Frauen und Kommunalpolitik

Frauen sind in deutschen Parlamenten unterrepräsentiert. Besonders hartnäckig hält sich die Unterrepräsentanz von Frauen in der Kommunalpolitik – nur jedes zehnte Rathaus wird von einer Bürgermeisterin geführt. Bei der Kommunalwahl 2023 haben in Reinbek 13 Frauen einen der insgesamt 37 Sitze erlangt.

Aktueller Stand des Frauenanteils in der Stadtverordnetenversammlung:

Wahlergebnis 2023

Partei

Frauen

Männer

insgesamt

CDU

4

8

12

Grüne

4

4

8

SPD

1

6

7

FDP

2

4

6

Forum21

2

2

4

Insgesamt StVV

13

24

37

Der Frauenanteil beträgt 35 %.

 

Im Vergleich dazu das Wahlergebnis 2018

Partei

Frauen

Männer

insgesamt

CDU

2

7

9

Grüne

2

5

7

SPD

1

5

6

FDP

2

3

5

Forum21

2

1

3

Fraktionsloses Mitglied

 

1

1

Insgesamt StVV

9

22

31

 

Der Frauenanteil betrug damals 29 %.  Im Laufe der Wahlperiode sank er auf 23 %!

 

Politische Funktionsträger:

Seit 2022 hat Reinbek zum ersten Mal eine Bürgervorsteherin. Davor wurde diese Funktion immer durch Männer besetzt.

Unter den Ausschussvorsitzenden der sechs regelmäßig tagenden Ausschüsse findet sich keine Frau.

Die fünf Fraktionen der Reinbeker Stadtvertretung haben unverändert alles männliche Fraktionsvorsitzende.

Mehr Frauen für die Kommunalpolitik zu gewinnen, dafür setzt sich Kopf-Stormarn, das kommunalpolitische Frauennetzwerk im Kreis Stormarn ein. Politische Themen wie Finanzen und Haushalt sind vielschichtig und müssen aus vielen Blickwinkeln betrachtet werden. Wenn z.B. der Bibliothek oder der VHS die Mittel gekürzt werden, trifft das eher Frauen als Männer, weil diese Einrichtungen mehr von Frauen als von Männern genutzt werden.

Ziel des Netzwerks ist es, die Kompetenzen von bereits tätigen Kommunalpolitikerinnen parteiübergreifend zu bündeln und zu stärken, sowie politisch interessierten Frauen den Einstieg in die Politik zu erleichtern. Dazu organisiert das Netzwerk jedes Jahr Veranstaltungen und Workshops.
Mehr Informationen zu Kopf-Stormarn finden Sie auf der Kopf-Stormarn Homepage.

Weitere Angebote und Maßnahmen

Der Helene Weber Preis ist eine bundesweite und parteiübergreifende Auszeichnung für herausragende ehrenamtliche kommunale Mandatsträgerinnen. Die Namensgeberin, Helene Weber, ist eine der vier Mütter des Grundgesetzes.

Der Nachwuchspreis fördert Neueinsteigerinnen in der Kommunalpolitik unabhängig von Lebensalter und Parteizugehörigkeit. Die Preisträgerinnen müssen ein ehrenamtliches Mandat in einem kommunalen Parlament in der ersten oder zweiten Wahlperiode innehaben. Sie sollen politisch und zivilgesellschaftlich sowie frauen- und gleichstellungspolitisch engagiert sein und Vorbilder für potenzielle Kommunalpolitikerinnen darstellen.

Weitere Informationen zum Helene-Weber-Preis finden Sie hier.

„Mehr Frauen in die Parlamente!“ – das ist das Ziel des Helene Weber Kollegs (HWK). Seit 2011 unterstützen die Angebote des HWK – u.a. Mentoringprogramme, Unterstützung und Ideen für Aktionen vor Ort – ehrenamtliche und hauptamtliche Kommunal-politikerinnen bei ihrem politischen Einstieg und Aufstieg. Die Entwicklung und Weiterentwicklung der HWK-Angebote basieren auf den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Befragung von ehrenamtlichen kommunalen Mandatsträgerinnen und von hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern.

Weitere Informationen zum Helene-Weber-Kolleg finden Sie hier.

Seit 2014 wird im Rahmen von Veranstaltungen und Veröffentlichungen des Helene Weber Kollegs auch die Frage eines Paritätsgesetzes debattiert: Inwiefern braucht es auch für die Aufstellung von Wahllisten und von Direktkandidaturen seitens der Parteien gesetzliche Vorgaben, die Parität absichern?

„Wir haben hier kein individuelles Problem einzelner Frauen, sondern ein strukturelles”, sagt Dr. Silke Laskowski, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Kassel, dazu. Daher seien die “althergebrachten Strukturen” verantwortlich, dass Frauen teilweise gnadenlos ausgebremst würden. So landen sie oft auf den weniger aussichtsreichen Listenplätzen und nicht auf den Plätzen für die Direktmandate. Das einzige was helfe, sagt Laskoswski sind Quoten – und ein Paritätsgesetz. Solch ein Gesetz würde allen Parteien vorschreiben, einen bestimmten Anteil ihrer Listen mit Frauen zu besetzen. Gesetze dieser Art gibt es bereits in insgesamt acht europäischen Ländern: Frankreich, Spanien, Portugal, Belgien, Slowenien, Polen, Irland und Griechenland.

► Die EU-Kommission hat dieses Missverhältnis von Männern und Frauen in Wirtschaft und Politik in vielen EU-Mitgliedsstaaten bereits 2013 scharf kritisiert und als undemokratisch bewertet - und Maßnahmen von den Mitgliedern gefordert.

Bestes Beispiel dafür, dass Gesetze zur Gleichberechtigung erfolgreich sein können, ist Frankreich. Bereits seit 2000 haben die Franzosen das sogenannte Paritégesetz. Aber nicht nur der Frauenanteil bei den Entscheidungsträgern hat sich in Frankreich seit Einführung der Parité positiv entwickelt - auch die Wahlbeteiligung ist gestiegen.

Mehr Informationen zur Forderung nach Parität in den Parlamenten finden Sie hier.