Kreis verlängert seine Allgemeinverfügung zum Ausschank und Verzehr von alkoholhaltigen Getränken auf dem Gebiet des Kreises Stormarn
Verlängerung gilt bis einschließlich den 13. Juni 2021
Bad Oldesloe. Der Kreis Stormarn verlängert die Laufzeit seiner Allgemeinverfügung zum Ausschank und Verzehr von alkoholhaltigen Getränken auf dem Gebiet des Kreises Stormarnbis einschl. 13.06.2021.
Die Allgemeinverfügung sowie die Anlage mit den bezeichneten Orten sind dieser Pressemitteilung beigefügt.