Amtliche Bekanntmachung der Stadt Reinbek über die Haushaltssatzung der Stadt Reinbek für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.12.2019 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
1. | im Ergebnisplan mit |
|
| einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 59.897.000 EUR |
| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 59.314.500 EUR |
| einem Jahresüberschuss von | 582.500 EUR |
|
|
|
2. | im Finanzplan mit |
|
| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
|
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
|
| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
|
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
|
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und |
|
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen |
|
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 8.000.000 EUR |
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf |
|
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer |
|
a) für land- und forstwirtschaftliche Betrieb | 390 v.H. |
b) für Grundstücke | 390 v.H. |
2. Gewerbesteuer | 390 v.H. |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d und f Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 20.000 EUR.
Die vollständige amtliche Bekanntmachung zur Haushaltssatzung der Stadt Reinbek für das Haushaltsjahr 2020 können Sie unten stehend einsehen.