Amtliche Bekanntmachung - Ergebnis Bürgerentscheid

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Der Gemeindeabstimmungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.05.2022 das endgültige Ergebnis des Bürgerentscheides vom 08.05.2022 festgestellt.

Zur Abstimmung stand folgende Frage:

„Sind Sie dafür, dass das Gebiet „Holzvogtland“ in Reinbek zwischen den Stadtteilen Prahlsdorf und Schönningstedt,

  • im Süden begrenzt durch die nördliche Bebauung Fontanestraße (Bebauungsplan 31), Schützenstraße und Scholtzstraße,
  • im Osten begrenzt durch die Schönningstedter Straße,
  • im Norden begrenzt durch das Nahversorgungszentrum Reinbek (Bebauungsplan 47), die Hofstelle Dusenschön und die Sachsenwaldstraße,
  • im Westen begrenzt durch die Bebauungspläne 50, 102 und 16,

von Bebauung freigehalten wird und die Stadt Reinbek sämtliche Bebauungsplanungen für das Gebiet unterlässt?“

Das in den 16 Abstimmungsbezirken ermittelte und vom Gemeindeabstimmungsausschuss geprüfte Gesamtergebnis stellt sich wie folgt dar:

Von 22.491 Stimmberechtigten haben 11.400 Personen ihre Stimme abgegeben. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 50,7 %. 11.339 Stimmabgaben waren gültig. Mit „Ja“ haben 8.350 Personen gestimmt, das entspricht 73,6 % der abgegebenen gültigen Stimmen. Das gemäß Gemeindeordnung § 16g erforderliche Quorum in Höhe von 3.599 Stimmen wurde erreicht. Mit „Nein“ haben 2.989 Personen gestimmt, das entspricht 26,4 %.

Gemäß § 16g Abs. 7 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein ist bei einem Bürger­entscheid die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, wenn sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde – der Bürgerentscheid wurde somit mit „Ja“ entschieden.

Gegen die Gültigkeit der Abstimmung kann jede oder jeder Abstimmungsberechtigte der Stadt Reinbek sowie die Kommunalaufsichtsbehörde binnen eines Monats nach der Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich bei dem Ge­meinde­abstimmungsleiter einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Der Ein­spruch ist innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen.

Die Einspruchsfrist beginnt am 14.05.2022 und endet mit Ablauf des 13.06.2022.

Reinbek, 13.05.2022

                                                                                                

                                                                                                Björn Warmer

                                                                                       Gemeindeabstimmungsleiter

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