Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Spezielle Hinweise für Stadt Reinbek
Sie können Fundsachen online einsehen und einen Termin vereinbaren, um Fundsachen abzuholen oder abzugeben.
Teaser
Wer einen Wertgegenstand mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro gefunden hat, muss diesen im Fundbüro abgeben.
An wen muss ich mich wenden?
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbüro).
Spezielle Hinweise für Stadt Reinbek
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Stadt Reinbek - Bürgerbüro und Wahlen
Hamburger Straße 5-7
21465 Reinbek

Pohl, Simon
- 040 72750-333
- E-Mail senden

Frau Borrmann
- 040 72750-333
- E-Mail senden

Frau Settgast
- 040 72750-333
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Frau Kröger
- 040 72750-333
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Frau Peters
- 040 72750-333
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Frau Saggau
- 040 72750-333
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Frau Kähler
- 040 72750-333
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Frau Prade
- 040 72750-333
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