Wahlschein für die Briefwahl beantragen

Wahlbenachrichtungen

Liebe Reinbekerinnen und Reinbeker,

am 14. Mai 2023 können Sie Ihre Stimme bei der Schleswig-Holsteinischen Gemeinde- und Kreiswahl abgeben. 

Wenn Sie per Briefwahl/Briefabstimmung abstimmen möchten, können Sie ab sofort einen Wahlschein beantragen. Ihre Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann kostenfrei nach Hause geschickt. Sie können den Wahlschein online, schriftlich oder vor Ort im Wahlbüro beantragen:

Briefwah per Online-Formular beantragen

Sie können Ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben. Dafür nutzen Sie bitte diesen Link zur Beantragung der Briefwahlunterlagen/Abstimmungsunterlagen und füllen diese online aus.

Mit der Wahlbenachrichtigung/Abstimmungsbenachrichtigung einfach den Wahlschein beantragen

Mit Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung Ihren Wahlschein schriftlich beantragen.

Briefwahl vor Ort im Wahlbüro beantragen

Im Wahlbüro im 1. Obergeschoss des Reinbeker Rathauses können Sie ab sofort die Briefwahl beantragen und Ihre Stimme abgeben. Dies ist ausschließlich mit Termin möglich. Ihren Termin vereinbaren Sie über die Online-Terminvergabe, unter Tel. 040 727 50 0 oder direkt am Terminal im Rathaus der Stadt Reinbek.

Der rote Wahlbrief muss bis spätestens Wahlsonntag, 14. Mai 2023, 18 Uhr, im Wahlbüro vorliegen. Wir empfehlen Ihnen, die Wahlbriefe in den Rathausbriefkasten direkt neben dem Haupteingang des Reinbeker Rathauses einzuwerfen.

Für den Versand per Post empfiehlt die Deutsche Post, den Umschlag bis spätestens Donnerstag, 11. Mai 2023, in einen Briefkasten der Deutschen Post einzuwerfen.

Fragen beantworten gern die Kolleginnen und Kollegen des Wahlbüros:
E-Mail: wahlen(at)reinbek.de
Telefon: 040 727 50 711