EUR582.500 EUR0 EUR
Jahresfehlbetrag869.100 EUR 0 EUR869.100 EUR
2. im Finanzplan der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit26.500 EUR 58.337.900 EUR58.364.400 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit1.478.100 EUR 54.153.100 EUR55.631.200 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 1.247.800 EUR19.224.300 EUR17.976.500 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 2.699.400 EUR2.699.400 EUR20.709.700 EUR

§2 

Es werden neu festgesetzt: 

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmenvon bisher18.411.500 EURauf17.844.200 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen aufvon bisher7.161.200 EURauf7.753.100 EUR

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 14.10.2020 erteilt.
Reinbek, den 14.10.2020
Warmer
Bürgermeister


Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Jeder kann im Rahmen der allgemeinen Öffnungszeiten (bitte einen Termin vorab vereinbaren) des Rathauses, Zimmer 245 und 247, ganzjährig Einsicht in die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan mit den Anlagen nehmen.

Reinbek, den 14. Oktober 2020
STADT REINBEK
W a r m e r
Bürgermeister

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