Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16, 4. Änderung

  • Amtliche Bekanntmachungen
Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Stadt Reinbek
Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Stadt Reinbek

Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16, 4.Änderung „Kleingewerbegebiet Scholtzstraße“ der Stadt Reinbek

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinbek hat in ihrer Sitzung am 10.12.2020 beschlossen, für das Gemeindegebiet die 4. Änderung desBebauungsplanes Nr. 16 der Stadt Reinbek für das Gebiet, das wie folgt begrenzt ist:

im Norden:

ca. 60 m parallel zur Scholtzstraße

im Westen:

durch das bebaute Grundstück Scholtzstraße 9 sowie die Straße Herrengraben

im Süden:

durch Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 16, 2. Änderung

im Osten:

durch Klaus-Groth-Straße

aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Diese Bekanntmachung kann auch im Internet unter www.reinbek.de eingesehen werden.

 

Reinbek, den 13.01.2021

( L. S. )

Stadt Reinbek

Der Bürgermeister

Björn Warmer

 

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