Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2021

  • Amtliche Bekanntmachungen

Betr.: Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung im Zusammenhang mit Wahlen u.a.

Im Hinblick auf die Bundestagswahl am 26. September 2021 weist das Bürgerbüro darauf hin, dass die Meldebehörde gemäß § 50 des Bundesmeldegesetzes Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen in den sechs der Wahl vorangehenden Monate Auskunft von Gruppen aus dem Melderegister erteilen darf, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist (z.B. Jungwähler).

Dieser Übermittlung Ihrer Daten können Sie widersprechen.

Darüber hinaus können Widersprüche gegen die Übermittlung von Daten an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen sowie gegen die Auskunft an Adressbuchverlage eingerichtet werden.

Ihren Antrag auf Einrichtung der Übermittlungssperre können Sie direkt unter www.reinbek.de Rathaus online stellen.

 

Reinbek, den 07.01.2021

Stadt Reinbek

Der Bürgermeister

(Siegel)

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Björn Warmer

 

 

 

 

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