Eheschließung anmelden

Leistungsbeschreibung

Eine beabsichtigte Eheschließung muss bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Partner seinen Wohnsitz hat, angemeldet werden. Dort werden die Voraussetzungen für die Eheschließung geprüft und gegebenenfalls in einem Ehefähigkeitszeugnis dokumentiert. Liegt kein Ehehindernis vor, teilt das Standesamt dies den Eheschließenden mit. Dabei kann unter Berücksichtigung der Belange der Eheschließung und in Abstimmung mit dem Eheschließungsstandesamt auch ein Termin für die Eheschließung bestimmt werden.

 

Die Eheschließung kann in Gegenwart von höchstens zwei Zeuginnen oder Zeugen erfolgen, wenn die Eheschließenden dies wünschen.

 

Die Eheschließung kann auch vor jedem anderen deutschen Standesamt erfolgen. In diesen Fällen teilt das Wohnsitzstandesamt das Ergebnis seiner auf die Anmeldung erfolgten Prüfung dem Eheschließungsstandesamt mit.

 

Die Ehegatten sollen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen. Bei Eheschließung von gemeinsam sorgeberechtigten Partnern, also zwischen den Elternteilen nicht ehelich geborener Kinder, erstreckt sich der Ehename auch auf die gemeinsamen Kinder.

 

Seit dem 1. Oktober 2017 ist in Deutschland aufgrund des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts auch eine Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern möglich.

Spezielle Hinweise für Stadt Reinbek

Wann und wo kann ich im Standesamtsbezirk Reinbek heiraten?

 

Montags, dienstags und donnerstags finden unsere Eheschließungen im Trauzimmer im Rathaus Reinbek statt. Freitags sind unsere Trauungen im Schloss Reinbek bzw. an einzelnen festgelegten Freitagen im Jahr im Gutshaus Glinde (08.03.2024, 19.04.2024, 08.11.2024, 06.12.2024). Eheschließungen am Mittwoch, Samstag, Sonntag, an Feiertagen und jährlich am Freitag nach Christi Himmelfahrt werden in unserem Standesamtsbezirk nicht durchgeführt.

 

Kann ich in Reinbek heiraten, wenn ich nicht dort wohne?

 

Es tut uns leid, Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir bis auf Weiteres ausnahmslos keine Termine zur Eheschließung an Brautpaare vergeben, die weder mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in unserem Standesamtsbezirk (Reinbek, Glinde, Barsbüttel, Wentorf bei Hamburg) gemeldet sind. Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Hinweise zur Anmeldung der Eheschließung:

 

Verlobte, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, füllen bitte folgenden Abfragebogen aus und leiten uns diesen per Mail an standesamt(at)reinbek.de oder auf dem Postwege zu. Wir setzen uns dann mit Ihnen hinsichtlich einer Terminvergabe in Verbindung.  Eheanmeldung mit Auslandsbeteiligung

 

Für deutsche Staatsangehörige gilt, dass wir bis auf weiteres Anmeldungen zur Eheschließung nur in schriftlicher Form entgegennehmen. Bitte nutzen Sie hierfür das folgende Formular:  Schriftliche Anmeldung der Eheschließung

 

Dieses ist auszufüllen, von Beiden zu unterschreiben und mit einer Kopie beider Personalausweise (Vor- und Rückseite) sowie die in Ihrem Fall vorzulegenden Dokumenten (sh. nachfolgendes Infoblatt) an das Standesamt Reinbek zu senden.

 

Bitte beachten Sie, dass wir nur Anträge mit vollständigen Original-Dokumenten als Anlagen bearbeiten können.  Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung

 

Hinweise zur Eheschließung:

 

Vorab - gilt für alle Trauorte (Schloss, Rathaus und Gutshaus Glinde)

 

Beim Betreten des Rathauses, Schlosses und Gutshauses besteht keine Maskenpflicht mehr. Kommen Sie aber nicht dorthin, wenn Sie in Quarantäne sind oder wenn Sie typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen, wie Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust!

 

Die Durchführung eines Sektempfangs nach der Trauung ist vorm Rathaus und vorm Gutshaus Glinde wieder erlaubt. Bei Trauungen im Schloss darf dieser aber nur nach vorheriger Anmeldung beim Schlossgastronomen "Bringezu" durchgeführt werden. Das Mitbringen von Hunden und anderen Haustieren ist ausnahmslos untersagt, ebenso ist auch das Streuen von Reis, Konfetti und Blumen nicht gestattet. Viele Paare wählen alternativ gern Seifenblasen. Wenn Sie Luftballons steigen lassen möchten, darf dies nicht ohne vorherige Genehmigung erfolgen. Wenden Sie sich diesbezüglich  hier  an die Deutsche Flugsicherung. Der Einsatz von Drohnen zum Zweck von Foto- oder Filmaufnahmen ist ebenfalls nicht erlaubt.

 

Auf dem öffentlichen Parkplatz am Schloss Reinbek können Sie und Ihre Gäste bis zu 3 Stunden (Parkscheibe gut lesbar ins Auto legen) Ihre Autos abstellen. Auf dem Parkplatz hinter dem Rathaus Reinbek ist es schwierig freie Plätze zu finden. Kommen Sie deshalb lieber etwas früher damit Sie in der näheren Umgebung vom Rathaus einen Parkplatz finden können. In Glinde befinden sich die Parkplätze genau vor dem Gutshaus.

 

Nachfolgende Regelungen gelten in den entsprechenden Trauzimmern:

 

Schloss Reinbek (Gottorfzimmer)

 

Neben der Standesbeamtin/dem Standesbeamten, dem Brautpaar und evtl. 2 Trauzeugen finden weitere 30 Gäste Platz im Gottorfzimmer des Schlosses.

 

Rathaus Reinbek (Trauzimmer)

 

Neben der Standesbeamtin/dem Standesbeamten, dem Brautpaar und evtl. 2 Trauzeugen finden weitere 8 Gäste Platz im Trauzimmer des Rathauses.

 

Gutshaus Glinde (Kaminzimmer)

 

Neben der Standesbeamtin/dem Standesbeamten, dem Brautpaar und evtl. 2 Trauzeugen finden weitere 30 Gäste Platz im Kaminzimmer des Gutshauses.

Teaser

Eine beabsichtigte Eheschließung muss beim Standesamt angemeldet werden.

An wen muss ich mich wenden?

An das Standesamt Ihres Wohnsitzes (Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes) oder an das Ihrer Partnerin oder Ihres Partners.

Was sollte ich noch wissen?

Sollten Sie Ihren Namen geändert haben, müssen Ihre persönlichen Dokumente, wie z. B. Ihr Ausweis, Reisepass oder die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ebenfalls geändert werden. Genaue Auskunft darüber, welche Dokumente geändert werden müssen, erteilt die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ehe kann erst geschlossen werden, wenn festgestellt ist, dass der Eheschließung keine Ehehindernisse entgegenstehen.

 

Der Termin für die Eheschließung muss innerhalb von sechs Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Übermittlung des Prüfungsergebnisses, liegen.

Spezielle Hinweise für Stadt Reinbek

Wann kann ich die Ehe frühestens anmelden?

 

Die früheste Eheanmeldung ist genau 6 Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin möglich.

 

Ab wann kann ich einen Termin für die Eheschließung reservieren lassen?

 

Einen Termin zur Eheschließung können wir Ihnen bereits 14 Tage vor den 6 Monaten reservieren.

 

Hier ein theoretisches Beispiel:

 

Sie planen Ihre Eheschließung am21. September. In diesem Fall ist die Eheanmeldung ab dem 21. März möglich. Der Termin könnte dann bereits 14 Tage vorher, nämlich ab dem 07. März reserviert werden.

 

Um eine Terminreservierung zu erhalten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

 

Senden Sie uns am Terminreservierungstag eine E-Mail an das E-Mail-Postfach des Standesamtes standesamt@reinbek.de

 

Fügen Sie sämtliche erforderliche Unterlagen für die Eheanmeldung bei. Die in Ihrem Fall vorzulegenden Unterlagen können Sie folgendem Merkblatt entnehmen:  Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung

 

Weitere beizufügende Unterlagen:

 

Die Terminreservierung wird von uns nur dann vorgenommen, wenn Ihre E-Mail am entsprechenden Tag für die Terminreservierung frühestens ab 0:00 Uhr in unserem E-Mail-Postfach eingeht und alle Unterlagen vollständig als Anlagen beigefügt sind. Teilen Sie uns dann bitte auch Ihre Wunschuhrzeit (9:40 Uhr, 10:20 Uhr, 11:00 Uhr, 11:40 Uhr, 12:20 Uhr oder 13:00 Uhr) und Ihre Rückrufnummer mit.

 

Falls wir Sie bei der Terminreservierung berücksichtigen können, erfolgt die Reservierung bis zur offiziellen Eheanmeldung 2 Wochen später. Die Originalunterlagen mit den von Ihnen Beiden auszufüllenden schriftlichen Antrag zur Eheschließung reichen Sie uns bitte innerhalb der nächsten 14 Tage auf dem Postweg oder durch Einwurf in unseren Hausbriefkasten ein ansonsten muss der vorab reservierte Hochzeitstermin leider gestrichen werden.

 

Selbstverständlich muss die Eheanmeldung nicht zwingend 6 Monate vor dem gewünschten Termin erfolgen. Jedoch haben Sie insbesondere für eine geplante Eheschließung im Sommer die besten Chancen auf einen Wunschtermin, wenn Sie sich an die Fristen halten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung und nähere Informationen zur Durchführung der Eheschließung erfragen Sie bitte in einem persönlichen Gespräch auf dem Standesamt, da diese in einzelnen Fällen sehr unterschiedlich sein können.

 

Ausländische Eheschließende benötigen in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis ihres Heimatstaates.

Spezielle Hinweise für Stadt Reinbek

Die vorzulegenden Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig und variieren je nach den vorliegenden individuellen Gegebenheiten.

 

Für Eheanmeldungen mit ausschließlich deutscher Beteiligung können Sie die vorzulegenden Unterlagen auf dem nachfolgenden Formular ersehen: Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung

 

Für Eheanmeldungen mit ausländischer Beteiligung können die vorzulegenden Unterlagen nicht pauschal aufgeführt werden, sondern müssen - zugeschnitten auf die speziellen Formerfordernisse des jeweiligen Heimatrechts - individuell in Form einer schriftlichen Auskunft des Standesamts Reinbek für Sie zusammengestellt werden. Hierzu benötigen wir zunächst konkrete Angaben von Ihnen, die in dem nachfolgenden Formular von Ihnen bereits ausfüllen können: Auskunftserteilung bei Eheanmeldung mit Auslandsbeteiligung

 

Das von Ihnen ausgefüllte Formular können Sie uns persönlich vorlegen oder per Mail als Dateianhang an: standesamt(at)reinbek.de zuleiten. Nach Eingang Ihrer Angaben stellen wir die von Ihnen vorzulegenden Unterlagen in Form einer schriftlichen Auskunft zusammen. Da wir ggfs. mit weiteren Behörden wie dem Oberlandesgericht Schleswig oder deutschen Konsulaten im Ausland Rücksprache halten müssen, sollten Sie bis zum Vorliegen dieser Auskunft mindestens zwei Wochen einplanen. Die Auskunft lassen wir Ihnen per E-Mail zukommen. Falls sich hierbei noch Fragen ergeben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, damit wir mit Ihnen einen Besprechungstermin vereinbaren können.

 

Welche Gebühren fallen an?

  • Die Prüfung der Ehevoraussetzungen kostet 50,00 Euro, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist 80,00 Euro. Wenn das Recht eines Staates zu beachten ist, der kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, zusätzlich 20,00 Euro je zu beachtenden Rechts.
     
  • Die Vornahme der Eheschließung kostet im Regelfall nichts.
     
  • Es fallen Gebühren in Höhe von 40 Euro an, wenn Sie in einem anderen als dem Anmeldestandesamt an Ihrem Wohnsitz heiraten.
     
  • Für Besonderheiten, wie zum Beispiel Eheschließungen außerhalb der Dienstzeit oder außerhalb der Diensträume, fallen zusätzliche Gebühren an.

Spezielle Hinweise für Stadt Reinbek

Zu den bereits genannten Kosten kommen folgende weitere Gebühren auf Sie zu:

  • für eine Eheschließung im Schloss Reinbek: 450,00 Euro / im Gutshaus Glinde: 300,00 Euro
  • für Ihre Eheurkunden: 30,00 Euro
  • zzgl. optionaler Kosten für eine Namenserklärung: 30,00 Euro

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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