Artenschutz

Artenschutz umfasst den Schutz der Tiere und Pflanzen wild lebender Arten und ihrer Lebensgemeinschaften vor Beeinträchtigungen durch den Menschen.

Maßnahmen zum Artenschutz sollen die Lebensbedingungen wild lebender Arten sowie deren Lebensstätten bewahren und verbessern.

Der weltweit anhaltende Rückgang der biologischen Vielfalt und insbesondere der Rückgang der Arten und ihrer Populationen ist auf zahlreiche Faktoren zurückzuführen. Dieser Entwicklung entgegenzutreten, ist das Ziel des Artenschutzes.

Im täglichen Umgang gibt es immer wieder Situationen, in denen sich Lebensräume wildlebender Tier- und Pflanzenarten mit von Menschen beanspruchten Bereichen überschneiden. Dabei kann es sich um brütende Singvögel in Hecken, solitär lebende Bienen im Rasen, Fledermäuse in Stallgebäuden oder Wildkräuter in Beeten oder auf Wegen handeln. Diese Tier- und Pflanzenarten bereichern unser Umfeld. Es sind nicht nur die Rote Listen Arten, die geschützt werden müssen. Alle wild lebenden Tiere und Pflanzen sind geschützt.