Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 108

  • Amtliche Bekanntmachungen
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 108 „Prahlsdorf“ der Stadt Reinbek
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 108 „Prahlsdorf“ der Stadt Reinbek

Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 108 “Prahlsdorf“ der Stadt Reinbek

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinbek hat in ihrer Sitzung am 10.12.2020 beschlossen, für das Gemeindegebiet den Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Reinbek für das Gebiet, das wie folgt begrenzt ist:

im Norden:

im Nordosten:

im Abstand von ca. 53 m parallel zur Schützenstraße

durch die bebauten Grundstücke Schützenstraße 2b bis 8

im Osten:

durch die Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 19

im Süden:

durch die Kampstraße

im Westen:

durch die Klaus-Groth-Straße sowie Scholtzstraße 13 und 13a

aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung kann auch im Internet unter www.reinbek.de eingesehen werden.

Reinbek, den 13.01.2021

( L. S. )

Stadt Reinbek

Der Bürgermeister

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