Interessenbekundungsverfahren für die Übernahme einer Trägerschaft einer Kindertagesstätte in Reinbek gemäß § 13 Abs. 4 Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG)

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Der Verein Naturkindergarten Reinbek e. V. betreibt in Reinbek einen eingruppigen Naturkindergarten für die Betreuung von Kindern über drei Jahren und möchte die Trägerschaft zum 01.08.2022 aufgeben. Die Stadt Reinbek sucht einen Träger, der den Betrieb dieser Kindertagesstätte ab diesem Zeitpunkt übernimmt.

Voraussetzungen

Der Träger muss förderfähig im Sinne von § 12 KiTaG sein und mindestens die in Teil 5 des KiTaG definierte Standardqualität erfüllen.

Die für Naturkindergärten geltenden Auflagen sind zu erfüllen. Erforderliche Genehmigungen zum Erhalt des Naturkindergartens Am Sportplatz / Oher Tannen sind bei den zuständigen Stellen zu beantragen bzw. wenn möglich, von dem bestehenden Träger zu übernehmen.

Der Naturkindergarten muss nicht als separate Einrichtung geführt werden, sondern kann auch als Gruppe in eine bestehende Kindertagesstätte überführt werden.

Art, Umfang, Ort der Leistung
Der Träger erbringt die Betreuungsleistung unter Beachtung der Vorschriften des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII), des KiTaG und der dazu erlassenen Rechtsvorschriften und Verordnungen.
Das Betreuungsangebot der jetzigen Einrichtung ist mindestens zu übernehmen, so wie es in den Bedarfsplan des Kreises Stormarn aufgenommen wurde. Eine Erweiterung ist in Absprache mit dem Kreis Storman als örtlichen Träger der Jugendhilfe und der Stadt Reinbek denkbar, sofern Betreuungsplätze für Kinder mit einem Alter unter drei Jahren geschaffen werden sollen. Gleiches gilt auch für eine Verlängerung der Öffnungszeit, wenn ein entsprechender Bedarf bei den Eltern besteht.

Das jetzige Betreuungsangebot umfasst eine Naturgruppe mit 16 Plätzen und einer Betreuungszeit montags bis freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr, 25 Stunden pro Woche.


Finanzierung der Kindertagesstätte
Die Finanzierung der Kindertagesstätte mit einer Standardqualität ergibt sich aus dem KiTaG und den dazu erlassenen Rechtsvorschriften. Darüber hinausgehender Finanzbedarf ist mit der Stadt Reinbek zu verhandeln. Ziel ist jedoch, die Kosten der Kindertagesstätte ausschließlich durch die im KiTaG festgesetzten Fördersätze laut Standard-Qualitäts-Kosten-Modell zu decken.

Der Träger verpflichtet sich, die laut § 31 KiTaG maximal zulässigen Elternbeiträge für die Benutzung der Kindertagesstätte festzulegen.

Sonstige Voraussetzungen für den Betrieb
Die mit den Eltern zur Betreuung ihrer Kinder geschlossenen Verträge sollen durch den neuen Träger übernommen werden.

Zur bestmöglichen Förderung der betreuten Kinder erfüllt der Träger die zwischen den Kindertagesstätten und Grundschulen in Reinbek zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages gemäß § 41 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG) und § 21 KiTaG geschlossene Kooperationsvereinbarung.

Der Träger wendet die Aufnahmekriterien der Stadt Reinbek bei der Aufnahme der Kinder in die Kindertageseinrichtung an und nimmt an dem Gremium „Besetzungsausschuss“ für die Vergabe der Betreuungsplätze in Reinbek teil.

Der Träger verpflichtet sich zur Nutzung der KiTa-Datenbank und zur Zusammenarbeit mit der Stadt Reinbek, die den Träger bestmöglich unterstützen wird.

Interessenbekundungsverfahren

Interessierte Träger, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, werden bis 27.04.2022 gebeten, ihr Interesse an der Übernahme der Trägerschaft zur Betreibung des Naturkindergartens schriftlich gegenüber der Stadt Reinbek zu bekunden.

Der Interessenbekundung sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • - Nachweis der Förderfähigkeit im Sinne von § 12 KiTaG
  • - Pädagogisches Konzept
  • - Wirtschaftsplan zur Betreibung des Naturkindergartens
  • - Darstellung der besonderen Eignung zur Übernahme des Naturkindergartens / der Erfahrungen mit dem Betreiben von Kindertageseinrichtungen, ggf. Vorlage von Referenzen


Bei der Auswahl eines Einrichtungsträgers wird das pädagogische Konzept mit 60 % und die Darstellung der besonderen Eignung zur Übernahme des Naturkindergartens / der Erfahrungen mit dem Betreiben von Kindertageseinrichtungen mit 40 % gewertet.

Die Interessenbekundung ist in einem verschlossenen Umschlag mit dem Hinweis „Interessenbekundung Naturkindergarten“ an die Adresse
Stadt Reinbek
Der Bürgermeister
Fachbereich Bildung und Stadtleben
Hamburger Str. 5-7
21465 Reinbek
zu richten.

Bei Rückfragen können Sie sich telefonisch an den Fachbereich Bildung und Stadtleben, Frau von Buch, unter Tel. 040 / 727 50 344 oder per E-Mail an bildung@reinbek.de wenden.

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