Freischneiden der Gehwege

  • Pressemitteilungen

Viele von uns haben gerade in Zeiten von Corona ihren Garten noch mehr zu schätzen gelernt und sich bereits einen Ort für den Urlaub zu Hause geschaffen. Denken Sie doch bitte bei der nächsten Gartenarbeit auch an Ihre Hecken, Sträucher und Bäume, denn auf den Gehweg oder die Fahrbahn ragende Zweige können deren Nutzung und die Sicht für den Verkehr erheblich einschränken.

Kontrollieren Sie deshalb bitte Hecken und Sträucher an Ihren Grundstücksgrenzen, ob diese in den öffentlichen Gehweg hineingewachsen sind. Spätestens, wenn zu Fußgehende nicht mehr aneinander vorbei kommen, Radfahrende wegen überhängender Hecken auf die Straße aus-weichen müssen oder die Hecken Verkehrs- und Straßenschilder verdecken, müssen Sie den Bewuchs zurückschneiden.

Achten Sie bei dem Rückschnitt darauf, dass mindestens bis zur Grundstücksgrenze zurück ge-schnitten werden muss und das sogenannte Lichtraumprofil von 4,50 m über der Fahrbahn und 2,50 m über den Gehwegen eingehalten wird. Außerdem ist es zwingend erforderlich, dass alle Verkehrszeichen, Straßennamensschilder, Ampeln, Straßenlampen und Sichtdreiecke frei von Bewuchs sind.

Der Stadt Reinbek ist die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden - ob auf dem Weg zur Schule, zur Arbeit oder in der Freizeit - wichtig, weshalb wir alle Grundstückseigentümer und Grund-stückseigentümerinnen auffordern, ihrer Pflicht zum Rückschnitt der Hecken, Bäume und Sträucher nachzukommen. Die Sicherheit im Straßenverkehr geht hier der Optik vor.

Alle Nachrichten