Öffentlichkeitsbeteiligung

Wichtige Bestandteile der Öffentlichkeitsbeteiligung in Verfahren nach dem BauGB sind die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Planvorentwurf und anschließend die öffentliche Auslegung des Planentwurfs. Innerhalb einer Frist liegen die Planunterlagen öffentlich zur Einsicht aus, und Reinbeker:innen können Stellungnahmen dazu vorbringen.

Ihre Stellungnahmen werden geprüft. Dabei sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Entscheidung über die Berücksichtigung der Stellungnahmen trifft die Stadtverordnetenversammlung mit einem abschließenden Beschluss. Das Ergebnis wird Ihnen mitgeteilt.

Eine Übersicht und inhaltliche Zusammenfassung von aktuell laufenden Bauleitplanverfahren finden Sie unter dem Menüpunkt Aktuelle Planungen.

 

Übersicht der aktuellen Verfahren

Am 29.08.2019 hat die Stadtverordnetenversammlung parallel zum Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 104 „Sportanlage Haidkrugchaussee/Am Sportplatz“ die Aufstellung der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) beschlossen. Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde am 11.11.2020 als online-Veranstaltung und erneut am 14.06.2023 als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für den Vorentwurf der FNP-Änderung fand vom 20.06.2023 bis zum 04.08.2023 statt.

Der Änderungsbereich der 43. Änderung ist der Planzeichnung zu entnehmen.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Reinbek stellt aktuell den Änderungsbereich als landwirtschaftliche Fläche dar und ist somit dem Planungsziel des Bebauungsplanes Nr. 104 anzupassen, das eine Sportanlage an diesem Standort vorsieht. Die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde als Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 104 nach § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 3 BauGB vom 11.03.2024 bis 19.03.2024 auf der Webseite der Stadt Reinbek einsehbar. 

Zeitgleich liegen die Unterlagen im Rathaus der Stadt Reinbek, Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek während der Öffnungszeiten (Mo.+Di. 8:00 - 13:00 Uhr, Do.+ Fr. 08:00 - 12:00 Uhr und Do. 14:00 - 18:30 Uhr) öffentlich aus.

Vom 11.03.2024 bis 19.04.2024 besteht die Möglichkeit, Anregungen, Wünsche und Bedenken in die Planung einzubringen. Die Stellungnahme reichen Sie per Mail ein an bauleitplanung(at)reinbek.de oder postalisch an Rathaus Reinbek, Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek.

Bei Rückfragen und Anmerkungen wenden Sie sich bitte an Frau S. Voß unter Tel. 040 72750 332 oder per Mail an stadtentwicklung(at)reinbek.de .

Die Bekanntmachung für die öffentliche Auslegung finden Sie hier.

Dokumente:

Am 26.08.2021 hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 113 „Siedlung Stemwarde – westlicher Teil“ gefasst. Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand am 17.11.2022 als Informationsveranstaltung statt; die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 24.10.2022 bis zum 28.11.2022 .

Der Geltungsbereich ist der Planzeichnung zu entnehmen. Ziel der Bauleitplanung sind die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung, die Festsetzung des Maßes der Nutzung, eine Begrenzung der zulässigen Geschossigkeit sowie eine Begrenzung der Gebäudehöhe, eine Mindestgröße der Baugrundstücke, eine Mindestanzahl von Parkplätzen je Wohneinheit, eine Beschränkung der Wohneinheiten je Gebäude, der Erhalt von ökologischen Flächen und schützenswertem Baumbestand und der Erhalt des bestehenden Gebietscharakters. Eine maßvolle Nachverdichtung soll möglich sein und mindestens 50% der Grundstücksflächen sollen unversiegelt bleiben.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 113 ist gemäß § 3 BauGB vom 09.03.2024 bis 12.04.2024 auf der Webseite der Stadt Reinbek und auf der Beteiligungsplattform des Landes Schleswig-Holstein BOB-SH Bauleitplanung öffentlich einsehbar. Zeitgleich liegen die Unterlagen im Rathaus der Stadt Reinbek, Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek während der Öffnungszeiten (Mo.+Di. 8:00 - 13:00 Uhr, Do.+ Fr. 08:00 - 12:00 Uhr und Do. 14:00 - 18:30 Uhr) öffentlich aus.

Vom 09.03.2024 bis 12.04.2024 besteht die Möglichkeit, Anregungen, Wünsche und Bedenken in die Planung einzubringen. Die Stellungnahme reichen Sie per Mail ein an bauleitplanung(at)reinbek.de oder über BOB-SH Bauleitplanung oder postalisch an Rathaus Reinbek, Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek.

Bei Rückfragen und Anmerkungen wenden Sie sich bitte an Frau S. Voß unter Tel. 040 72750 332 oder per Mail an stadtentwicklung(at)reinbek.de 

Die Bekanntmachung für die öffentliche Auslegung finden Sie hier.

Dokumente

 

Am 10.12.2020 wurde in der Stadtverordnetenversammlung parallel zum Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 108 „Prahlsdorf“ die Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung für den Vorentwurf der FNP-Änderung fand vom 15.11.2022 bis zum 19.01.2023 statt.

Die genaue Abgrenzung des Plangeltungsbereiches ist der Planzeichnung zu entnehmen.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Reinbek stellt aktuell den überwiegenden Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 108 als Wohnbaufläche dar. Der östliche Bereich (etwa ein Viertel) wird im gültigen Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. Die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes zu Wohnbauflächeerfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.

Im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Beteiligung (Bürgerdialog) gemäß § 3 BauGB wird der Entwurf hiermit der Öffentlichkeit präsentiert. In den folgenden Wochen besteht vom 23.05.2023 bis 26.06.2023 die Möglichkeit, Anregungen, Wünsche und Bedenken in die Planung einzubringen. Die Unterlagen liegen zudem vom 23.05.2023 bis 26.06.2023 im Rathaus der Stadt Reinbek, Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek während der Öffnungszeiten (Mo., Di., Do., Fr. 08:30 - 12:00 Uhr und Do. 15:00 - 18:00 Uhr) öffentlich aus. Bei Rückfragen und Anmerkungen wenden Sie sich bitte an Herrn Aumüller (040 72750 331 oder an stadtentwicklung(at)reinbek.de)

Die Bekanntmachung für die öffentliche Auslegung finden Sie hier: https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/oeffentliche-auslegung-des-entwurfes-der-45-aenderung-des-flaechennutzungsplanes-der-stadt-reinbek-1221

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinbek hat am 17.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3, 2. Änderung „Nördliche Stadtmitte“ beschlossen. Planungsziele der Bauleitplanung sind die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kirche“ nach §9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB, die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes WA nach § 4 Baunutzungsverordnung, die Festsetzung des erforderlichen sowie des geplanten Maßes der baulichen Nutzung für den geplanten Neubau eines Gemeindehauses sowie die geplante Erweiterung der Kindertagesstätte Kirchenallee und die Berücksichtigung des erhaltenswerten Baumbestandes. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Beteiligung (Bürgerdialog) gemäß § 3 BauGB wird der Vorentwurf hiermit der Öffentlichkeit präsentiert. In den folgenden Wochen besteht vom 24.04.2023 bis 26.05.2023 die Möglichkeit, Anregungen, Wünsche und Bedenken in die Planung einzubringen. Die Unterlagen liegen zudem vom 24.04.2023 bis 26.05.2023 im Rathaus der Stadt Reinbek, Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek während der Öffnungszeiten (Mo., Di., Do., Fr. 08:30 - 12:00 Uhr und Do. 15:00 - 18:00 Uhr) öffentlich aus.

Die im Vorentwurf vorliegende Planzeichnung und die Begründung zum Bebauungsplan können hier heruntergeladen werden:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinbek hat am 26.08.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 116 „Gartensiedlung Großer Scharnhorst, Eichenbusch“ beschlossen. Planungsziele sind die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung, die Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung zur Steuerung der bestehenden städtebaulichen Strukturen, eine Begrenzung der zulässigen Geschossigkeit sowie eine Begrenzung der Gebäudehöhe, eine Mindestgröße der Baugrundstücke, eine Mindestanzahl von Parkplätzen je Wohneinheit, eine Beschränkung der Wohneinheiten je Gebäude und der Erhalt von ökologischen Flächen und schützenswertem Baumbestand. Das Planverfahren wird nach §13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

Im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Beteiligung (Bürgerdialog) gemäß § 3 BauGB wird der Vorentwurf, den der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Reinbek am 02.05.2023 beschlossen hat, der Öffentlichkeit präsentiert. In den folgenden Wochen besteht vom 12.06.2023 bis zum 14.07.2023 die Möglichkeit, Anregungen, Wünsche und Bedenken in die Planung einzubringen.

Die im Vorentwurf vorliegende Planzeichnung und die Begründung zum Bebauungsplan können hier heruntergeladen werden:

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 104 „Sportanlage Haidkrugchaussee/Am Sportplatz“ wurde am 29.08.2019 durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinbek gefasst. Parallel dazu wurde die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes am 29.08.2019 beschlossen, die im Parallelverfahren durchgeführt wird. Der Planung liegt der Sportstättenbedarfsplan, 2015, zugrunde.

Eine Erneute frühzeitige Beteiligungsveranstaltung der Öffentlichkeit über den aktuellen Planungsstand findet am 14.06.2023 um 19 Uhr in der Begegnungsstätte Neuschönningstedt statt. Eine erste frühzeitige Beteiligungsveranstaltung gab es im digitalen Format am 11.11.2022.

Im Rahmen der erneuten frühzeitigen öffentlichen Beteiligung (Bürgerdialog) gemäß § 3 BauGB wird der Öffentlichkeit ein Entwurf präsentiert, der als Planungsgrundlage das Städtebauliche Konzept und die Landschaftsaufnahme umfasst. In den folgenden Wochen besteht vom 14.06.2023 bis 14.07.2023 die Möglichkeit, in Stellungnahmen Anregungen, Wünsche und Bedenken in die Planung einzubringen. Die Unterlagen liegen zudem vom 15.06.2023 bis 14.07.2023 im Rathaus der Stadt Reinbek, Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek während der Öffnungszeiten (Mo., Di., Do., Fr. 08:30 - 12:00 Uhr und Do. 15:00 - 18:00 Uhr) öffentlich aus. Bei Rückfragen und Anmerkungen wenden Sie sich bitte an Frau Voß unter Telefon (040) 72750 332 oder an stadtentwicklung(at)reinbek.de.

Der Entwurf und die Planungsgrundlagen stehen unter Aktuelle Planungen.