Amtliche Bekanntmachung der Stadt Reinbek

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Bekanntmachung der Wahlprüfung der Bürgermeisterwahl in der Stadt Reinbek

Die Kommunalaufsicht des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein hat mit Entscheidung vom 12. November 2020 die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Reinbek vom 26. Juli 2020 für gültig erklärt und das von mir am 01. Oktober 2020 bekanntgegebene endgültige Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters damit gemäß § 83 II Satz 2 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) bestätigt. Diese Entscheidung der Kommunalaufsicht ist nunmehr rechtskräftig. Hiermit gebe ich entsprechend § 84 II GKWO die rechtskräftige Entscheidung über die Wahlprüfung bekannt.

Reinbek, den 19.11.2020
gez. i.V. Lennart Fey
stellv. Gemeindewahlleiter

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