Amtliche Bekanntmachung der Stadt Reinbek
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Reinbek für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.09.2020 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge | ||
gegenüber bisher | nunmehr festgesetzt auf | |||
1. im Ergebnisplan der Gesamtbetrag der Erträge | 26.500 EUR | 59.897.000 EUR | 59.923.500 EUR | |
Gesamtbetrag der Aufwendungen | 1.478.100 EUR | 59.314.500 EUR | 60.792.600 EUR | |
Jahresüberschuss | 582.500 EUR | 582.500 EUR | 0 EUR | |
Jahresfehlbetrag | 869.100 EUR | 0 EUR | 869.100 EUR | |
2. im Finanzplan der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 26.500 EUR | 58.337.900 EUR | 58.364.400 EUR | |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 1.478.100 EUR | 54.153.100 EUR | 55.631.200 EUR | |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit | 1.247.800 EUR | 19.224.300 EUR | 17.976.500 EUR | |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit | 2.699.400 EUR | 2.699.400 EUR | 20.709.700 EUR |
§2
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | von bisher | 18.411.500 EUR | auf | 17.844.200 EUR |
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | von bisher | 7.161.200 EUR | auf | 7.753.100 EUR |
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 14.10.2020 erteilt.
Reinbek, den 14.10.2020
Warmer
Bürgermeister
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Jeder kann im Rahmen der allgemeinen Öffnungszeiten (bitte einen Termin vorab vereinbaren) des Rathauses, Zimmer 245 und 247, ganzjährig Einsicht in die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan mit den Anlagen nehmen.
Reinbek, den 14. Oktober 2020
STADT REINBEK
W a r m e r
Bürgermeister