Förderprogramme für Umwelt und Klima

Mit diesem Programm wird der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Schleswig-Holstein gefördert. Es soll ein bedarfsgerechtes und nutzerfreundliches Netz an Ladeinfrastruktur initiiert werden, so dass Nutzer von Elektrofahrzeugen überall in Schleswig-Holstein schnell und unkompliziert nachladen können. Neben der Errichtung von neuen Ladepunkten soll auch der Ausbau von Ladeinfrastruktur zum Betrieb von Elektrobussen unterstützt werden.

WAS?
Öffentliche und Nicht-Öffentliche Ladeinfrastruktur wird gefördert.

  • 1.000 € pro Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 11 kW
  • 2.000 € pro Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 22 kW
  • 7.500€ pro Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 50kW
  • 500 € für ein zusätzliches Lastmanagement pro Standort bei mindestens 3 Ladepunkten
  • Für Ladeinfrastruktur-Großprojekte (über 150 kW) beträgt die Höhe der Förderung bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben
  • Im Rahmen des Förderprogramms kann pro Antragsstellenden maximal ein Zuschuss in Höhe von 2 Mio. Euro gewährt werden

WER?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben (z.B. Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer, Gewerbetreibende, Freiberuflerinnen und Freiberufler), Personengesellschaften und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Regie- und Eigenbetriebe, die einen Ladepunkt in Schleswig-Holstein errichten wollen.

WANN?
Diese Richtlinie tritt zum 31.Juli 2020in Kraft und ist befristet bis zum 31.Dezember 2022.

WIE?
Der Antragsverfahren teilt sich in 2 Stufen ein:

  • Stufe 1-Projektvorschlag:
    In der ersten Stufe ist ein Projektvorschlag bei der WTSH einzureichen, auf dessen Basis das Projekt hinsichtlich der Förderfähigkeit und der Förderwürdigkeit bewertet wird. Bei einer positiven Einschätzung wird von der Antrags- und Bewilligungsstelle die Antragstellung empfohlen.
  • Stufe 2-Förderantrag:
    In der zweiten Stufe der Antragstellung ist auf Basis des Projektvorschlages bei der Antrags-stelle ein formgebundener, vollständiger Förderantrag zu stellen

Antragstellung und Ansprechpartner: https://wtsh.de/foerderberatung/foerderprogramme/foerderprogramm-ladeinfrastruktur-emobilitaet/

Um private Haushalte dabei zu unterstützen Sparpotenziale zu erkennen und zu nutzen und ihren Energieverbrauch dauerhaft zu senken, fördert die Stadt Reinbek dieses Jahr 100 kostenpflichtige Energiechecks bei der Verbraucherzentrale. Zum umfassenden Beratungsangebot der Verbraucherzentrale gehören:

  • Detail-Check (Energieberatung vor Ort): Mietern, Eigentümern und Vermietern mit bis zu 6 Wohneinheiten erhalten eine ausführliche Beratung, wo die energetischen Schwachstellen der Immobilie liegen und plant mit Ihnen die Modernisierung.
  • Gebäude-Check (Energieberatung vor Ort): alle elektrischen Geräte im Haus werden geprüft, der Strom- und Heizenergieverbrauch beurteilt, die Gebäudehülle und die Heizungsanlagen untersucht und darauf basierend Empfehlungen gegeben.
  • Heiz-Check (Energieberatung vor Ort): die Heizungsanlage, die Rohre und das System als Ganzes wird geprüft und Maßnahmen für mehr Effizienz empfohlen
  • Solarwärme-Check (Energieberatung vor Ort): Besitzer einer solarthermischen Anlage erhalten eine Beratung zur Einstellung und Effizienz ihrer Anlage.

Mehr Informationen unter https://www.reinbek.de/unsere-umwelt/energiewende/kostenlose-beratung

Das Förderprogramm "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" bietet jedem in Schleswig-Holstein die Möglichkeit, bei individuellen Investitionen für den Klimaschutz eine Förderung durch das Land zu erhalten. Dazu hat die Landesregierung über drei Jahre zunächst 1,6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die die Landesregierung mit ihrem Konjunkturpaket am 15. Juni sogar noch um 2 Millionen Euro aufgestockt hat: Somit stehen nunmehr 3,6 Millionen Euro zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger werden mit dem neuen Förderprogramm unkompliziert in ihren eigenen Klimaschutzbemühungen unterstützt. Noch 2020 rechnen sie mit 2000 Anträgen.

Es können Anträge für folgende Fördergegenstände gestellt werden:

Die Höhe der Förderung unterscheidet sich je nach Fördergegenstand. Alle Infos dazu finden Sie in der Förderrichtlinie.

Mehr Informationen finden Sie unter www.schleswig-holstein.de/Klimaschutz

Das Bundesumweltministerium fördert ab März 2018 im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) innovative Klimaschutztechnologien, die ein maßgebliches Klimaschutzpotenzial aufweisen, bisher jedoch erst im Kleinserien-Maßstab produziert werden. Ziel der auf drei Jahre begrenzten Förderung ist es, dass sich die geförderten Technologien nachhaltig, und jenseits des Kleinserien-Maßstabs, im Markt etablieren können und dass ihr Klimaschutzbeitrag auf diese Weise ansteigt.Das Bundesumweltministerium fördert ab März 2018 im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) innovative Klimaschutztechnologien, die ein maßgebliches Klimaschutzpotenzial aufweisen, bisher jedoch erst im Kleinserien-Maßstab produziert werden. Ziel der auf drei Jahre begrenzten Förderung ist es, dass sich die geförderten Technologien nachhaltig, und jenseits des Kleinserien-Maßstabs, im Markt etablieren können und dass ihr Klimaschutzbeitrag auf diese Weise ansteigt.

Im Einzelnen werden gefördert:

  • Modul 1: Kleinstwasserkraftanlagen in technischen Installationen bis zu 30 Kilowatt elektrisch (kWel)
  • Modul 2: Anlagen zur lokalen Sauerstoffproduktion
  • Modul 3: Dezentrale Einheiten zur Wärmerückgewinnung aus Abwasser in Gebäuden
  • Modul 4: Bohrgeräte für innovative Erdwärme-speichersonden
  • Modul 5: Schwerlastfahrräder mit elektrischer Antriebsunterstützung

Die Antragsberechtigung ist für die fünf Fördermodule unterschiedlich geregelt. Neben privaten und kommunalen Unternehmen können auch Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise), Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Krankenhäuser Anträge stellen. Bei Modul 3 können auch Privatpersonen eine Förderung beantragen. Bei Modul 4 sind ausschließlich Bohrunternehmen antragsberechtigt, die nach dem Arbeitsblatt DVGW−W 120-2 (A) August 2012 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. zertifiziert sind. Alle Infos dazu finden Sie in der Förderrichtlinie.

Mehr Informationen finden Sie unter www.klimaschutz.de/kleinserien-richtlinie

Nachfolgend finden Sie eine Liste aller Förderprogramme und Themen des BAFA aus den Bereichen „Außenwirtschaft“ und „Energie“, die sich an Privatpersonen richten.

  • Förderwegweiser Energieeffizienz - Welches Förderangebot passt am besten zu Ihrem Vorhaben? Finden Sie es in wenigen Klicks heraus – mit dem Förderwegweiser Energieeffizienz.

  • Anpassungsgeld - Um soziale Härten infolge der Stilllegungen im deutschen Steinkohlenbergbau abzufedern, gewährt das BAFA aus Mitteln des Bundes und der Länder Nordrhein-Westfalen und Saarland Anpassungsgeld an Beschäftigte des Steinkohlenbergbaus.

  • Elektromobilität - Gefördert wird der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeugs, d. h. eines reinens Batterieelektrofahrzeugs, eines Plug-In Hybrids oder eines Brennstoffzellenfahrzeugs.

  • Heizen mit Erneuerbaren Energien - Das BAFA fördert (Hybrid-)Heizungen mit Erneuerbaren Energien wie Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpe mit attraktiven Zuschüssen.

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude - Heizungsoptimierung
    Seit 1. August 2016 werden der Ersatz von Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen sowie der hydraulische Abgleich am Heizsystem vom BAFA gefördert.

  • Kraft-Wärme-Kopplung - KWK-Anlagen erzeugen Strom und Wärme in einem Prozess. Sie sind somit eine CO2-arme Kraftwerkstechnologie. Die Förderung der KWK-Technologie ist umlagefinanziert und leistet einen Beitrag, den Anteil der Stromerzeugung aus KWK zu erhöhen.

  • Schornsteinfegerregister - Das elektronisch geführte Schornsteinfegerregister bietet einen Überblick darüber, wer die Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung von Schornsteinfegerarbeiten erfüllt.

  • Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude - Haus- und Wohnungseigentümer profitieren von attraktiveren Zuschüssen für Energieberatungen in Wohngebäuden. Damit wird es noch leichter, eine fundierte Informations-grundlage über energetische Sanierungen von Gebäuden zu erhalten.

  • INVEST – Zuschuss für Wagniskapital - Mit INVEST – Zuschuss für Wagniskapital sollen junge innovative Unternehmen bei der Suche nach einem Kapitalgeber unterstützt werden und private Investoren angeregt werden, Wagniskapital für diese Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

  • Schornsteinfegerregister - Das elektronisch geführte Schornsteinfegerregister bietet einen Überblick darüber, wer die Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung von Schornsteinfegerarbeiten erfüllt.

Mehr Informationen finden Sie auch uner www.bafa.de

Die Deutsche Postcode Lotterie fördert Projekte und gemeinnützige Organisationen aus den Bereichen Chancengleichheit, Natur- und Umweltschutz sowie sozialer Zusammenhalt in ganz Deutschland. Der Fokus liegt dabei auf Klimaschutz, Erhalt der Artenvielfalt, Bildung, Unterstützung von Kindern aus sozial schwachen Familien, Wege aus der Altersarmut sowie Hilfen für geflüchtete Menschen. Den Kern unserer Förderung bilden Projekte, in denen soziales Engagement und Umweltbelange miteinander verbunden werden, in denen sich Menschen ehrenamtlich engagieren und von denen eine langfristige Wirkung ausgeht, die auch nach Ende der Förderung weiterwirkt.

  • Sie haben die Möglichkeit, bis zu 30.000 Euro je Projekt und je Förderrunde bei uns zu beantragen. Dazu lesen Sie sich bitte vor Antragstellung diese Förderrichtlinie durch: Zur Förderrichtlinie bis 30.000 Euro
  • Für größere Projekte besteht die Möglichkeit, bis zu 100.000 Euro an Fördermitteln zu beantragen. In der entsprechenden Förderrichtlinie finden Sie die Anforderungen hierfür: Zur Förderrichtlinie bis 100.000 Euro
  • Für besondere, innovative und wirkungsvolle Projekte können Sie bei uns bis zu 300.000 Euro Förderung beantragen. Die Voraussetzungen und Bedingungen hierzu finden Sie in dieser Förderrichtlinie: Zur Förderrichtlinie bis 300.000 Euro

In den folgenden Bundesländern können aktuell nur Fördermittel bis zu 30.000 Euro beantragt werden: Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Saarland.

 

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