Gleichstellung der Geschlechter

Das Land Schleswig-Holstein hat es zur Aufgabe der Kommune gemacht, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern, um die Chancengleichheit in den tatsächlichen Lebensverhältnissen zu realisieren.

Zur Verwirklichung dieses Auftrages haben Städte und Gemeinden Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. In Kommunen mit mehr als 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist sie hauptamtlich tätig und dem Bürgermeister direkt zugeordnet, sie hat ein Rederecht in den politischen Gremien und ist in der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig.