Förderprogramm Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein: Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger
Das Förderprogramm "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" bietet jedem in Schleswig-Holstein die Möglichkeit, bei individuellen Investitionen für den Klimaschutz eine Förderung durch das Land zu erhalten. Dazu hat die Landesregierung über drei Jahre zunächst 1,6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die die Landesregierung mit ihrem Konjunkturpaket am 15. Juni sogar noch um 2 Millionen Euro aufgestockt hat: Somit stehen nunmehr 3,6 Millionen Euro zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger werden mit dem neuen Förderprogramm unkompliziert in ihren eigenen Klimaschutzbemühungen unterstützt. Noch 2020 rechnen sie mit 2000 Anträgen.
Es können Anträge für folgende Fördergegenstände gestellt werden:
Strom & Wärme:
- einen Stromspeicher
- eine PV-Balkonanlage
- eine Solarthermieanlage
- eine nichtfossile Heizungsanlage
- die Einrichtung eines Fernwärmeanschlusses
Mobilität:
Weiteres:
Die Höhe der Förderung unterscheidet sich je nach Fördergegenstand. Alle Infos dazu finden Sie in der Förderrichtlinie.
Mehr Informationen finden Sie unter www.schleswig-holstein.de/Klimaschutz