Geschützte Landschaftsbestandteile

Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, die aus besonderen Gründen geschützt werden.

Der Schutz dient der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung des Naturhaushaltes, der Gestaltung des Orts- oder Landschaftsbildes, der Abwehr schädlicher Einwirkungen oder dem Erhalt von Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.

Die untere Naturschutzbehörde erklärt durch Verordnung oder Einzelanordnung Teile von Natur und Landschaft zu geschützten Landschaftsbestandteilen.

In Reinbek wurden die „Baumalleen Hof Silk und Schanze“ im Februar 1990 vom Kreis Stormarn als untere Naturschutzbehörde als geschützter Landschaftsbestandteil unter Schutz gestellt. Die alten Gutswege mit doppelter Wallhecke (Redder) sind von Alteichenreihen dominiert und von Buschgehölzen, meist Hasel und Hainbuche, unterstellt. Zur Belebung und Gliederung des Orts- und Landschaftsbildes sind die Baumalleen zu erhalten und durch planvolle Maßnahmen zu entwickeln.