Informationstermin am 03. August 2020 zum Bebauungsplan Nr. 11 „Gebiet Klosterbergen“

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Geltungsbereich der 1. Änderung B-Plan Nr.11 "Gebiet Klosterbergen"

Vom 03.08. bis zum 17.08.2020 können sich Interessierte über die Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 11 in der erneuten öffentlichen Auslegung informieren

Reinbek, 31.07.2020 – Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Gebiet Klosterbergen“ wird vom 03.08. bis 17.08.2020 im Foyer des Rathauses erneut öffentlich ausgelegt. Während der regulären Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von  acht bis zwölf Uhr und Dienstag- sowie Donnerstagnachmittag ab 14 bis 18 Uhr) können alle Bürger*innen den Entwurf des Bebauungsplanes inklusive der Fachgutachten über den Artenschutz, die Baumbiologie und Verkehrslärmberechnung sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen. Im Rahmen dieser Auslegungsfrist können Interessierte ihre Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen schriftlich abgeben.

Am 03.08.2020 um 18 Uhr steht eine Mitarbeiter*in der Stadtplanung im Foyer des Rathauses zur Verfügung und erteilt Auskünfte zu den Inhalten der Planung.

Die erneute Auslegung ist erforderlich, weil bei der ersten Auslegung Stellungnahmen zur Beachtung des Straßenverkehrslärmes und zum Denkmalschutz der Nathan-Söderblom-Kirche eingegangen sind, die Planänderungen erforderlich machten.

Fragen rund um das Planverfahren beantwortet das Amt für Stadtentwicklung und Umwelt telefonisch unter (040) 727 50-332 oder per Mail  stadtentwicklung-umwelt(at)reinbek.de. Die Planunterlagen sind auch unter https://www.reinbek.de/reinbek-unsere-stadt/bauen-und-wohnen/aktuelle-planungen einzusehen. Stellungnahmen können dort abgegeben werden.

Besondere Regelungen

„Wir freuen uns, wenn Besucher*innen in das Rathaus kommen und sich auch über das Planverfahren zur 1. Änderung des B-Plan Nr. 11 – „Gebiet Klosterbergen“ informieren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass  sich alle Gäste an die aktuellen Corona-Bestimmungen halten müssen. Also das Tragen eines Mund-Nasenschutzes sowie das Einhalten der Abstandsregeln setzen wir bei jedem Besuch voraus.“, betont Penelope Friebel, Pressesprecherin. Außerdem muss jede/r Besucher*in ein Kontaktdatenformular ausfüllen.

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