Weitere Einschränkungen bei der AWSH

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Abfuhr der Bioabfälle findet statt – Restmüllabfuhr in Kleinbehältern wird ausgesetzt

In den beiden kommenden Wochen werden die Biotonnen planmäßig geleert. Ab Montag, den 30. März 2020 bis einschließlich Samstag, den 11. April 2020 fällt dafür allerdings die Ab-fuhr der meisten Restabfallbehälter aus. Davon betroffen sind alle Behälter mit zwei Rädern (40 Liter- 240 Liter Volumen). In absoluten Notfällen, etwa bei Nutzung von Windeln, kann bei der nächsten Abfuhr maximal ein blauer Abfallsack neben den Restabfall zur Abholung be-reitgestellt werden.
Großbehälter mit vier Rädern (770 und 1100 Liter Volumen) werden auch in den kommenden zwei Wochen planmäßig geleert. Vordringlich muss die Restabfallentsorgung in Betrieben der „Kritischen Infrastruktur“, in denen die 4-Rad Behälter genutzt werden, sichergestellt sein. Das sind u.a. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Klärwerke, Rettungswachen und ver-gleichbare Einrichtungen. Das trifft auch für die Restabfallentsorgung bei produzierenden Fir-men und im Bereich des Geschosswohnungsbaus, also Wohnanlagen in denen viele Men-schen zusammenleben, zu.
„Die Leerung aller Abfallbehälter kann im Moment leider nicht sichergestellt werden. Nach wie vor ist die Fahrzeugflotte für die Abfallsammlung dezimiert. Wie bereits berichtet, sorgen Krankheitsfälle bei den Fahrern des beauftragten Logistikunternehmens und die schleppende Lieferung von Ersatzteilen für zu reparierende Fahrzeuge für Ausfälle“, so Dennis Kissel, Ge-schäftsführer der AWSH. Mittlerweile gibt es unter Fahrern von beauftragten Logistikunter-nehmen Quarantänefälle. Es steht zu befürchten, dass weitere folgen.
Die AWSH bittet um Verständnis für die Einschränkungen bei der Leerung der Abfallbehälter.
Die AWSH arbeitet an Lösungen, kann eine Ersatzleistung oder eine sonstige sofortige Ab-hilfe unter diesen schwierigen Bedingungen aber noch nicht anbieten.
Viele Kunden haben daher auch bereits eine Entschädigung eingefordert. „In Kooperation mit der AWSH arbeiten wir in diesem Zusammenhang bereits an einer kulanten Lösung in Form einer Rückerstattung von Entgelten“, sagen übereinstimmend Dr. Henning Görtz, Landrat des Kreises Stormarn und Dr. Christoph Mager, Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg.

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