Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist Teil der kommunalen Bauleitplanung. Er wird aufgrund seiner „hierarchischen“ Stellung in der örtlichen Planung auch als „vorbereitender Bauleitplan“ bezeichnet.

Als vorbereitender Bauleitplan hat der FNP gem. § 5 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) die Aufgabe, für „das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.“

Vereinfacht ausgedrückt bedeutet diese Aufgabendefinition des Gesetzgebers, dass der FNP die Nutzung des Bodens innerhalb einer Stadt in einem groben Raster zur weiteren Ausdifferenzierung für nachfolgende oder kleinteiligere Planungen festlegt. Die Entwicklungsziele können dabei auf eine langfristige Verwirklichung ausgelegt sein und werden – soweit erforderlich – einem ständigen Anpassungsprozess unterzogen, bevor in größeren regelmäßigen Zeitabständen eine völlige Neubearbeitung durchgeführt bzw. eine Neufassung des Flächennutzungsplanes erstellt wird.

Flächennutzungsplan der Stadt Reinbek in der Fassung der 42. Änderung sowie der 7. Berichtigung

Rechtswirksame Flächennutzungsplanänderungen