Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16, 4. Änderung
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16, 4.Änderung „Kleingewerbegebiet Scholtzstraße“ der Stadt Reinbek
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinbek hat in ihrer Sitzung am 10.12.2020 beschlossen, für das Gemeindegebiet die 4. Änderung desBebauungsplanes Nr. 16 der Stadt Reinbek für das Gebiet, das wie folgt begrenzt ist:
im Norden: | ca. 60 m parallel zur Scholtzstraße |
im Westen: | durch das bebaute Grundstück Scholtzstraße 9 sowie die Straße Herrengraben |
im Süden: | durch Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 16, 2. Änderung |
im Osten: | durch Klaus-Groth-Straße |
aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Diese Bekanntmachung kann auch im Internet unter www.reinbek.de eingesehen werden.
Reinbek, den 13.01.2021 | ( L. S. ) | Stadt Reinbek Der Bürgermeister Björn Warmer |