Öffentlichkeitsbeteiligung
Wichtige Bestandteile der Öffentlichkeitsbeteiligung in Verfahren nach dem BauGB sind die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Planvorentwurf und anschließend die öffentliche Auslegung des Planentwurfs. Innerhalb einer Frist liegen die Planunterlagen öffentlich zur Einsicht aus und es können Stellungnahmen dazu vorgebracht werden.
Ihre Stellungnahmen werden geprüft. Dabei sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Entscheidung über die Berücksichtigung der Stellungnahmen trifft die Stadtverordnetenversammlung mit einem abschließenden Beschluss. Das Ergebnis wird Ihnen mitgeteilt.
Bebauungspläne Nr. 110 und Nr. 111 – Frühzeitige öffentliche Beteiligung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinbek hat am 16.06.2021 die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 110 und 111 „Hinschendorf Nord“ und „Hinschendorf Süd“ beschlossen. Planungsziel der Bauleitplanung sind die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung, die Festsetzung des Maßes der Nutzung, eine Begrenzung der zulässigen Geschossigkeit sowie eine Begrenzung der Gebäudehöhe, eine Mindestgröße der Baugrundstücke, eine Mindestanzahl von Parkplätzen je Wohneinheit, eine Beschränkung der Wohneinheiten je Gebäude und der Erhalt von ökologischen Flächen und schützenswertem Baumbestand.
Das Planverfahren wird nach Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
Im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Beteiligung (Bürgerdialog) gemäß § 3 BauGB wird der Vorentwurf, den der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Reinbek am 30.08.2022 bzw. 21.02.2023 beschlossen hat, der Öffentlichkeit präsentiert. In den folgenden Wochen besteht vom 22.03.2023 bis zum 21.04.2023 die Möglichkeit, Anregungen, Wünsche und Bedenken in die Planung einzubringen.
Die im Vorentwurf vorliegende Planzeichnung und die Begründung zum Bebauungsplan können hier heruntergeladen werden:
- Planzeichnung zum B110
- Begründung zum B110
- Planzeichnung zum B111
- Begründung zum B111
- Präsentation aus der Öffentlichkeitsveranstaltung B 110 & B 111 vom 22.03.2023
Bebauungspläne Nr. 114 – Frühzeitige öffentliche Beteiligung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinbek hat am 26.08.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 „Siedlung Stemwarde – östlicher Teil“ beschlossen. Planungsziele der Bauleitplanung sind die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung, die Festsetzung des Maßes der Nutzung, eine Begrenzung der zulässigen Geschossigkeit sowie eine Begrenzung der Gebäudehöhe, eine Mindestgröße der Baugrundstücke, eine Mindestanzahl von Parkplätzen je Wohneinheit, eine Beschränkung der Wohneinheiten je Gebäude und der Erhalt von ökologischen Flächen und schützenswertem Baumbestand. Das Planverfahren wird nach Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
Im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Beteiligung (Bürgerdialog) gemäß § 3 BauGB wird der Vorentwurf, den der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Reinbek am 21.02.2023 beschlossen hat, der Öffentlichkeit präsentiert. In den folgenden Wochen besteht vom 29.03.2023 bis zum 28.04.2023 die Möglichkeit, Anregungen, Wünsche und Bedenken in die Planung einzubringen.
Die im Vorentwurf vorliegende Planzeichnung und die Begründung zum Bebauungsplan können hier heruntergeladen werden: