Bis Ende April 2024: Anregungen zum B-Plan 118 einreichen

Bis Ende April 2024 können Reinbekerinnen und Reinbeker noch Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 118 Erweiterung Gewerbegebiet Haidland einreichen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem entsprechenden Menüpunkt in der Liste weiter unten.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Wichtige Bestandteile der Öffentlichkeitsbeteiligung in Verfahren nach dem BauGB sind die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Planvorentwurf und anschließend die öffentliche Auslegung des Planentwurfs. Innerhalb einer Frist liegen die Planunterlagen öffentlich zur Einsicht aus, und Reinbeker:innen können Stellungnahmen dazu vorbringen.

Ihre Stellungnahmen werden geprüft. Dabei sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Entscheidung über die Berücksichtigung der Stellungnahmen trifft die Stadtverordnetenversammlung mit einem abschließenden Beschluss. Das Ergebnis wird Ihnen mitgeteilt.

Eine Übersicht und inhaltliche Zusammenfassung von aktuell laufenden Bauleitplanverfahren finden Sie unter dem Menüpunkt Aktuelle Planungen.

 

 

Übersicht der aktuellen Verfahren

Am 26. März 2024 fand im Reinbeker Rathaus die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nummer 118 "Erweiterung des Gewerbegebiet Haidland" statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger konnten sich hier in die ersten Planungen einbringen. Torben Sell von den Stadtplanern CSS Hamburg gab Einblicke in den Planungsstand und skizzierte die kommenden Planungsphasen. Auch begleiteten Micha Vogt, Abteilungsleitung Planung und Bauordnung sowie Anika Pahlke, Wirtschaftsförderung der Stadt Reinbek, die Veranstaltung. Sie nahmen Fragen und Anregungen auf, die für die weitere Planung sehr hilfreich sind. Außerdem war Ulf Hahn, Geschäftsführer der WAS Wirtschaft- und Aufbaugesellschaft Stormarn dabei, der fachliche Fragen zum Gewerbegebiet beantwortete. 

Die Teilnehmenden äußerten ihre Sorgen zum Thema Verkehrslärm, Geruchsbelästigung sowie Sicherheit im Rahmen des zu erwartenden Verkehrs. Daneben bewegte die Reinbekerinnen und Reinbeker vor allem das Thema Umwelt- und Naturschutz. Dazu konnte sowohl Ulf Hahn als auch Sabine Andresen, Landschaftsplanung Andresen, Antworten liefern.

Wer bei dem Termin im Rathaus nicht dabei war, kann sich auf der Veranstaltung gezeigte Präsentation untenstehend anschauen. Bis Ende April können Bürgerinnen und Bürger noch Anregungen einreichen.

Am 29.08.2019 hat die Stadtverordnetenversammlung parallel zum Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 104 „Sportanlage Haidkrugchaussee/Am Sportplatz“ die Aufstellung der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) beschlossen. Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde am 11.11.2020 als online-Veranstaltung und erneut am 14.06.2023 als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für den Vorentwurf der FNP-Änderung fand vom 20.06.2023 bis zum 04.08.2023 statt.

Der Änderungsbereich der 43. Änderung ist der Planzeichnung zu entnehmen.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Reinbek stellt aktuell den Änderungsbereich als landwirtschaftliche Fläche dar und ist somit dem Planungsziel des Bebauungsplanes Nr. 104 anzupassen, das eine Sportanlage an diesem Standort vorsieht. Die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde als Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 104 nach § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 3 BauGB vom 11.03.2024 bis 19.03.2024 auf der Webseite der Stadt Reinbek einsehbar. 

Zeitgleich liegen die Unterlagen im Rathaus der Stadt Reinbek, Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek während der Öffnungszeiten (Mo.+Di. 8:00 - 13:00 Uhr, Do.+ Fr. 08:00 - 12:00 Uhr und Do. 14:00 - 18:30 Uhr) öffentlich aus.

Vom 11.03.2024 bis 19.04.2024 besteht die Möglichkeit, Anregungen, Wünsche und Bedenken in die Planung einzubringen. Die Stellungnahme reichen Sie per Mail ein an bauleitplanung(at)reinbek.de oder postalisch an Rathaus Reinbek, Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek.

Bei Rückfragen und Anmerkungen wenden Sie sich bitte an Frau S. Voß unter Tel. 040 72750 332 oder per Mail an stadtentwicklung(at)reinbek.de .

Die Bekanntmachung für die öffentliche Auslegung finden Sie hier.

Dokumente:

Am 26.08.2021 hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 113 „Siedlung Stemwarde – westlicher Teil“ gefasst. Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand am 17.11.2022 als Informationsveranstaltung statt; die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 24.10.2022 bis zum 28.11.2022 .

Der Geltungsbereich ist der Planzeichnung zu entnehmen. Ziel der Bauleitplanung sind die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung, die Festsetzung des Maßes der Nutzung, eine Begrenzung der zulässigen Geschossigkeit sowie eine Begrenzung der Gebäudehöhe, eine Mindestgröße der Baugrundstücke, eine Mindestanzahl von Parkplätzen je Wohneinheit, eine Beschränkung der Wohneinheiten je Gebäude, der Erhalt von ökologischen Flächen und schützenswertem Baumbestand und der Erhalt des bestehenden Gebietscharakters. Eine maßvolle Nachverdichtung soll möglich sein und mindestens 50% der Grundstücksflächen sollen unversiegelt bleiben.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 113 ist gemäß § 3 BauGB vom 09.03.2024 bis 12.04.2024 auf der Webseite der Stadt Reinbek und auf der Beteiligungsplattform des Landes Schleswig-Holstein BOB-SH Bauleitplanung öffentlich einsehbar. Zeitgleich liegen die Unterlagen im Rathaus der Stadt Reinbek, Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek während der Öffnungszeiten (Mo.+Di. 8:00 - 13:00 Uhr, Do.+ Fr. 08:00 - 12:00 Uhr und Do. 14:00 - 18:30 Uhr) öffentlich aus.

Vom 09.03.2024 bis 12.04.2024 besteht die Möglichkeit, Anregungen, Wünsche und Bedenken in die Planung einzubringen. Die Stellungnahme reichen Sie per Mail ein an bauleitplanung(at)reinbek.de oder über BOB-SH Bauleitplanung oder postalisch an Rathaus Reinbek, Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek.

Bei Rückfragen und Anmerkungen wenden Sie sich bitte an Frau S. Voß unter Tel. 040 72750 332 oder per Mail an stadtentwicklung(at)reinbek.de 

Die Bekanntmachung für die öffentliche Auslegung finden Sie hier.

Dokumente

 

Am 10.12.2020 hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 108 „Prahlsdorf“ gefasst. Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand am 16.11.2022 als Informationsveranstaltung statt; die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 26.10.2022 bis zum 29.11.2022.

Der Geltungsbereich ist der Planzeichnung zu entnehmen. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 108 ist der Erhalt des bestehenden Charakters des Wohngebietes unter Berücksichtigung einer maßvollen, dem aktuellen Quartier verträglichen Nachverdichtung durch die Festsetzung der Art und des Maßes der Nutzung zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung, eine Begrenzung der zulässigen Geschossigkeit sowie eine Begrenzung der Gebäudehöhe, eine Mindestgröße der Baugrundstücke, eine Mindestanzahl von Parkplätzen je Wohneinheit, eine Beschränkung der Wohneinheiten je Gebäude und der Erhalt von ökologischen Flächen und schützenswertem Baumbestand.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 108 ist gemäß § 3 BauGB vom 15.04.2024 bis 17.05.2024 auf der Webseite der Stadt Reinbek und auf der Beteiligungsplattform des Landes Schleswig-Holstein BOB-SH Bauleitplanung öffentlich einsehbar. Zeitgleich liegen die Unterlagen im Rathaus der Stadt Reinbek, Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek während der Öffnungszeiten (Mo.+Di. 8:00 - 13:00 Uhr, Do.+ Fr. 08:00 - 12:00 Uhr und Do. 14:00 - 18:30 Uhr) öffentlich aus.

Vom 15.04.2024 bis 17.05.2024 besteht die Möglichkeit, Anregungen, Wünsche und Bedenken in die Planung einzubringen. Die Stellungnahme reichen Sie per Mail ein an bauleitplanung(at)reinbek.de oder über BOB-SH Bauleitplanung oder postalisch an Rathaus Reinbek, Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek.

Bei Rückfragen und Anmerkungen wenden Sie sich bitte an Herrn Aumüller unter Tel. 040 72750 331 oder per Mail an stadtentwicklung(at)reinbek.de 

Die Bekanntmachung für die öffentliche Auslegung finden Sie hier.

Anlagen